ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing + Fahrtenbuch -> private Nutzung in der UStVA?

Leasing + Fahrtenbuch -> private Nutzung in der UStVA?

Themenstarteram 21. Dezember 2020 um 22:50

Hallo Community,

mit dem neuen Leasing möchte ich erade von der 1%-Regel zum Fahrtenbuch-Methode wechseln. I weiß im Prinzip wie man bei den 2 alternativen Methoden die private Nutzung berechnet. Ich wundere mich aber wie man sie bei der Fahrtenbuch-Methode in der monatlichen UStVA (Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Suchmaschinen) angibt...

Bei der 1%-Regel war es sehr einfach - BLP (Brutto Listenpreis) * 1% * 80% (=200 € zum Beispiel) in die Zeile mit USt-pflichtigen Einnahmen eintragen. Damit zahle ich dem FA MwSt von 200 € (und das sind in diesem Beispiel 38 € in Zeiten ohne covid).

Bei der Fahrtenbuch-Methode schwanken private Nutzung und auch Kosten sehr viel:

- in August kann es sein, dass man 100% privat fährt, in Oktober 100% geschäftlich

- im Monat mit der jährlichen Inspektion hat man mehr Kosten als sonst.

Soll ich überhaupt etwas bei der UStVA eingeben oder wird alles mit der jährlichen (Umsatz-)Steuererklärung abgerechnet?

Ich habe bereit 1Stunde recherchiert und nichts konkretes gefunden ... finde ich sehr seltsam

Und schon im Voraus - schöne Feiertage (auch wenn zu Hause (; )

Ähnliche Themen
28 Antworten

Zitat:

@A346 schrieb am 23. Dezember 2020 um 14:02:05 Uhr:

Umsatzsteuer ist doch unabhängig von der Einkommensteuererklärung und wir gesondert über die Voranmeldungen und letzlich die Umsatzsteuererklärung erhoben.

In die Einkommensteuererklärung fließen die Ergebnisse der EÜR und damit auf die zu zahlende Einkommensteuer ein, von Umsatzsteuer steht da nix.

Er meinte wahrscheinlich, dass es mit der Abgabe der Steuererklärungen zur Nachzahlung der Umsatzsteuer kommt.

Achso. Wenn hohe Nachzahlungen lieber sind, kann man das natürlich so machen.;)

Umsatzsteuer muss ich so gut wie nie nachzahlen, wieso auch bei einer monatlichen Anmeldung. Aber die Einkommenssteuer ermittelt man nur jährlich.

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Dezember 2020 um 14:50:16 Uhr:

Umsatzsteuer muss ich so gut wie nie nachzahlen, wieso auch bei einer monatlichen Anmeldung. Aber die Einkommenssteuer ermittelt man nur jährlich.

Der Eigenverbrauch unterliegt der Umsatzsteuer. Bei einer lediglich jährlichen Erfassung des Eigenverbrauchs müsste es also zu einer Umsatzsteuernachzahlung kommen.

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Dezember 2020 um 14:50:16 Uhr:

Umsatzsteuer muss ich so gut wie nie nachzahlen, wieso auch bei einer monatlichen Anmeldung. Aber die Einkommenssteuer ermittelt man nur jährlich.

Ja was denn nun? Du hattest doch vorher geschrieben:

"Ich zahle nämlich nichts für meinen Firmenwagen monatlich, sondern nur erst irgendwann im Folgejahr mit der Einkommensteuererklärung."

Also der Firmenwagen wird von meiner Firma so bezahlt wie mein Drucker. Und am Jahresende gebe ich meiner Steuerberaterin mein Fahrtenbuch und sie ermittelt, was ich an geldwerten Vorteil versteuern muss. Umsatzsteuer fließt da keine mehr, oder zumindest nicht wissentlich.

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Dezember 2020 um 15:11:06 Uhr:

Also der Firmenwagen wird von meiner Firma so bezahlt wie mein Drucker. Und am Jahresende gebe ich meiner Steuerberaterin mein Fahrtenbuch und sie ermittelt, was ich an geldwerten Vorteil versteuern muss. Umsatzsteuer fließt da keine mehr, oder zumindest nicht wissentlich.

