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Ladungssicherung Gurt mit Schnellverschluss

Themenstarteram 31. März 2017 um 12:44

Hallo,

seit Tagen versuche ich Infos zu bekommen,

ob man die Gurte mit Schnellverschluss ohne Bedenken bzw. Verstoß gegen die StVO bzw. StvZo einsetzen zu dürfen.

Ich meine, dass ich vor ca. 10 Jahren gehört bzw. auch gelesen zu haben, dass diese Gurte nicht zur Ladungssicherung verwendet werden dürfen.

Entweder hat sich hier etwas geändert oder ich bin schon

lange im Irrglauben. Ich verwende seit Jahren nur die Ratschenspanngurte mit Prüfzeichen. Leider sind diese nicht mehr brauchbar und beschädigt. Und es muss Ersatz her. Und es gäb nächste Woche a tolles Angebot bei Lidl

Beste Antwort im Thema

Schon klar soweit, aber gilt das auch zwingend für Privatpersonen? Woher soll ein normaler Durchschnittsbürger Kenntnis von den Vorschriften der LaSi haben? Privat wurde ich auch noch nie vom BAG angehalten.

Wenn ich privat unterwegs bin, würde ich zusehen, ob das alles vernünftig hält, lasse etwas gesunden Menschenverstand walten und habe noch nie Probleme gehabt. ;)

 

mfg

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Wenn du selbstspannede meinst, wie willst du da die Mindestspannung einstelllen

Welche Gurte von Lidl meinst du denn? Sende doch mal einen Link.

am 1. April 2017 um 1:53

Diese hier am Donnerstag meint er wohl für 2, 49 € das Set.

 

https://www.lidl.de/de/powerfix-spanngurt/-set/spanngummiset/p243684

 

Gruß Krumelmonster1967

am 1. April 2017 um 7:13

Ich denke das ist ein gutes Angebot. Gegen die Verwendung der Gurte mit Schnellverschluss spricht meiner Meinung nach nichts bei entsprechend leichten Ladungsstücken. So Expantergummis würde ich eher nicht für Ladung verwenden, die eigenen sich eher um eine Plane über was auch immer drüber zu spannen oder ein Bündel mit Leinkram zu schnüren. etc.

Du hast ja auf der Lidl Seite genaue Angaben zur Spannkraft. Daran kannst Du Dich orientieren, auch im Hinblick auf die Anzahl der Gurte pro Ladungsstück. Wichtiger als die Schnalle ist aber die Anbringung der Gurte. Ich spanne immer gegen einen Träger oder den Boden mit doppeltem Gurtverlauf.

Kommt auch drauf an was du befestigen möchtest die sind recht schwach und da man jede zurrpunkt nur einmal verwenden darf komm man damit schnell an die Grenzen! Ok ich sicher wahrscheinlich Zuviel ich verwende 5t zurrgurte bei meinem 2t Anhänger! Nur wenn ich 2-4 Stück benutze hat noch nie ein Polizist angefangen nachzurechnen ob es reicht!

Also die Lidl Gurte sind was für den Gartenanhänger aber nichts für den richtigen Gebrauch bei schweren Lasten oder sperrigen Gütern.

Da musst du die richtigen Gurte nehmen mit den entrsprechenden Lastlabeln am Spannschloß.Hast du die bei einer Kontrolle der Karnevalstruppe nicht ,dann wird auch mal teuer.

am 2. April 2017 um 18:17

...ganz einfach, ohne entsprechende Kennzeichnung (klick) sind die Gurte für die Ladungssicherung nicht zu gebrauchten.

Fehlt diese Kennzeichnung ist der Gurt nicht zulässig... dann kannste das Ding maximal noch zum Zusammenbinden Deiner Luftmatratze, Zeltplane, oder von was auch immer... verwenden.

Hier (klick) sind die einzelnen Angaben erläutert.

Die benötigte Sicherungskraft hängt vom Gewicht des Ladegutes ab... da muß man halt ausrechnen wie viele Gurt benötigt werden, wobei weder die Werte der Spanngurte noch die an den einzenen Zurrpunkten angebenen Werte überschritten werden dürfen.

PS: http://www.klsk.de/index.php?id=3151

Was mich wundert (ok auf Bildern sind keine blauen Kennzeichnungsfähnchen zusehen) das sie mit Kfz beworben werden ohne Hinweis nicht zulässig im Bereich der StVO!

 

Und ja die oben genannte Kennzeichnung ist pflicht! Wenn sie abgerissen unleserlich oder sonst was ist darf man den gurt nicht mehr verwenden

Schon klar soweit, aber gilt das auch zwingend für Privatpersonen? Woher soll ein normaler Durchschnittsbürger Kenntnis von den Vorschriften der LaSi haben? Privat wurde ich auch noch nie vom BAG angehalten.

Wenn ich privat unterwegs bin, würde ich zusehen, ob das alles vernünftig hält, lasse etwas gesunden Menschenverstand walten und habe noch nie Probleme gehabt. ;)

 

mfg

Du glücklicher!

 

Ja es gilt für Privatleute genauso!

 

Auch wenn die BAG seltener Privatfahrzeuge anhält aber jeder bewegt sich im Bereich der StVO und damit haben sich alle dran zu halten!

 

Und wie jeder weis Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Du bist aber nicht gewerblichen unterwegs und auch die Bußgelder fallen dezent anders aus.

 

http://www.bussgeld-info.de/.../#Ladungssicherung_PKW

am 3. April 2017 um 17:23

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 2. April 2017 um 22:35:40 Uhr:

Schon klar soweit, aber gilt das auch zwingend für Privatpersonen? Woher soll ein normaler Durchschnittsbürger Kenntnis von den Vorschriften der LaSi haben?...

Tip top, Antwort! Die Schulungsmafia wartet nur drauf, dass sie Dir das alles per Gesetz kostenpflichtig alle paar Jahr erklären darf.

Macht nur so weiter ihr Privatleute, gebt den entsprechenden Lobby-Verbänden nur immer gut Munition, damit sie für eine Weiterqualifizierung auch beim PKW-Führerschein argumentieren können.

Nur weil du paranoid bist heißt das noch lange nicht, dass nicht wirklich jemand hinter dir her ist. ;)

 

Ich habe jedenfalls noch nie eine Kontrolle gehabt respektive davon gehört, dass bei Privatfahrten die Leitung auf die Fahnen der Gurte achtet.

 

Nebenbei: ich fahre auch beruflich, ein Blick in mein Profil genügt. Zwar nicht mehr soviel wie früher, aber dennoch. ;)

 

mfg

Mich hat die BAG schon auseinander genommen! Zwar ohne Erfolg aber haben sich echt mühe gegeben! 1,5h kontrolliert inkl Technik des Anhängers und Wiegen!

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