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Leasingauto selber repariert. Wertminderung bei Rückgabe?

Themenstarteram 10. April 2021 um 0:15

Hallo zusammen,

Bei meinem geleasten VW Polo gab es eine kleine Beschädigung an der Tür und ich habe diese aus meiner eigenen Tasche bei einer Lackiererei instandsetzen lassen.

Diese Lackiererei ist ein guter Kumpel von mir und gleichzeitig auch Partner des VW Autohaus, wo ich das Auto her habe.

Alle Autos die hier bei VW / Audi abgegeben werden, bekommt er. Egal ob VW UP oder Audi R8.

Ist also keine Hinterhof Bude, sondern ein sehr professioneller Laden, der den Schaden Sach und Fachgerecht instandgesetzt hat.

Auch mit geübter Auge sieht man absolut nichts mehr von dem Schaden.

Hätte ich es bei VW abgegeben, würde es also auch wieder dort landen - nur wahrscheinlich zum dreifachen Preis.

Meine Frage:

Muss ich bei der Rückgabe mit einer Nachzahlung wegen eventueller Wertminderung o.ä. rechnen?

Wenn ich das über die Vollkasko geregelt hätte, würde die Leasingbank Geld wegen Wertminderung bekommen?

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61 Antworten

Und jetzt noch mal ein paar Infos, für die Experten hier, die noch nie ein Leasing Rückgabe- Gutachten in den Händen gehalten haben, aber meinen, weil Sie mit jemanden gesprochen haben, der ein guter Freund eines Bekannten ist, der wiederum jemanden kennt der in einem Autohaus irgendwelche Arbeiten verrichtet:

Jeder Hersteller/Importeur und auch jder Leasinggestellschaft (z.b. Sixt) publizieren so genannte Schadenkataloge, welche dem Leasingnehmer bei der Fahrzeugübergabe in einer Prinform ausgehändigt werden.

In diesen Schadenkatalogen wird ausführlich beschrieben (und mit Beispielfotos dokumentiert) was Gebrauchsspuren sind und was als Mangel (man spricht hier aber von Minderwerten) anzusehen ist.

Die Schadenkataloge sind nahezu alle in Ihrem Aufbau Identisch und stellen eine faire Bezugsgrundlge für eine Beurteilung dar.

An die Schadenkataloge halten sich auch die beauftragen Sachverständigen -zumindest sollte es so sein- so dass eine willkürliche Beurteilung ausgeschlossen sein sollte.

Die festgestellten Mängel werden im Weiteren kalkuliert und von den ermittelten Instandsetzungskosten wird dann ein prozentualer Betrag in Ansatz gebracht und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.

Hierbei wird im übrigen auch die Instandsetzungart "Smart Repair" berücksicht, es wir also nicht immer "das volle Brett" aufgeschrieben.

Natürlich kann sich das bei einem ungepflegten Fahrzeug schon einmal auf einen stattlichen Betrag summieren.

Wenn ich an meinem Fahrzeug -beispielsweise- Glanzgedrehte Leichmetallräder habe, welche massive Beschädigungen aufweisen, dann müssen die halt erneuert werden, wenn der Hersteller eine Instandsetzung nicht freigibt.

Ein merkantiler Minderwert hingegen findet nur dann Anrechnung, wenn es sich um offenbarungspflichtigen Schaden handelt, der beim Weiterverkauf anzugeben ist.

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, gern in die Kommentare......:D

 

Vollkasko zahlt keine Wertminderung, und ja die könnte auf Dich zukommen. Genauso könnten Kosten auf Dich zukommen, da Du es nicht bei einer herstelleranerkannten Werkstatt hast reparieren lassen. Hätte hätte, kann alles passieren, muss aber nicht ;-)

Wenn es ein Unfall war, der von der Schadenshöhe und / oder Art der beschädigten Teile eine Wertminderung verursacht, dann ist diese dem Eigentümer zu erstatten. Das gilt unabhängig davon, ob es ein fremdverursachter oder eigenverursachter Schaden ist. Bei einem eigenverursachten Schaden, egal ob mit oder ohne VK, muss man diese Wertminderung selber tragen.

Abgeben und abwarten ob und was da kommt

Genau so würde ich es auch machen. Es kann nicht mehr als eine Rechnung kommen.

"kleine Beschädigung" hört sich nach Definition aus Sicht des Zahlenden an... ich würde sagen, dass SmartRepair eher nicht angegeben werden muss. Wenn man aber schon von einer großflächigen Nachlackierung im vielleicht eh anfälligen Schweller- oder Falzbereich spricht, dann sollte das schon erwähnt werden. Der Leasinggeber gibt den Wagen als unfall- und nachlackierungsfrei an den Händler zurück und ein x-beliebiger Zweitbesitzer stellt irgendwann einen dickere Lackschicht fest. Was macht der dann?

Ein dummes Gesicht wird er machen, wenn er es denn wirklich feststellt. Ich hab mich sowieso schon oft gefragt warum es immer nur unfallfreie Leasingrückläufer gibt. Bei meinem Händler hier Skoda, VW, Seat, allerdings ein sehr großer, stehen die Leasingrückläufer in dichten Reihen. 1-3 Jahre alte Prachtstücke, so gut wie neuwertig. Hab mich auch mal für einen interessiert. Die sind natürlich alle unfallfrei und nicht nachlackiert. Wo bleiben die Wagen mit kleinen Unfallschäden oder Parkremplern?

Würde gern mal mit einem Messgerät die Lackdicke messen, hab aber leider keines.

Ich vermute mal dass auch die offiziell gemeldeten und instandgesetzten Fahrzeuge, wenn es kein kapitaler Crash war, als unfallfrei und unbeschädigt verhökert werden.

Oft ist es so, dass bei Rückgabe ein Gutachten erstellt wird und die Beschädigungen, die über die übliche Nutzung hinaus geht mit dem Kunden Abgerechnet wird, dann aber NICHT instand gesetzt wird und dem nächsten Interessenten erklärt wird, dass es ja KEIN Neuwagen mehr ist. Und das ist KEINE Fantasievorstellung von mir, sondern eine Aussage eines Verkäufers bei VW, welcher das als marktüblich und real praktiziert erklärt hat.

am 10. April 2021 um 9:09

der TS beschreibt einen Bagatellschaden, den er auf eigene Kosten fachgerecht beheben liess ;

genau das machen auch viele Leasingnehmer vor Rückgabe von Leasingfahrzeugen, um Abschläge beim Restwert zu vermeiden - das ist völlig legitiim; einfach abwarten, was bei der Rückgabe passiert.....

Wertminderung ist anhand der Angaben des TS nicht zu erwarten...

Lustig wird werden wenn der Leasinggeber die Reparatur bemerkt und dessen fachgerechte Ausführung bezweifelt.

am 10. April 2021 um 9:23

Der TE in diesem Thread bzw. dessen Auffassung / Vorgehensweise zur Reparatur eines Schadens und dazu hinterher vielleicht der TE (@bergischland) des Threads "Guten Tag, Kunde... König Kunde..." als Käufer der diesen Leasing-Rückläufer als Gebrauchtwagen kauft - das muß man sich mal so durch den Kopf gehen lassen...

am 10. April 2021 um 9:27

Zitat:

@remix schrieb am 10. April 2021 um 11:09:00 Uhr:

Wertminderung ist anhand der Angaben des TS nicht zu erwarten...

Leasingfahrzeuge verlieren nicht an Wert, wenn sie nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden können?

am 10. April 2021 um 9:33

behobene Bagatellschäden machen aus einem Fahrzeug kein Unfallfahrzeug und laut TS handelt es sich hier um einen solchen Bagatellschaden - von Unfall habe ich nichts gelesen....

Themenstarteram 10. April 2021 um 9:45

Es ist kein Unfallschaden gewesen.

Auf dem Parkplatz hat irgendwer seine Tür wohl zu unvorsichtig aufgerissen und kam gegen die Tür meines Autos. Da es die hintere Tür betrifft, war es vermutlich ein Kind.

Es gab halt eine kleine Beschädigung und die habe ich wie gesagt beim VW Partner Sach und Fachgerecht reparieren lassen.

Trotz der kleinen Beschädigung musste die Tür allerdings komplett lackiert werden, weil es ja Fachgerecht gemacht werden musste...

Die Schadenshöhe war jedoch für mich relativ gering, da der Inhaber wie gesagt ein guter Kumpel ist, den ich auch mal gerne helfe. Eine Hand wäscht die andere.

Im September erfolgt die Rückgabe. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

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