Lasermessgerät-wie sicher???

Hallo an alle Autofahrer...

 

...wurde letzten Monat ,,gelasert"...erlaubt 50km/h, erfasst abzüglich Toleranz 81km/h ->100€, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (heut kam der Brief).

 

Sind die Lasergeräte sicher?Hab da jetzt schon einiges gehört, z.B. dass die nach jeder Benutzung neu geeicht werden müssen und das die doch nicht so genau sind.Stimmt das? Zudem war es so, dass vor mir einer fuhr, der auch ziemlich zügig unterwegs war.Außerdem war es eine zweispurige Fahrbahn...ich auf der linken und auf der rechten Fahrspur war auch nicht grad wenig los. Ich kann leider nicht bestätigen wie schnell ich war, da ich zudem Zeitpunkt mit überholen und wieder einfädeln beschäftigt war, da die Fahrbahn einspurig wurde (schneller wie 50 war ich aber denke ich schon!?)

 

Polizei hatte mich gleich rausgezogen und halt das übliche Programm durchgezogen.Habe keine Angaben gemacht. Bringt es was dagegen anzugehen oder wenigstens das einmonatige Fahrverbot zu umgehen. Bin wie so viele geschäftlich auf mein Auto angeweisen.

 

Was denkt ihr und welche Erfahrungen habt ihr schon gemacht?

 

Gruß M.

12 Antworten

Bringt nichts.
Die Geräte sind für zwei Jahre geeicht und versiegelt. Die Dinger sind genau.
Angehalten wird das Auto was man durch den Sucher anvisiert hat. Verwechslung ist da eigentlich ausgeschlossen.

Einfach dazu stehen und das Fahrverbot in den Urlaub verlegen. Ist heutzutage doch schon möglich!

Zur Technik findest du hier viel wissenswertes.
Aber ich sehe da wenig Chancen für dich, da ungeschoren rauszukommen.
31km/h ist ne ziemlich undankbare Übertretung 🙁.

Ich kenn paar Fälle wo das einmonatige Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umgewandelt wurde. Mit gutem Anwalt und extrem guten Argumenten ist dies durchaus machbar. 😉 Hast du Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, sofort zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Ich kenn paar Fälle wo das einmonatige Fahrverbot in eine doppelte Geldstrafe umgewandelt wurde. Mit gutem Anwalt und extrem guten Argumenten ist dies durchaus machbar. 😉 Hast du Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, sofort zum Anwalt.

Ist aber nur möglich, wenn bisher kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt und der FS absolut für die Erwerbstätigkeit wichtig ist. Beim Laser ist es wichtig bei mehreren Fahrzeugen, in welcher Entfernung gemessen wurde. Das wird auch immer notiert. Aber einer gewissen Entfernung darf je nach Lasergerät nur noch ein Einzelfahrzeug gemessen werden. Einzelfahrzeug ist aber nicht mit einem einzigen Fahrzeug auf weiter Flur gleichgesetzt.

Prinzipiell kann man die Verfahrensweise nicht (mehr) anzweifeln. Mittlerweile haben auch die letzten arg skeptischen Richter eingesehen, dass es sich um ein sichereres Messverfahren handelt.

Es wurden zwar anfangs hier und da in Vefahren Fehler nachgewiesen, aber diese wurden schon vor Jahren durch Änderung der Software oder auch der Hardware behoben. Unter anderem wurde ja die Toleranz eingeführt, da es ja nicht so genau sei.

Auch die Verfahrensweise wurde nach diversen Urteilen geändert. So darf ich Kolonnen nur bis zu einer bestimmten Entfernung messen, da sich der Laserstrahl aufweitet um 3 mrad (30cm auf 100m). Das Bedeutet, dass der Laserstrahl bei einer Entfernung von 200m (eine noch relativ gute und überschaubare Messentfernung) eine Größe von 60cm hat (man stelle sich einfach eine Art Quadrat oder Punkt vor). Nun haben Pkw eine breite von sagen wir mal grob 120 cm, also ist eine Messung in 200m Entfernung auch auf Kolonnen eigentlich kein Problem. Da der Laserstrahl ja nur 60cm hat und der Pkw 120 cm breit und sicher nochmal fast so hoch ist, treffe ich auch nur den vordersten.

