Lachgas

Hallo!!
Habe auch eine Frage. Wie schaut es aus mit TÜV und so?

MFG

21 Antworten

ähm... nit wirklich gut 😮)

mfg esox
www.opel-tuning.at

TÜV? Kannst du mit ziemlicher wahrscheinlichkeit abhaken! Die Belastung für den Motor ist ja doch enorm hoch, wer sollte dir deswegen ne Plekette auf ne früher oder (hoffentlich) später tickende MOTORBOMBE kleben? Lachgas ist doch zudem noch Explosiv oder? Ein evt. Leck wäre vorerst bestimmt lustig aber bei der ersten Kippe (Ich Nichtraucher) schädlich für dein Auto! Naja die NOS anlagen sind bestimmt schon relativ sicher,aber für den Deutschen TÜV ist ja nix sicher genug *

Wenn du sowas legal machen willst, fahr inne wüste*gg*

Lachgas ist nicht explosiv, da es ein unbrennbares Gas ist.
Es verbessert nur die vorhandenen Eigenschaften des Motors.
Ein Lachgasmolekül besteht aus Sauerstoff und stickstoff.
Bei hoher Temperatur ( ich glaub > 500° C) spaltet sich das Molekül, durch den freiwerdenen Sauerstoff kann mehr Bezin verbrannt werden, wobei der Stickstoff eine zu schlagartige Verbrennung verhindert. Das ist der erste Wirkungspunkt von NOS, der zweite ist, das das Gas Flüssig ist und beim Einspritzen eine Temperatur von fast -100°C hat und somit durch kühlen des angesaugten Gemisch den Wirkungsgrad erhöht.
Mehr passiert bei NOS nicht.
Aber mit TÜV ist normaler weise trotzdem nichts zu machen.
Gruss
Sebastian

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Hallo

Das Problem des Tüv liegt weniger bei der Leistungssteigerung als bei der tatsache das man in einem PKW nicht ohne weiteres nen Druckgasbehälter spazieren
fahren darf!
Fakt ist, das das NOS weder Explosiv noch brennbar ist.
Allerdings herschen in den Flaschen drücke von 900-1100PSI.
Und sowas sieht der Tüv nicht gern, stellt euch vor der wagen steht für 2-3 Stunden in praller Sonne.
Ist zwar unwahrscheinlich das was passiert aber liegt im bereich des möglichen.
Ergo ist mit Gasflaschen jegwelcher art im Auto nicht zu spassen.

Cu Chris

Das mit den Druckbehältern kann es eigentlich auch nicht sein. Es gibt ja auch Gasanlagen für PKW (Propan, Autogas). Was das explodieren angeht, da ist Lachgas ein Witz dagegen.
Die Gasanlagen kriegt man ohne Probleme eigetragen. Mein Vater hatte sich z.B. selber so ne Anlage reingebaut (ist allerdings auch schon ein paar Jährchen her), aber kein Anstand beim TÜV.
Das diese Anlagen unter Druck stehen ist ja klar, diese Gasflschen sind auch um einiges größer (und sind aus Stahl). Da ist auch nix passiert wenn der Wagen mal nen Tag in der prallen Sonne stand.

Achja, in Campingwagen sind ja auch meißt Gasflaschen installiert (wird zwar zum kochen und nicht zum antreiben des Motors verwendet), und sowieso pinkelt dir ja niemand ans Bein wenn zu in deinem PKW Gasflaschen transportierst.

Gruß

Marcel

Hmm, woran liegt es denn dann??
Eigentlich spricht nix gegen NOS außer vieleicht das der Wagen evtl. Unkontrollierbar wird. An wen könnte man da schreiben wenn man das ändern wollte? Ich meine wir haben so viele Unsinnige Gesetze was veränderungen am Auto angeht, irgend ein Schwachmat hat die gamacht und wie das nun mal so ist mit Gesetzen kann man die auch ändern.

Kennt jemand von euch den TÜV-Minister :-)

es liegt auch an den Flaschen

zum einen liegt es an den Flaschen.....da NOS meistens in Alu-Flaschen gefüllt wird und in Deutschland es aber Stahlflaschen sein müßen......deswegen dürfen die Camper usw. Gas-Flaschen rumfahren...weil es Stahlflaschen sind....und die wenigen etwas mehr als Aluflaschen.....

zum anderen weil Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz fällt....angenommen so eine Flasche hat ein Leck, na na.....gefahr für den Straßenverkehr....das sieht der TüV auch nicht gern.....

das sind die 2 Hauptgründe warum NOS im Auto verboten ist....

schlecht ist das nicht mit dem Nos, einigermaßen günstig in der anschaffung ca. 1.000- 1.300 €, die flaschen füllung wird auf dauern aber teuer.....aber jemehr ein auto schon serienleistung hat desto mehr kann er rausholen.....bei der richtigen einstellung kann die ganze flaschenfüllung verblasen werden, und das ist auch nicht schädlich für den motor......

MfG Markus

NOS nicht gleich NOS....

Man solte nicht einfach an irgendwelche Motoren NOS anbauen! Der Motor muss schon für die anstehenden belastungen gebaut sein, d.h. Schiedekolben, Ventile etc....
Ansonsten fliegt dir der Motor bald um die Ohren, ein Kollege konnte einem Pleul seines Hondas schon "guten Tag sagen"... Erst richtig informieren, dann den Passenden Motor bauen dann NOS (Aber muss auch richtig eingestellt sein!)

lachgas

Hi, also was einmal das Betäubungsmittelgesetz betrifft, das ist nicht mehr so ganz richtig. Alle Lachgasflaschen die heutzutage befüllt werden, werden nicht mehr mit medizinischem sondern mit technischem N2O gefüllt. Das technische hat nämlich statt des Äthers (mit berauschender Wirkung) einen gewissen Anteil Schwefel um es ungeniesbar zu machen! also hier aufpassen wen vieleicht irgendein Ordungshüter euch da ans Bein pinkeln will.

Was das mitführen einer Anlage betrifft, so ist vorgeschrieben das die Anlage sich im Drucklosen Zustand befinden soll! Das lässt die möglichkeit offen, einmal die Anlage kpl. montiert zu haben aber dafür die Flasche leer. Oder die Flasche befüllt aber nicht ans System angeschlossen.

mfg

@FlyAway
Das mit den Stahl-/Aluflaschen kann aber auch nicht ganz korrekt sein.
Campinggas-Flaschen werden nämlich heute auch schon in Alu angeboten. Kannst du auf jeder Camping-Messe bestaunen.

Die Anlage selbst darf man einbauen und auch eintragen lassen, allerdings ist der Gebrauch nur für Wetberwwerbe zugelassen und die Gasflasche darf nicht im Wagen mitgeführt werden.

@OWL
Bedeutet das, daß die Flasche grundsätzlich nicht im Wagen (mit der Anlage) transportiert werden darf, oder darf sie während des Transportes lediglich nicht angeschlossen sein ??

Also die GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) regelt das nach bestimmten Klassen. Leider ist das ein dickes Buch was keiner auswendig kennt. Jedenfalls unterliegt N2O der GGVS, d.h. zum Transport braucht man einen sog. GGVS-Schein und man muß ein oranges Warnschild hinten und vorne am Fahrzeug befestigen.
Anhang: Datenblatt für N2O der Firma Messer.

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