Welche Rechtsform hat Deine Firma?

Einzelunternehmen/Freier Beruf ohne Bilanzpflicht.

Dann muss bei einer nachträglichen Erfassung des Privatanteils auch eine Umsatzsteuernachzahlung rauskommen. Oder bist Du Arzt?

Du solltest mit Deiner Steuerberaterin sprechen. Da scheint etwas schief zu laufen.

Das läuft schon seit 10 Jahren so, auch bei meinem vorherigen Steuerberater - jeweils alteingesessene sehr große Steuerkanzleien.

Ich bin Architekt, kein Arzt.

Ich habe für 2019 dank der monatlichen Zahlungen 68€ zurück bekommen. Man war das eine rauschende Party danach.

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Dezember 2020 um 16:25:00 Uhr:

Das läuft schon seit 10 Jahren so, auch bei meinem vorherigen Steuerberater - jeweils alteingesessene sehr große Steuerkanzleien.

Ich bin Architekt, kein Arzt.

Tja, wie ich schrieb: Weil es viele falsch machen, ist es nicht richtig.

Aber wenn Du keine Umsatzsteuer nachzahlen musst, spricht es dafür, dass es doch nicht falsch gemacht wird. Frag einfach mal nach.

@Holgernilsson: Als Fachmann kann ich Deinen wesentlichen Ausführungen nur zustimmen. Bei der langjährigen fehlerhaften Handhabung mancher Kollegen kann ich auch nur den Kopf schütteln.... .

 

Auch die Mehrheit der Andersdenkenden hier im Forum belegt noch nicht die Korrektheit. Diese Gewohnheit dann noch als richtig auszulegen, entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Bei 50€ Umsatzsteuer macht natürlich noch kein Prüfer seinen PC an, bei größeren Beträgen aber schon: Gerade mit der Jahreserklärung zeigt man ja die Unvollständigkeit der Voranmeldungen. Sofern es weitere Probleme geben sollte, könnte man auch über die Vollständigkeit der Buchhaltung als formalen Mangel nachdenken und ggfs. angegriffen werden. Diese Probleme glauben so viele Mandanten nicht, bis diese nach der Verfahrensdokumentation während der Betriebsprüfung gefragt werden.

 

Die Kanzleigröße und Dauer der Tätigkeit am Markt sagen auch nichts über die Arbeitsqualität aus (...).

 

Bei vielen steuerlich angehauchten Themen gab ich in der Vergangenheit einigen Personen hier im Forum - zumindest aus meiner Sicht - Gedanken an die Hand, die jedem lediglich vor Schaden (=ungeplante Steuerzahlungen) bewahren und das Rüstzeug für gezielte Rückfragen beim Kollegen dienen sollten. Oftmals zeichnete sich aber eine falsche Tendenz in den Diskussionen ab, die jedem Fachmann sofort auffallen würden. Da die Mehrheit oftmals andere Standpunkte vertraten - ohne eine fachliche Expertise dargelegt zu haben -, erschien der „Fachmann“ oftmals als Person mit einer Einzelmeinung; teilweise uferte es auch in persönlichen Angriffen aus.

 

Mittlerweile stellte ich diese Hilfestellungen in diesem Forum weitestgehend ein und denke immer mal wieder an diese Situationen, wenn ich eine Problem eines neuen Mandanten auf den Tisch bekomme: Tja, Reparaturarbeiten sind zumeist teurer als eine vernünftige Beratung von Beginn an.

 

P.S. Damit möchte ich niemanden angreifen, sondern zum Nachdenken anregen. Das Steuerrechtsproblem - zumindest hier - sollte nicht nach einem Mehrheitsvotum, sondern nach der fachlichen Expertise des Autors entschieden werden.

Danke. Meine Rede.

Wobei es oft schwierig ist, denjenigen zu erkennen, der über ausreichende Expertise verfügt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing + Fahrtenbuch -> private Nutzung in der UStVA?