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Lastindex - ist wiesehr verbindlich?

Themenstarteram 11. März 2023 um 12:11

Hallo an die Wissenden,

in meiner CoC sind bei

19" an der VA 101 und an der HA 103 als Lastindex angegeben, bei

20" VA 105 - HA 108, bei

21" VA 102 - HA 105.

Würde der TÜV meckern, wenn ich dann z. Bsp. an der VA 20" Reifen mit einen LI von 103 aufziehe?

Und /oder an der HA 20" Reifen mit LI 105?

Muss / kann man das Eintragen lassen?

Thx

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13 Antworten

Hallo Christian,

das ist definitiv nicht erlaubt. Damit riskierst du eine Stilllefung deines Fahrzeugs plus Strafe. Abweichen darfst du nur nach oben weil der Lastindex in den Papieren ein Minimum darstellt.

Gruß

Meckern…, nur wenn deren Tragfähigkeit nicht ausreichend ist.

Eine Kopie Deiner Zulassung (hier eingestellt) hilft Fakten zu schaffen.

Abweichende Tragfähigkeiten von Reifen bedürfen keiner Eintragung.

Es genügt der niedrigste LI,vder die jeweilige Achslast abdeckt.

Aber Vorsicht bei der Thematik: wenn du von 20 Zoll Rädern sprichst, handelt es sich wohl um ein schnelles Fahrzeug.

Und man muß wissen, daß bei Reifen über 210 km/h die Traglast Abschläge (Abzüge) erhält, je nach Höchstgeschwindigkeit des Reifen.

Also kommt es bei der Reifenwahl auf Achslaset UND Höchstgeschwindigkeit an.

 

(Ist aber alles per Google leicht zu finden, z.b. hier: https://rundumwissen.com/lexikon/lastabschlag/ )

Zitat:

@RSspeedy schrieb am 11. März 2023 um 13:20:10 Uhr:

Hallo Christian,

das ist definitiv nicht erlaubt. Damit riskierst du eine Stilllefung deines Fahrzeugs plus Strafe. Abweichen darfst du nur nach oben weil der Lastindex in den Papieren ein Minimum darstellt

Gruß

Diese Antwort ist falsch.

Zitat:

@nogel schrieb am 11. März 2023 um 13:25:04 Uhr:

Zitat:

@RSspeedy schrieb am 11. März 2023 um 13:20:10 Uhr:

Hallo Christian,

das ist definitiv nicht erlaubt. Damit riskierst du eine Stilllefung deines Fahrzeugs plus Strafe. Abweichen darfst du nur nach oben weil der Lastindex in den Papieren ein Minimum darstellt

Gruß

Diese Antwort ist falsch.

Dann würde ich gern erfahren was daran falsch ist. Ich binder Meinung daß das sehr wohl stimmt.

…weil die Bestimmungen sich schon vor einer Ewigkeit geändert haben.

https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf

Das bedeutet ja nur daß man rechnen darf mit den Achslasten und dann evtl. einen geringeren LI aufziehen darf. Bei höheren Geschwindigkeiten sieht es aber schon wieder anders aus.

Mir wurde erst letztes Jahr der TÜV beim Motorrad aus genau diesen Gründen verweigert. Ich wäre da sehr vorsichtig aber machen kann ja jeder was er meint. Wenn es dann zu Problemen kommt musst halt auch dazu stehn.

Jeder kann machen was er meint…

Richtig und rechtlich relevant ist:

dass der Reifen die Hälfte der maximalen Achslast abdecken muß.

Dabei sind ggf. Abschläge und Anhängerbetrieb zu berücksichtigen.

Zitat:

@RSspeedy schrieb am 11. März 2023 um 14:08:30 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 11. März 2023 um 13:25:04 Uhr:

 

Diese Antwort ist falsch.

Dann würde ich gern erfahren was daran falsch ist. Ich binder Meinung daß das sehr wohl stimmt.

Eigentlich hatte ich die Frage des TE schon beantwortet, aber dann erkläre ich es noch ausführlicher, was an deiner Aussage falsch ist:

Z.B. baut VW den Golf mit den verschiedensten Motoren und Ausstattungen und daher auch mit den unterschiedlichsten Achslasten.

Aber VW gibt der Einfachheit halber für die gesamte Baureihe in den Papieren dieselbe Reifentraglast an, nämlich die, welche die schwerste Ausführung abdeckt.

Hast du nun einen "Nullausstatter" mit kleinstem Motor, kann es sein daß für die in den Papieren angegebenen Achslasten ein wesentlich geringerer Reifen-LI ausreichend ist, als angegeben.

Und den darfst du auch verwenden, denn gesetzlich muß der LI nur die angegebenen Achslasten abdecken und nicht die (zu hohen) Reifenangaben in den Papieren erfüllen.

 

Und somit ist deine Aussage

Zitat:

@RSspeedy schrieb am 11. März 2023 um 13:20:10 Uhr:

weil der Lastindex in den Papieren ein Minimum darstellt.

ganz einfach falsch.

@TE

Deinen Beitrag habe ich erst jetzt richtig verstanden.

Dein Vorhaben ist technisch und rechtlich in Ordnung. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist NICHT erforderlich.

Hier lag ein Missverständnis vor…, welches ich erst eben bemerkte.

Themenstarteram 11. März 2023 um 18:34

Dankeschön @ all

und @Gummihoeker für den Link des Gtue, auf den ich mich hier auch beziehe +

ich habe eine Seite mit meinen vom Hersteller erlaubten Rad-, Reifenkombis angehängt mit meiner erlaubten Achslast.

Wenn sich einer die Mühe macht, sich darein zu wühlen,

von den M+S Reifen abgesehen, die mit H und V Kennung erlaubt sind, würde ich auf jeden Fall einen Y Geschwindigkeitsindex zertifizierten Reifen kaufen => bis 270 km/h 100% ohne Lastabschlag.

Bei einer Achslast von (hinten) 1280, bin ich mit einem LI von 100 = Achslast 1600 doch im sehr grünen Bereich.

Ich könnte demnach sogar einen W Reifen - erlaubt bis 270 km/h dann bei 85% LI - kaufen und wäre dann 640 Kg / 0,85 ~ 755 immer noch unterhalb LI 100.

Ich habe jetzt nicht verstanden, womit wir noch helfen können.

-alle möglichen und geprüften Rad-/Reifenkombinationen liegen vor

-die Betriebskennungen (LI und SI) sind genormt für die jeweiligen Größen und werden ebenfalls genannt

Deine Umrüstung ist damit wasserdicht und leicht umsetzbar.

Stellt sich noch die Frage, ob Dein Fahrzeug auf Standard- oder MOE-Gummis rollen soll?

Themenstarteram 12. März 2023 um 10:11

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. März 2023 um 21:29:20 Uhr:

Ich habe jetzt nicht verstanden, womit wir noch helfen können.

-alle möglichen und geprüften Rad-/Reifenkombinationen liegen vor

-die Betriebskennungen (LI und SI) sind genormt für die jeweiligen Größen und werden ebenfalls genannt

Deine Umrüstung ist damit wasserdicht und leicht umsetzbar.

Stellt sich noch die Frage, ob Dein Fahrzeug auf Standard- oder MOE-Gummis rollen soll?

;), da hast Du recht, es war soetwas wie nochmalige Bestätigungsanfrage / Zusammenfassung

Nichts für Ungut

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