ForumKFZ Leasing
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KFZ Leasing
  6. Leasing Ablauf

Leasing Ablauf

Themenstarteram 30. Januar 2019 um 22:07

Hallo,

da Leasing Anfragen bisher neu sind für mich wie läuft es genau ab.

Wir haben jetzt eine Leasing Anfrage für einen Fzg. gestellt beim Händler er hat alles abgetippt, für die Firma dann wurde ein Bürge benötigt auch erledigt und er meinte Zusage ist da.

Jetzt haben wir alles Unterzeichnet und die Dokumente werden zur Bank geschickt - wird das jetzt nochmal geprüft oder ist das alles durch - Händler meinte wenn die Bank alles hat geht der Brief zur Zulassungstelle.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 15:11:06 Uhr:

Von Bürgen halte ich bis auf wenige Ausnahmen nichts.

Es ist aber auch völlig egal, was du davon hältst.

Der TO hat keine Lebens- und Finanzberatung angefragt!

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Wie sollen wir das wissen? Sicher durch ist es wenn du vom Leasinggeber eine gegengezeichnete Fassung des Vertrages vorliegt.

Einfach den Händler fragen, er wird dir alles genau erklären. Ich habe keine Lust jetzt einen Roman zu schreiben, ach ja.. Vertrag lesen schadet normalerweise nicht.

Da ist der Händler der beste Ansprechpartner. Normalerweise bekommt mn erst eine Zusage, nachdem die Finanzen geprüft wurden. Das wurden Sie ja offensichtlich, wenn ein Bürge nötig war. Aber sicher ist es dann, wenn du den Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet vorliegen hast.

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 12:08

Ja also erst wurde geprüft dann kam a) Anzahlung oder b) Bürge, danach ging mit Bürge nochmal alles Online hin und dann kam ja wir können den Vertrag unterzeichnen und der ist jetzt Unterzeichnet und abgeschickt worden.

Zitat:

@icemann1987 schrieb am 30. Januar 2019 um 23:07:10 Uhr:

... Leasing Anfrage ..., für die Firma dann wurde ein Bürge benötigt ...

dann würde ich mir eventuell Gedanken machen, wie sicher Dein Arbeitsplatz ist ;)

wenn Deine Firma sooooooooooooooo kreditwürdig ist!

Denke es ist durch.

An deiner Stelle würde ich den Vertrag aber selber widerrufen.

Möglichkeit a) der Anzahlung konntest du nicht...

Von Bürgen halte ich bis auf wenige Ausnahmen nichts. Wenn es bei dir so schlecht bestellt ist, das eine Autobank kein Leasing rausrückt, da würde ich mir mal Gedanken machen. Normal sind die nämlich sehr lasch in der Vergabe.

Und was ist, wenn der Bürge zahlen muss? Da zerbrechen sehr schnell die Verhältnisse. Ich wette, das der sich garnicht der Verantwortung bewusst ist. Der Autoverkäufer ist kein Bankkaufmann, der Verkäufer will Umsatz und Provision... Eine Bank handelt da verantwortungsvoller. Zumindest die guten Banken.

Zitat:

@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 15:11:06 Uhr:

... Eine Bank handelt da verantwortungsvoller. Zumindest die guten Banken.

kommt wohl drauf an ...

eine VW-Bank dürfte den Auftrag haben, den Verkauf (bzw. das Verleasen) so vieler VWs/Audis/usw. wie möglich zu ermöglichen ... unter der Randbedingung, dass die Kreditausfälle minimiert werden ...

(ob der Kunde dabei finanziell ins Gras beißt, ist denen wohl eher egal)

Ich schrieb doch das die Autobanken nicht so verantwortungsvoll sind.

Speziell meine ich: Die Sparkasse sagt no, die Autobank ja, Santander ja,....

Und die Sparkasse ist dann nicht kleinkariert, die wollen und müssen auch Geld verdienen.

Zitat:

@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 15:11:06 Uhr:

Von Bürgen halte ich bis auf wenige Ausnahmen nichts.

Es ist aber auch völlig egal, was du davon hältst.

Der TO hat keine Lebens- und Finanzberatung angefragt!

Das Forum hier ist voll von Hobbyfinanzberatern die meinen, sie müssten jedem ein Ihre Meinung mitteilen. Wenn einer danach fragt okay, aber das war hier nicht die Frage. Weshalb der TO einen Bürgen braucht ist doch nicht teil der Frage. Am besten sind dann auch noch diese Mutmaßungen.

