Leasing-Übernahme korrekt verlaufen?
Hallo,
ich habe nun zum ersten mal ein Auto geleast und das Fahrzeug gestern vom Autohaus übernommen.
Der Wert des Autos wurde im Leasingvertrag von der Bank auf 44.500 EUR angegeben, nun hat sich bei der Übergabe aber gestern herausgestellt, dass das Auto einige Kratzer rundherum aufweist, ich habe diese auch akribisch dokumentiert und sie mir vom Autohaus bestätigen lassen. Fotos noch vor Ort an deren E-Mail gesendet und mir den Erhalt der Mail noch schriftlich bestätigen lassen, sonst wäre ich nicht mit dem Auto vom Hof gefahren.
Gestern hat sich während der Heimfahrt noch herausgestellt, dass das Auto nicht wie angegeben über einen Tote-Winkel-Assistenten verfügt und auch der Spurhalteassistent funktioniert nur einseitig.
Nun meine Frage: Ist es mir im Nachhinein noch möglich, den Wert des Autos im Leasingvertrag noch nach unten korrigieren zu lassen oder ist der Wert von 44.500 EUR nun in Stein gemeißelt, da ich ja trotz der festgestellten Kratzer diesen mit meiner Unterschrift bestätigt habe?
Ich habe vor, nun ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Oder hätte ich das alles vor der Unterschrift noch veranlassen müssen? Vor allem was die Kratzer betrifft, die waren ja offensichtlich und von mir auch noch festgestellt worden.
Meine Angst ist nun, dass ich zu schnell unterschrieben habe und jetzt nicht mehr sagen kann, Hey, das Auto hat etliche Kratzer und ist doch keine 44.500 EUR Wert, korrigiert das bitte mal!
Hätte ich erst eine Wertkorrektur fordern müssen und dann unterschreiben?
Das mit den technischen Schnickschnacks könnte man eher als verdeckte Mängel durchgehen lassen, die wie üblich erst nach und nach zum Vorschein kommen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
11 Antworten
Was hat den der Wert für eine Aussage? Da zahlst doch sicher eine feste vertraglich vereinbarte monatliche Leasingrate. Hast du ein KM Leasing oder ein Restwert Leasing abgeschlossen?
Bei KM Leasing (was es hoffentlich ist) geht der am Ende zurück und was das Auto dann wert ist, kann dir völlig Schnuppe sein
Zu dem Mangel. Wenn du eine Auftragsbestätigung hast in dem du auch einen Totwinkelwarner bestellt hast und der nicht vorhanden ist, dann eine schriftliche Mängelanzeige mit der Bitte um Nachbesserung. Der Mangel ist ja offensichtlich da und nicht durch dich verursacht.
Es handelt sich um Restwertleasing, die 44.500 stehen im Leasingvertrag unter "Barzahlungspreis/Anschaffungspreis".
Mir geht es vor allem um die Lack-Kratzer, die ich selbst vor Ort noch dokumentiert habe, ohne aber gleich eine Wertkorrektur zu fordern. Die Fotos liegen dem Autohaus vor, ich habe aber trotzdem den Wert von 44.500 unterschrieben.
Wie kann ein Spurhalteassistent denn nur „einseitig“ funktionieren? Da bitte ich um eine Erklärung für‘s Verständnis.
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 25. August 2024 um 12:09:13 Uhr:
Wie kann ein Spurhalteassistent denn nur „einseitig“ funktionieren? Da bitte ich um eine Erklärung für‘s Verständnis.
Da sind wir noch am klären, lassen wir das mal außen vor. Mir geht es vor allem um die Lack-Kratzer, die ich selbst vor Ort noch dokumentiert habe, ohne aber gleich eine Wertkorrektur zu fordern. Die Fotos liegen dem Autohaus vor, ich habe aber trotzdem den Wert von 44.500 unterschrieben.
Ähnliche Themen
Das Herumgereite auf dem Wert verstehe ich eher weniger.
Du hast ein Auto mit Mängeln übernommen, die aber dokumentieren lassen.
