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Leasing nach kurzer Zeit kündigen

Ich bräuchte euren Rat. Ich hab mir Anfang November bei unserem befreundeten Peugeot Händler ein Auto bestellt. Nun allerdings, 3 Wochen vor Auslieferung, hat sich die Situation für mich komplett geändert. Ich bekomme im Mal ein Firmenauto und benötige daher das neue Auto nur bis Mai.
Ich hab bisher nur den Kaufvertrag unterschrieben, wo das PSA Leasing klein erwähnt wurde. Allerdings hab ich weder einen Leasingvertrag aufgesetzt, noch unterschrieben.
Auch hat der Händler gesagt, dass ich das Auto immer zurückgeben kann, wollte es mir nicht gefallen.

Was ist eure Meinung, wie ich das am besten hinbekomme, um mit möglichst geringen Kosten davonzukommen? Wie sieht es allgemein mit vorzeitiger Kündigung im Leasing aus bei PSA?

Komme aus Österreich.

Beste Antwort im Thema

Dann schreib das doch einmal in den Thread: Neuwagen bestellt, aber kann jetzt keine Anzahlung leisten!

Dann hat Sie überhaupt kein Problem, denn Sie braucht ja nur widerrufen...

P.S.: Lasst uns doch alle gemein Autos bestellen und bei dem Tag der Abholung widerrufen wir einfach. :-)

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Hast du mal den Händler darauf angesprochen? Was sagt dieser? Du wirst ja sicher nicht an einem Sonntag erfahren haben, dass du einen Geschäftswagen bekommen wirst.

Nein, noch nicht. Der befindet sich noch im Urlaub.
Es ist die Firma meines Vaters, seit Freitag weiß ich es. Da ein Mitarbeiter uns verlässt, bekomme ich es nun und muss nun auch die Fahrten machen.

Zitat:

@Luttehe schrieb am 7. Januar 2018 um 10:17:44 Uhr:


Ich bräuchte euren Rat. Ich hab mir Anfang November bei unserem befreundeten Peugeot Händler ein Auto bestellt. Nun allerdings, 3 Wochen vor Auslieferung, hat sich die Situation für mich komplett geändert. Ich bekomme im Mal ein Firmenauto und benötige daher das neue Auto nur bis Mai.
Ich hab bisher nur den Kaufvertrag unterschrieben, wo das PSA Leasing klein erwähnt wurde. Allerdings hab ich weder einen Leasingvertrag aufgesetzt, noch unterschrieben.
Auch hat der Händler gesagt, dass ich das Auto immer zurückgeben kann, wollte es mir nicht gefallen.

Was ist eure Meinung, wie ich das am besten hinbekomme, um mit möglichst geringen Kosten davonzukommen? Wie sieht es allgemein mit vorzeitiger Kündigung im Leasing aus bei PSA?

Komme aus Österreich.

Hast du das Auto konfiguriert oder war das 'ein' Model?

Wenn du das Auto konfiguriert hast, dann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 7. Januar 2018 um 11:10:51 Uhr:



Zitat:

@Luttehe schrieb am 7. Januar 2018 um 10:17:44 Uhr:


Ich bräuchte euren Rat. Ich hab mir Anfang November bei unserem befreundeten Peugeot Händler ein Auto bestellt. Nun allerdings, 3 Wochen vor Auslieferung, hat sich die Situation für mich komplett geändert. Ich bekomme im Mal ein Firmenauto und benötige daher das neue Auto nur bis Mai.
Ich hab bisher nur den Kaufvertrag unterschrieben, wo das PSA Leasing klein erwähnt wurde. Allerdings hab ich weder einen Leasingvertrag aufgesetzt, noch unterschrieben.
Auch hat der Händler gesagt, dass ich das Auto immer zurückgeben kann, wollte es mir nicht gefallen.

Was ist eure Meinung, wie ich das am besten hinbekomme, um mit möglichst geringen Kosten davonzukommen? Wie sieht es allgemein mit vorzeitiger Kündigung im Leasing aus bei PSA?

Komme aus Österreich.

