LeasingGEBER will Fahrzeughalter sein - ist das ratsam?

Guten Tag,

wir sind gerade dabei einen Neuwagen zu leasen (48 Monate), heute schickte der Leasinggeber uns einen Antrag auf den Sicherungsschein, damit wir eine Versicherung für den Wagen abschließen können. In der Mail stand allerdings auch Folgendes:

Bitte geben Sie bei Ihrer Versicherung an, dass die Zulassung mit einem abweichenden Halter erfolgt.

Halter des Fahrzeuges: [Leasinggeber]

Das kam uns erst einmal seltsam vor, weil wir das von Freunden und Familie so nicht kennen, bei denen ist immer der Leasingnehmer als Halter eingetragen.

Vorhin telefonierten wir mit der Versicherungsgesellschaft unserer Wahl und diese meinte, das hätten sie so auch noch nicht erlebt, dass der LeasingGEBER als Fahrzeughalter eingetragen wird. Das sei "versicherungstechnisch kein Problem, aber schon sehr unüblich". Die jährliche Versicherung kostet dadurch außerdem mehr (knapp 400 Euro)

Nun sind wir doch etwas verunsichert. Ein Blick ins Netz sagt uns, dass es in der Tat nicht die Norm ist. Wir haben den Leasinggeber schon kontaktiert, damit er uns erklärt, warum das bei ihm so anders gemacht wird, da warten wir aber noch auf Rückmeldung.

Nun die Frage, ist es unüblich aber zugleich unbedenklich?

Oder könnten da - abgesehen vom erhöhten jährlichen Versicherungsbeitrag - noch unangenehme Überraschungen auf uns zukommen, wenn wir als Leasingnehmer nicht als Halter eingetragen sind?

Wir danken im Voraus für eure Zeit und Antworten.

Kalaido

61 Antworten

Das ist im gewerblichen Bereich nicht unüblich und gibt es schon seit Jahrzehnten.
Ein Freund und Kollege hatte für eine Neugründung mindestens sechs Fahrzeuge, die auf eine Aachener Leasinggesellschaft zugelassen waren.
Wenn alles in allem die Rate inkl. aller Kosten stimmt, spricht nichts dagegen.

Zitat:

Bitte geben Sie bei Ihrer Versicherung an, dass die Zulassung mit einem abweichenden Halter erfolgt.

Halter des Fahrzeuges: [Leasinggeber]

D
Nun die Frage, ist es unüblich aber zugleich unbedenklich?

Oder könnten da - abgesehen vom erhöhten jährlichen Versicherungsbeitrag - noch unangenehme Überraschungen auf uns zukommen, wenn wir als Leasingnehmer nicht als Halter eingetragen sind?

Wir danken im Voraus für eure Zeit und Antworten.

Kalaido

Ist ja alles schön und gut, dann soll der Halter aber auch die Versicherungsprämie inkl. Vollkasko zahlen und in die Leasingrate einpreisen.........Kfz Steuer natürlich auch.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 29. April 2021 um 16:13:52 Uhr:


Ist ja alles schön und gut, dann soll der Halter aber auch die Versicherungsprämie inkl. Vollkasko zahlen und in die Leasingrate einpreisen.........Kfz Steuer natürlich auch.

Eben genau so, wie bei einem Auto - Abo…

Früher nannte man das "Full Service Leasing".

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Ich hatte letztes Jahr auch so ein Angebot

Zulassung auf Leasinggeber mit Münchner Kennzeichen.
Zusätzlich sollten noch die Rundfunkgebühren übernommen werden

Das Angebot war unschlagbar, leider passte es zeitlich nicht da es sich um vorbestellte Fahrzeuge handelte

Wer ist der Leasinggeber ? Eine Autovermietung ?

Bei mir war das vorher aber ganz klar so beschrieben worden

Warum sollte man Rundfunkgebühren doppelt zahlen?

Gewerblich gehaltene Fahrzeuge sind grundsätzlich mit RFG belegt.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. April 2021 um 08:10:52 Uhr:


Warum sollte man Rundfunkgebühren doppelt zahlen?

Wer sagt das Leasing generell gewerblich ist?

Bei diesem hier vorgestellten Vertragsmodell gehe ich von einem gewerblichen Nutzen aus. Auch und insbesondere, weil die Rundfunkgebühr angeführt ist und diese vom Leasinggeber an Privatpersonen mit eigenem Haushalt nicht ausgewiesen wird.

Auch ein gewerblicher Leasingnehmer wird ja wohl in seinem Büro die "neuen Medien" stehen haben und dafür bereits RFG dafür bezahlen?

Auto geht immer extra. 16 Firmenfahrzeuge, 16*RFG.
Nimm es einfach so hin, ich betreibe schon länger keinen Bauchladen.

Ich nehme das so hin, betrifft mich ja nicht.
Nicht mein Geld das da weggeworfen wird.

Ich lease auch seit über einem Jahr bei der Firma. Es funktioniert, jedoch sind die Mehrkosten für diese Konstellation nicht unerheblich. Zum einen kostet der abweichende Halter zusätzliches Geld und zum anderen wird das Fahrzeug in München zugelassen, was in den meisten Fällen zu stark erhöhten Regionalklassen und somit Mehrkosten führen wird.

Das Problem mit der Regionalklasse für z.B. München ist, es werden alle Unfälle gezählt, auch wenn z.B. nicht Münchner die Unfallverursacher sind.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 30. April 2021 um 20:09:20 Uhr:


Das Problem mit der Regionalklasse für z.B. München ist, es werden alle Unfälle gezählt, auch wenn z.B. nicht Münchner die Unfallverursacher sind.

Leider wird mein Auto während der Leasingzeit vermutlich nie in München fahren. Die 400-500 Euro, die mich der Spaß pro Jahr mehr kostet gegenüber einer Zulassung im eigenen Zulassungsbezirk auf einen selbst sind schon schmerzhaft und auch rausgeschmissenes Geld.

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