Kurzzeitkennzeichen ohne Kaufvertrag?

Hallo an alle,

suche gefühlt seit 3 Tagen eine Antwort auf meine Frage und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Folgender Sachverhalt:

Seit geraumer Zeit suche ich ein gebrauchten Audi, den ich glücklicherweise vorgestern fand. Das KFZ ist seit Anfang Juli vom Eigentümer abgemeldet. Dadurch war es mir nicht möglich, dass Auto Probe zu fahren. Natürlich möchte ich das vor Zustandekommen eines Kaufvertrages unbedingt tun. Das KFZ ist knapp 200km von mir entfernt und ich wollte dies morgen Probe fahren und im Anschluss bestenfalls direkt mitnehmen. Konnte für morgen einen Termin bei der Zulassungsbehörde für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Meine Frage ist, ob ich dieses ohne Halter zu sein bzw. ohne einen Kaufvertrag zu haben, bekomme, um es Probe zu fahren bzw. zu überführen.

Vom Noch-Eigentümer habe ich in Kopie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein (mit Abmeldedatum und Siegel), sowie die letzte HU vom 03/20 in Kopie erhalten. Ist ein KZK dadurch problemlos erhältlich?

Danke schonmal für eure Zeit und Antworten.

Viele Grüße

heinke1590

26 Antworten

Habe tatsächlich nicht hin und zurück erwähnt... Sind pro Wegstrecke 98km, aber dank Pforzheim gefühlt 2 Stunden (also gefühlt 200km einfach😉)

Im Fall KA und S sehe ich für einen kurzfristigen Termin für ein KZK schwarz. Einfach hingehen und sagen "Hallo, da bin ich, ich hätte gerne ein KZK" wird nicht funktionieren. Sogar die Autohändler in Stuttgart sind wegen den Wartezeiten "not amused", um nicht zu sagen, verärgert.

In KA wird das nicht viel anders sein.

Hier noch ein Link nach Stuttgart.

Also bei uns ist das so :

Kopien + Kaufvertrag geht . Ohne Kaufvertrag nur im Original . Das handhabt aber jede Zulassungsstelle anders. Da hilft nur anrufen und ganz freundlich fragen.

Gruss

Nicht alle Zulassungsstellen akzeptieren Kopien.

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Danke an alle für die Antworten. Scheinbar wird das dann doch auch unterschiedlich gehandhabt. Also geht probieren über studieren und ich versuche heute einfach mein Glück.

Falls ich kein KZK bekomme und der Verkäufer mir nicht mit den benötigten Unterlagen im Original entgegenkommt, muss ich mich eben weiter umsehen.

VG

Zitat:

@heinke1590 schrieb am 5. August 2020 um 23:07:09 Uhr:


@hupos

Danke, das macht mir Hoffnung, aber "Zudem benötigt die Zulassungsbehörde, wie bisher, den Personalausweis des Fahrzeughalters." verunsicherte mich, da ich ja noch nicht der Halter bin😉

Mit Halter bist Du gemeint, da Du die KzK für Dich beantragst mit einer EVB Nr.von Dir und Deiner Versicherung.
Somit bist Du für die 5 Tage der Halter des Fzg.
Merke: Halter und Eigentümer müssen nicht identisch sein.
Unbeschadet davon bleibt der Verkäufer währenddessen der Eigentümer des Fahrzeugs, solange Du das Fzg.noch nicht gekauft hast.

Da vermutlich viele von der Suche auf diese Frage stoßen hier meine Erfahrungen von der örtlichen Zulassungsstelle.

Das ging erstaunlich easy.
Du brauchst lediglich eine Kopie des Fahrzeugbriefes und eine eVB Nummer (Versicherung), mehr nicht.

Auf der Website stand zwar noch Kopie der letzten HU und “ggf. Kaufvertrag” war aber beides nicht nötig, selbst wenn du nicht im Brief stehst.
Also am besten einfach kurz bei deiner Zulassungsstelle anrufen und fragen.

Kosten ca 26€ eVB für 3 Tage, 13€ Bearbeitung und ca 30€ Kennzeichen.

Entweder war das vor 2015 oder der SB hat ziemlich viel falsch gemacht 😕

Kopien der Papiere reichen i.d.R. nicht aus, das steht aber oft auf der HP der Zulassungsstelle und der aktuelle HU-Bericht ist zwingend vorzulegen.

Zitat:

Entweder war das vor 2015 oder der SB hat ziemlich viel falsch gemacht 😕

Kopien der Papiere reichen i.d.R. nicht aus, das steht aber oft auf der HP der Zulassungsstelle und der aktuelle HU-Bericht ist zwingend vorzulegen.

Nein, das war vor genau einem Tag als ich das KZK geholt habe 🙂
Auf der Website steht auch, dass eine Kopie reicht.

Es macht so aber auch nur Sinn. Wer ein KZK für eine Probefahrt braucht hat ja als potentieller Käufer keinen Kaufvertrag und keine original Papiere.
Aber vlt macht es ja deine Zulassung anders, deshalb anrufen und nachfragen.

Bitte nicht verallgemeinern. Das Verfahren ist keinesfalls so üblich zu auch nicht zulässig. Sinn oder Unsinn sind nicht entscheidend.

Wenn es ein ziemlich neues Auto war, gibt es ja noch keinen TÜVbericht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. August 2024 um 09:45:45 Uhr:



und der aktuelle HU-Bericht ist zwingend vorzulegen.

Wenn die HU über das KBA abrufbar ist, ist der Bericht entbehrlich.
Ob Kopien anerkannt werden, liegt im Ermessen der Zulassungsstelle. Der Großteil der Zulassungsstellen gibt sich damit zufrieden.

Bis 31.03.2015 waren die KZK nur einer Person zugeteilt, das zu bewegende Fahrzeug wurde durch diese erst eingetragen(oder auch nicht). Eine HU bedurfte es bis dahin nicht.
Der massive Missbrauch führte dann zur Änderung der Vorschriften bzgl KZK(Fahrzeuggebunden und gültige HU, mit kleiner Ausnahme)

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