Leasing Anmeldung auf Autohaus
Hallo,
Ich habe im Internet ein für mich passendes Leasingangebot gefunden und diesbezüglich gestern kurz den Anbieter angerufen. Dieser teilte mir mit das es bei dem Fahrzeug eine Besonderheit gäbe nämlich dass das Fahrzeug auf das Autohaus zugelassen ist unddl das auch bleiben würde. Dies hätte aber für mich keinen Nachteile außer das ich eben nicht mit Wunschkennzeichen fahren könne.
Deshalb nun meine Frage ob das denn so stimmt? Habe ich dadurch irgendwelche Einschränkungen oder Nachteile?
Danke für die Antworten
17 Antworten
Ich habe das schon seit Jahren oft gesehen, gerade bei Ford ist das wohl beim Leasing immer so, behaupte ich laut meinen "Beobachtungen". Ich glaube für mich wäre es jetzt nicht das KO-Kriterium
"Nachteile":
- Eventuell Versicherungbeitrag höher
- Strafzettel landen erstmal dort und werden deutlich teurer, Abwicklung im Schadenfall KANN etwas problematischer werden.
- Ausland könnte je nach Land (außerhalb der EU) Probleme geben
Zitat:
@Canaan1 schrieb am 24. Juni 2019 um 16:29:37 Uhr:
Klar, erklären kann man alles. Die Frage ist nur, wo das Autohaus ist. Wenn das Autohaus sich im selben Landkreis befindet, dürfte es einfacher sein, als wenn es 500km weit weg ist. Auch das kann man erklären - wenn der Wagen auf einen selber zugelassen ist, muss man das nicht erklären.
Völliger Unfug!
Wer das Haar in der Suppe sucht, wird es finden.
Im übrigen wird wohl bei (konservativ geschätzten) >75% aller täglich absolvierten Fahrkilometer der Name des Fahrers nicht mit dem als Halter eingetragenen Namen übereinstimmen.
Richtig, und erklären wo das Auto herkommt muss man nicht.
Wenn das Fahrzeug eine ZB I hat, und der Fahrzeugführer seinen Ausweis/Führerschein dabei hat, muss man da nichts weiter klären.
Geht die Beamten nichts an. Sie können es im System prüfen und das war es dann.
Zumal es mittlerweile Gang und gäbe ist, Kennzeichen aus anderen Bundesländern im neuen Zulassungskreis mitzunehmen.