Hast du das Auto konfiguriert oder war das 'ein' Model?

Wenn du das Auto konfiguriert hast, dann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Konfiguriert, würde auch gern eine freundschaftliche Lösung finden. Nachdem das Firmenauto leasing ausläuft, will ich ja wieder beim Peugeot Händler ein Auto kaufen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 7. Januar 2018 um 11:12:22 Uhr:


Widerruf wäre zumindest in Deutschland sowieso nur zwei Wochen nach Bestellung möglich, nicht erst nach der Lieferung.

Nein. Die 14 Tage beginnen mit dem Erhalt der Ware.

Dann schreib das doch einmal in den Thread: Neuwagen bestellt, aber kann jetzt keine Anzahlung leisten!

Dann hat Sie überhaupt kein Problem, denn Sie braucht ja nur widerrufen...

P.S.: Lasst uns doch alle gemein Autos bestellen und bei dem Tag der Abholung widerrufen wir einfach. :-)

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 7. Januar 2018 um 11:17:21 Uhr:



Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 7. Januar 2018 um 11:12:22 Uhr:


Widerruf wäre zumindest in Deutschland sowieso nur zwei Wochen nach Bestellung möglich, nicht erst nach der Lieferung.

Nein. Die 14 Tage beginnen mit dem Erhalt der Ware.

Beim Kaufvertrag steht allerdings drinnen, 14 Tage nach Unterschrift des Kaufvertrages kann ich zurücktreten, nocht nach Erhalt des Autos.

Zitat:

@Raffaello22 schrieb am 7. Januar 2018 um 11:21:02 Uhr:


Dann schreib das doch einmal in den Thread: Neuwagen bestellt, aber kann jetzt keine Anzahlung leisten!

Dann hat Sie überhaupt kein Problem, denn Sie braucht ja nur widerrufen...

P.S.: Lasst uns doch alle gemein Autos bestellen und bei dem Tag der Abholung widerrufen wir einfach. :-)

Auf den Kunden angepasste Ware, wie ein konfiguriertes Auto, ist ausgeschlossen vom Widerrufsrecht.

Ich würd mein Halbwissen fur mich behalten :-)

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 7. Januar 2018 um 11:17:21 Uhr:


Nein. Die 14 Tage beginnen mit dem Erhalt der Ware.

Auf welchem Gesetz fusst diese Annahme?

Zitat:

@JMB1990 schrieb am 7. Januar 2018 um 11:27:29 Uhr:


Ich würd mein Halbwissen fur mich behalten :-)

Selbst bei Fahrzeuge die nicht angepasst wurden, kann die Bestellung nicht widerrufen werden. Deswegen solltest du deinen eigenen Rat befolgen. Zumindest gilt dies für Deutschland, aber auch für Österreich ist mir keine davon abweichende Rechtsnorm bekannt.

Bei der Neuwagenbestellung gibt es allgemein kein Widerrufsrecht.

Außer in den ersten 14 Tagen, wenn dahinter eine Finanzierung steckt. Oder wenn es sich um ein Fernabgeschäft handelt. Mit der Übergäbe der Belehrung oder der Sache hat man dann 14 Tage Zeit.

@JMB1990
Warum äußert man sich zu etwas, wobei man anscheinend keine Ahnung hat?

Es gibt ein Widerrufsrecht bei Leasingverträgen. Und wenn Kaufvertrag und Leasingvertrag verbundene Verträge sind, hat sich der Kaufvertrag mit dem Widerruf des Leasingvertrages ebenfalls erledigt.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. Januar 2018 um 12:00:27 Uhr:


Es gibt ein Widerrufsrecht bei Leasingverträgen. Und wenn Kaufvertrag und Leasingvertrag verbundene Verträge sind, hat sich der Kaufvertrag mit dem Widerruf des Leasingvertrages ebenfalls erledigt.

Das wissen wir alle, es geht darum, dass ein Benutzer behauptet die Verträge auch 14 Tage nach Erhalt des Fahrzeuges widerrufen zu können. Leider wird es sich nicht mehr dazu äußern.

Ob es allerdings in Österreich genauso ist, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen.

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