Nun ist der Händler an der Reihe die Mängel (ja, auch die Kratzer) zu beheben, damit dein Auto dem bestellen Wagen entspricht. Dann passt auch dein Wert und der Eigentümer des Fahrzeugs ist vermutlich ebenfalls zufrieden.
Möglicherweise ist die rechtliche Lage in anderen Ländern anders, aber in Deutschland hat dein Vertragspartner das Recht zur Nachbesserung.
@Martin19901 Ich vermute mal, dass du aus Österreich kommst und dort ein Restwertleasing abgeschlossen hast?
Ich würde als allererstes den Händler schriftlich (nachweisbar!) auffordern, die bei Übergabe existierenden Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen: Kratzer, fehlender Totwinkelwarner, nicht vollständig funktionierender Spurhalteassistent.
Wenn das alles zu deiner Zufriedenheit behoben wurde, dann muss der Anschaffungspreis auch nicht mehr korrigiert werden. Wenn der Händler das aber nicht zu deiner Zufriedenheit löst, dann wirst du wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen.
Zitat:
@Martin19901 schrieb am 25. August 2024 um 12:11:14 Uhr:
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 25. August 2024 um 12:09:13 Uhr:
Wie kann ein Spurhalteassistent denn nur „einseitig“ funktionieren? Da bitte ich um eine Erklärung für‘s Verständnis.Da sind wir noch am klären, lassen wir das mal außen vor.
Mich würde trotzdem interessieren, wie du das meinst. Für mich gibt es nur zwei Zustände, das Auto kann die Spur halten oder eben nicht. Was meinst du mit „einseitig“?
Zitat:
@Jan0579 schrieb am 25. August 2024 um 12:51:39 Uhr:
Zitat:
@Martin19901 schrieb am 25. August 2024 um 12:11:14 Uhr:
Da sind wir noch am klären, lassen wir das mal außen vor.
Mich würde trotzdem interessieren, wie du das meinst. Für mich gibt es nur zwei Zustände, das Auto kann die Spur halten oder eben nicht. Was meinst du mit „einseitig“?
Wenn ich nach rechts rausziehe, ohne zu blinken, korrigiert er mich, wenn ich es nach links mache (Gegenverkehr), reagiert er nicht.
Handelt es sich denn um einen Neuwagen oder ein Gebrauchtwagenleasing? Das mit den Kratzern bei nem Neuwagen irritiert mich eher etwas, heißt aber nicht, dass es nicht vorkommen kann. Bei nem Neuwagen solltest du ja ne Auftragsbestätigung mit der Ausstattungsliste haben, insofern wäre das mit dem Spurwechselassistent relativ leicht zu erledigen. Bei nem Gebrauchtwagen, wäre das Inserat evtl. nicht verkehrt, da wird es aber dann schon wieder etwas heikel, wenn es im Inserat steht und im Kaufvertrag nicht.
Aber wie oben bereits erwähnt, hat der Händler normalerweise das Recht zur Nachbesserung, dass wird auch in Österreich nicht anders sein. Ein Gegengutachten verursacht da erstmal nur Kosten, welche du tragen musst.
Kam bei uns 2x vor, dass eine Zusatzausstattung in einem Leasingfahrzeug nicht enthalten war.
Bei einem Audi A3 fehlte die Sitzheizung...stand im Kaufvertrag....angeblich nicht nachrüstbar, da wir auf Wandlung und Ersatzlieferung bestanden wurde dann doch recht schnell neues Gestühl eingebaut.
Bei einem LandRover fehlten die Nebelscheinwerfer....nicht original nachrüstbar, gab eine recht hohe Gutschrift.
Bei einem weiteren LandRover war die bestellte, kostenfreie Farbe nicht mehr lieferbar....freie Farbwahl ...es wurde dann Metallic für 0,0 Aufpreis
Was bestellt wurde muss geliefert werden oder Entschädigung, Reduzierung oder Wandlung.....
Viel Erfolg
Üblicherweise wird bei Übergabe ein Übergabeprotokoll angefertigt in dem alle vorhandenen Schäden und der Zustand erfasst werden
Selber Bilder machen und per mail an den Händler schicken ist mir sehr suspekt...