ABER: Auch hier (und das wissen die wenigsten) wurde eine Tolleranz eingeführt, den Gutachtern und Anwälten sei Dank. Man muss von 7 mrad ausgehen, auch wenn das Gerät tatsächlich nur mit 3 mrad ausweitet. Somit habe ich 70cm auf 100m Aufweitung in der Theorie. Also bei dem o.g. Beispiel anstatt der tatsächlichen 60cm Laserpunktgröße 140cm auf eine Entfernung von 200m. Extrem zum Vorteil des Betroffenen würde ich sagen. Tatsächlich messen darf ich also in 200m nicht mehr, wenn direkt hinter dem Pkw ein weiterer Pkw fährt, da der Laserpunkt theoretisch 140cm breit ist und oben und seitlich über das gemessene Fahrzeug heraus schauen könnte und den dahinter treffen könnte. Aber es ist nur die Theorie. Die Geräte sind geeicht auf 3 mrad, alles andere ist nur zu Gunsten des Betroffenen, auch wegen möglichem Verwackeln.

Was heutzutage blieb ist eine generelle Unsicherheit der Skeptiker, da z.B. kein Bild gemacht wird und somit kein Nachweis da sei. Aber beim Handyverstoß oder was auch immer, habe ich auch kein Bild. Da interessiert es keine Sau.

Diverse von "neutralen" Gutachtern bei einzelnen Verfahren vor Gericht nachgewiesene Fehler, die in der Theorie möglich wären, wurden mittlerweile teilweise als Fubbes, Unbegründet und in der Praxis unnachvollziehbar auch vom ADAC abgetan.

Es waren auch gewiefte Anwälte wie Herr Löhle, die auf Teufel komm raus Fehler nachweisen wollten und sich zu Gutachtern für Messungen spezialisiert haben. Herr Löhle hat auch nen Buch geschrieben namens "Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren" (Beck/Löhle), dass bei vielen Anwälten im Büro liegt und letzlich die Grundlage für viele Verfahren aber auch Internetforen war/ist, wo es um Fehlmessungen usw. geht.

Nur das im Buch auch alte Fehler aufgeführt sind und Fehler drin sind (zumindest in der 1. Fassung, die bei vielen Anwälten noch rum steht), die nie nachgewiesen wurden oder sogar unwahr waren und (ich meine sogar nach Klage von der Fa. Riegl) in der neueren Fassung rausgestrichen werden mussten. Eine Fehlerquelle die Herr Löhle über Jahre versuchte durchzuboxen (immerhin bei sehr vielen Verfahren der neutrale Gutachter!!) war der sog. Stufeneffekt. Die Anwälte versuchten das vermutlich so energisch durchzuboxen, weil sich damit fast jede Messung anzweifeln ließe, weil es auf die Motorhaube eines Kfz ableiten ließ.

Damals wurde groß in der Zeitung geschrieben "Ein Haus kann laufen", als man angeblich nachwies, dass sich ein Haus mit xy Km/h (glaube 5 oder 7 Km/h) wegbewegt, wenn man an der unteren Dach- bzw. Ziegelfläche ansetzte und während der Messung den Laser schnell nach oben zur Dachspitze visierte. Also auf den Pkw bezogen: Wenn ich die Stoßstange anvisiere und während der Messung über die Steil nach hinten ragende Motrohaube "abrutsche" in Richtung Frontscheibe. Durch die Dach bzw. hier die Motorhaubenneigung würde sich die Geschwindigkeit verfälschen. Selbst der ADAC sagt: "In keinem der durchgeführten Versuche konnte die theoretisch mögliche Messwertverfälschung durch einen Stufeneffekt eindeutig in der Praxis nachgewiesen werden".

Soviel zum Spruch: Ein Anwalt kann keine Fehler erfinden, nur finden. Ein Anwalt wird alles tun, seinem Mandanten den Führerscheinentzug zu ersparen. Ich sage ja nicht das die Anwälte das erfinden und das die Lasermessung keinerlei keinerlei Fehlerquellen aufweist, gerade auch vom Bedienpersonal her, aber die Anwälte waren gerade in den Anfängen der Lasermessung in den 90ern sehr, sagen wir mal "einfallsreich" mit Begründungen aus der Mathamatik und der Theorie.