Es gibt andere Plattformen, wo Leute nach entsprechenden Tipps suchen. Da kann man sich dann austoben.

Doch hat er.

Ich habe ihm geantwortet, das es bei dem Verhalten durch sein sollte, gleich im ersten Satz.

Er hat die Gesamtumstände aufgeführt und auf diese habe ich ebenso geantwortet und ihm angeraten, den Abschluss mit einem Bürgen zu überdenken. Mein gutes Recht, MEINE Meinung mitzuteilen, insbesondere, wo ich ihm seine Frage beantwortet habe.

Dagegen ist dein Beitrag für den TE völlig inhaltslos.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 31. Januar 2019 um 15:46:26 Uhr:

Zitat:

@benprettig schrieb am 31. Januar 2019 um 15:11:06 Uhr:

Von Bürgen halte ich bis auf wenige Ausnahmen nichts.

Es ist aber auch völlig egal, was du davon hältst.

Der TO hat keine Lebens- und Finanzberatung angefragt!

Es ist keine Mutmaßung. Wenn meine Bonität nicht ausreicht, die Bank einen Bürgen fordert, was ist das dann?

Bleibt doch nur, das die Bank der Meinung ist, ich kann den Kredit nicht sicher bedienen. Also will die Bank eine zusätzliche Sicherheit. Einen Dummen (äh Bürgen) der selbschuldnerisch mit Verzicht auf Einrede der Vorausklage mitunterschreibt, obwohl er 0,00 von dem Geschäft hat. Kein Nutzen, kein Gewinn, NICHTS, aber zahlungspflichtig ist der Bürge.

Zitat:

@Shoryuken265 schrieb am 31. Januar 2019 um 15:56:30 Uhr:

Das Forum hier ist voll von Hobbyfinanzberatern die meinen, sie müssten jedem ein Ihre Meinung mitteilen. Wenn einer danach fragt okay, aber das war hier nicht die Frage. Weshalb der TO einen Bürgen braucht ist doch nicht teil der Frage. Am besten sind dann auch noch diese Mutmaßungen.

Es gibt andere Plattformen, wo Leute nach entsprechenden Tipps suchen. Da kann man sich dann austoben.

Meine Güte, laberst du einen Unsinn.....

Du hast doch keinen Schimmer, wer hier für wen gebürgt hat.

Wenn ich z.B. für Familienangehörige bürge, kann das sehr gute Gründe haben und bedeutet nicht automatisch, dass der Bürge "dumm" ist.

Ich habe z.B. für einen Leasingvertrag meines Sohnes gebürgt, um einer möglichen Ablehnung von vornherein entgegenzuwirken und außerdem war das Auto für mich (Sohn Vertragspartner, da Gewerbe angemeldet). Dumm was das sicher nicht, wenn ich auf die Konditionen schaue....

In deinem Fall kann es eventuell ok sein. Dennoch frage ich mich, warum?

Banken geben gerne Kredite und Leasing aus, davon leben die schließlich.

Wenn die Bank dem Kunden aber die Rückzahlung nicht zutraut... Vielleicht sollte man dann überlegen, ob der Kredit/Leasing wirklich jetzt sein muss. Die Bank lehnt ja nicht ab, weil die Würfel falsch gefallen sind...

Du meinst ich schreibe Unsinn - ok. Ich meine das nicht, ich denke eher, das meine Ausführung einen wunden Punkt bei dir getroffen hat. Und wenn hier jemand mitließt, überlegt er sich vielleicht 2 mal, ob er für das Auto oder sonstwas vom Verwandten xy bürgt. Denn die meisten wissen nicht, was eine Bürgschaft wirklich bedeutet. Die Bank muss den Kreditnehmer noch nicht mal mahnen, es geht nicht um mal eine Rate. Viele denken, das die Bank erstmal andere Sicherheiten wie Lohnpfändung, Mahnbescheid usw. ausschöpfen muss. Nein selbstschuldnerisch ohne Einrede der Vorausklage. Der Bürge ist in der Zahlungspflicht so gestellt, als wenn er selbst den Nutzen (Geld) aus dem Kredit erhalten hätte. Die Bank ändert einfach die Adresse für die Rechnung - fertig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen