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Kurzzeitkennzeichen vor dem AUS ! Tut was dagegen !

Honda
Themenstarteram 3. November 2014 um 18:18

Hallo an ALLE !

Bitte unbedingt lesen , Gedanken drüber machen und , hoffentlich unterschreiben !

Und möglichst weit verbreiten !

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

Danke

Beste Antwort im Thema

Den Titel "Kurzzeitkennzeichen vor dem Aus" halte ich für übertrieben.

Tatsache ist, daß die Regelungen für die Nutzung des KZK etwas verschärft wurden als Folge des grassierenden Mißbrauchs, der damit betrieben wurde. Wer das KZK ordnungsgemäß nutzt, kann das auch in Zukunft tun und genießt dabei sogar noch den Vorteil, daß er das Kennzeichen nicht mehr bei sich am Wohnort beschaffen muß, sondern dies in jeder Zulassungsstelle bundesweit bekommen kann, also sinnvollerweise dort, wo er auch das Fahrzeug kauft.

Mehr dazu hier:

http://www.motor-talk.de/.../...zeichen-strengere-regeln-t5070697.html

und hier:

http://www.motor-talk.de/.../...uer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html

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Zitat:

@m_moench schrieb am 8. November 2014 um 19:09:05 Uhr:

Das heist jetzt Fahrzeug ansehen, kaufen, wenn möglich stehen lassen. Abholen nach Öffnungszeiten der Ämter, also nicht am selben Wochenende.

Wenn man das Fahrzeug jetzt unbedingt am gleichen Wochenende mitnehmen möchte, fährt man eben mit Zugfahrzeug und Trailer zum Besichtigungs-/Kaufort und lädt das Fahrzeug einfach auf. Dann spielt der Fahrzeugzustand (fehlende HU, grobe Mängel, Fahruntüchtigkeit etc.) absolut keine Rolle.

Aber ggf. der vorhandene Führerschein.

Zitat:

@fate_md schrieb am 9. November 2014 um 11:02:58 Uhr:

Aber ggf. der vorhandene Führerschein.

Oder die Hängerkupplung.......

Klar, irgend etwas ist immer.... ;)

Dafür ist es ja Hobby und eben etwas aufwändiger als das Liegen in der Hängematte oder auf der Fernseh-Couch. ;)

speziell bei Autos fallen mir die freien Händler ein, die ständig irgendein Fahrzeug mit roter Nummer spazieren fahren, und ansonsten natürlich die Typen, die schon wie das 100%ige Automafia-Klischee aussehen, und wegen denen ist die Verwendung der Kurzzeitkennzeichen wahrscheinlich so limitiert worden

als privater Verkäufer würde ich mein Auto oder Motorrad nur abgemeldet verkaufen, aus bekannten Gründen

dass der Fahrzeugkauf für bestimmte Situationen jetzt erschwert wird, ist nicht schön, aber auch kein Drama

am 10. November 2014 um 7:49

"Zum Glück ist ER weg".

Denn der steht im Stall und du stehst daneben.

Das typische geheule habe ich erwartet. :)

Auf dem Schlips dabei fühlen sich dann nur getreten, welche es dann auch betrifft. ;)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. November 2014 um 18:58:56 Uhr:

 

Auch nach der bisherigen Regelung durfte das erworbene KZK nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Da die Fahrzeugdaten aber nicht vorab eingetragen werden mußten,

war hier dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Diese Aussage ist schlichtweg F A L S C H

Auch nach der bisherigen Regelung mußten die genauen und vollständigen Fzg.-Daten vor Antritt der Fahrt eingetragen werden !

Ein "hab ich vergessen" wurde bisher auch nicht von der Polizei akzeptiert.

Der Schindluder mit den Kennzeichen kann doch nach der neuen regelung genauso betrieben werden, ob da NIX eingetragen wurde oder vorher von Amts wegen das "falsche" KFZ ist doch Hose wie Jacke :D

Rot-hinten
Rot-vorn

Zitat:

@perchlor schrieb am 10. November 2014 um 09:22:01 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. November 2014 um 18:58:56 Uhr:

 

Auch nach der bisherigen Regelung durfte das erworbene KZK nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Da die Fahrzeugdaten aber nicht vorab eingetragen werden mußten,

war hier dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

Diese Aussage ist schlichtweg F A L S C H

Auch nach der bisherigen Regelung mußten die genauen und vollständigen Fzg.-Daten vor Antritt der Fahrt eingetragen werden !

Wo habe ich behauptet, daß nach der bisherigen Regelung die genauen und vollständigen Fahrzeugdaten nicht vor Antritt der Fahrt eingetragen werden mußten? :confused:

Da es hier zu Mißinterpretationen gekommen ist, noch einmal der Vergleich zwischen alter und neuer Regelung:

Nach der alten Regelung mußten die Fahrzeugdaten vor Antritt der Fahrt eingetragen werden.

Nach der neuen Regelung müssen die Fahrzeugdaten beim Erwerb des KZK eingetragen werden.

Ich hoffen, daß das jetzt deutlich genug beschrieben wurde. ;)

@ Drahkke

deutsche Sprache schwere Sprache :D :D :D

dafür haben wir Beide es jetzt hoffentlich unmißverständlich dargelegt !

Vorteil bisher war daß man sich 4;5 -7 Autos angucken konnte . . .

. . . und wenn man sich für Eines entschieden hatte > Daten eintragen, Schilder dran & mitnehmen.

Nach der neuen Regelung müßtest Du dann (nach dem "Besichtigungswochenende") erst zum StVA um Dir die Kennzeichen mit den Daten des Objekts Deiner Begierde im Schein zu holen.

Der Mißbrauch wird durch die Neuregelung in keinster Weise erschwert oder gar verhindert.

Ich habe auch schon oft mitbekommen daß die regulären Kzn (dank geclipster Plastikhalterung statt Schrauben) für die Nutzuing / Überführung eines anderen Fzg genutzt / mißbraucht wurden.

Und ob nun `ne 17jährige Grotte noch 1 Monat HU hat oder nicht . . . . :D

kenn auch genug VU - Autos mit noch 1 Jahr HU auf`m Zettel :mad: :mad: :mad:

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