Moin,

Und eben weil es viele Menschen immer wieder probiert haben ... wird die Eichung der Geräte meines Wissens nach auch alle 6 Monate kontrolliert. Klar kommt es vor, dass ein Gerät verwendet wird, das nicht mehr geeicht ist ... aber das passiert nur noch sehr selten. Einfacher wäre ein Verfahrensfehler z.B. der messende hat keine gültige Genehmigung mehr ... aber das hätteste sofort überprüfen müssen. Da kommste nicht mehr raus.

MFG Kester

@BlackGTC:
Die Lasergeräte sind sehr genau. Die mögliche Abweichung ist bei Weitem geringerer als die 3km/h Toleranz, die dir gutgeschrieben wurden.
Also steh dazu, und kauf dir feste Wanderschuhe 😁

Einen Angriffspunkt findet man eigentlich nicht.

Die Laserschulung muss man nur einmal machen im Leben. Hat jetzt ein Messbeamter seit 5 Jahren nicht mehr gemessen, wäre das ein kleiner Angriffspunkt. Aber: Stellt man im Messprotokoll und nach Befragung des Schreibers (Zeuge) fest, dass alles richtig gemacht wurde, wars das auch schon wieder. Also eigentlich auch kein Angriffspunkt.

Die Eichung wird streng "von oben" kontrolliert und die Dienststellen angeschrieben rechtzeitig, wann der Termin zur Einsendung an die PTB ist. Zudem wird das Gerät von dem Beauftragten der Dienststelle einmal im Monat auf die Eichung, Eichmarke, Software, Beschädigungen usw. kontrolliert und dies protokolliert. Dann wird das Gerät nochmals bei jeder Messung vom jeweiligen Messbeamten kontrolliert (vorgeschrieben). Zudem müssen an der Messtelle Test gemacht werden und im Messprotokoll eingetragen werden, welche Beschädigungen (z.B. des Visiers - Align-Test) und somit fehlerhafte Messungen aufdecken würden. Also auch nur ein klitzekleiner Angriffspunkt. Da das alles wiederum im Protokoll dokumentiert wird, würde eine z.B. alte Eichung spätestens wiederum der Bußgeldstelle auffallen.

Moin,

Also der Bruder meines besten Freundes ist bei der Polizei ... und der muss alle 2 oder 3 Jahre an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen ... damit er weiter messen darf. Ob dies nun nur dazu dient, einen Angriffspunkt wegfallen zu lassen oder what ever ... weiß Ich allerdings nicht.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von BlackGTC


Hallo an alle Autofahrer...

 

...wurde letzten Monat ,,gelasert"...erlaubt 50km/h, erfasst abzüglich Toleranz 81km/h ->100€, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (heut kam der Brief).

 

Sind die Lasergeräte sicher?Hab da jetzt schon einiges gehört, z.B. dass die nach jeder Benutzung neu geeicht werden müssen und das die doch nicht so genau sind.Stimmt das? Zudem war es so, dass vor mir einer fuhr, der auch ziemlich zügig unterwegs war.Außerdem war es eine zweispurige Fahrbahn...ich auf der linken und auf der rechten Fahrspur war auch nicht grad wenig los. Ich kann leider nicht bestätigen wie schnell ich war, da ich zudem Zeitpunkt mit überholen und wieder einfädeln beschäftigt war, da die Fahrbahn einspurig wurde (schneller wie 50 war ich aber denke ich schon!?)

 

Polizei hatte mich gleich rausgezogen und halt das übliche Programm durchgezogen.Habe keine Angaben gemacht. Bringt es was dagegen anzugehen oder wenigstens das einmonatige Fahrverbot zu umgehen. Bin wie so viele geschäftlich auf mein Auto angeweisen.

 

Was denkt ihr und welche Erfahrungen habt ihr schon gemacht?

 

Gruß M.

das ist ja wirklich sehr ärgerlich...1 km/h weniger und es gäbe kein fahrverbot.

gruß
karl

Rein praktisch besteht die Messung aus: Roten Punkt auf Nummernschild setzen. Knopf drücken. Mehr nicht. Fehlerquelle Mensch ist da so gut wie ausgeschlossen. Bei nur einem Knopf kann man nichts falsch machen. Entweder das Gerät misst eine Geschwindigkeit, oder es zeigt nichts an.

Einfach dazu stehen. Zu hoch gepokert. Preis zahlen. Punkt um.

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