Kurzzeitkennzeichen in einer anderen Stadt & Haftpflichtversicherung
Hallo zusammen,
Ich werde mir in den nächsten Wochen mein erstes Auto (gebraucht) kaufen. Das Auto (ist noch angemeldet) ist in einer anderen Stadt und ich versuche die unnötigen hin/her fahren zu vermeiden. Deshalb würde ich mir ein Kurzzeitkennzeichen holen, bis ich das Auto in meinem Wohnsitz anmelde. Dazu hatte ich einige Fragen, da ich in Forum keine neue Info. darüber gefunden habe, und anscheinend die Gesetze im letzten Jahr (ab 01.04.2015) geändert wurden (http://www.toptarif.de/kfz-versicherung/wissen/kurzzeitkennzeichen/).
Falls ich das richtig verstanden habe, kann ich einfach mit Zug hinfahren, das Auto begutachten lassen, probefahren, falls alles passt, untershcreiben wir den Vertrag. Dann gehen wir zur Zulassungsstelle in dieser fremden Stadt, und beantrage ich ein KZK. Dann fahre ich mit dem Auto zurück, und in 5 Tagen melde ich das Auto in meinem Wohnort + abschließe ich eine Vollkasko Versicherung.
Was ich auf jeden Fall nicht verstanden habe, ob ich vorher noch eine Versicherung abschließen soll. In dem o.g. Link steht: "Grundsätzlich sind Kurzzeitkennzeichen nur haftpflichtversichert" (Haftpflichtversicherung reicht mir auf jeden Fall für die Heimreise). Aber gleichzeitig steht da auch, dass für die Beantragung des KZKs eine Versicherungsbestätigung/eVB-Nummer benötigt wird. Aber wenn ich vorher nicht weiß ob ich das Auto kaufe oder nicht, kann ich doch keine Versicherung abschließen.
Die Frage sollte eigentlich heutzutage fast für jeden relevant sein. Aber ich habe eventuell einen besonderen Fall da ich bisher gar keine Versicherung bzw. Auto hatte.
Ich würde mich über eine sehr einfach formulierte Antwort freuen, da mein Deutschkenntnis für diesen Themen nicht immer ausreicht.
Vielen Dank für eure Antworte im Voraus,
Fernando,
Beste Antwort im Thema
Wenn du sowieso eine Vollkasko abschließen willst, geh zu der Versicherung deiner Wahl und laß dir eine evb für ein KZK und für eine normale Zulassung geben. Gleichzeitig können die dir den VK-Schutz ab Benutzung des KZK bestätigen. Wenn du die eVB´s nicht benutzt, gibt es auch keinen Vertrag
26 Antworten
Wieso willst du online eine Versicherung abschließen. Du brauchst nur eine eVB Nr und wenn du anschließend dein Auto auch dort versicherst, wird das KZK mit dem Vertrag verrechnet. Kostet also nur max 5 tage.
Ein Vertrag schließt du dann erst, wenn du die eVB auch benutzt und die kostet i.d.R auch nix, wenn du deinen Vertrag dort abschließt.
Solange du die eVB nicht benutzt kostet es auch nix und eine Versicherung hast du auch nicht abgeschlossen.
Wo ist dein Problem?
Diese Haftpflichtversicherung ist ja damit gemeint. Bei der Zulassungsstelle bekommst du ja nur den Fahrzeugschein und die Kurzzeitkennzeichen. Um dies zu beantragen benötigt man aber eine gültige Versicherung.
Denke auch, dass die Frage genügend beantwortet ist, siehe Siggi und Celica!
Frag den Verkäufer erstmal, ob er Dir zutraut, dass Du das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit bei Deiner Zulassungsstelle abmeldest bzw. es ummeldest. Falls nicht, soll er bitte das Fahrzeug abmelden und Du holst es dann mit einem KZK (gibt's mit eVB bei jeder Zulassungsstelle) oder einer roten Nummer ab. Rote Nr. kannste vielleicht bei der Werkstatt deines Vertrauen oder bei einem Händler, der Dir vertraut, ausleihen, so kostet Dich der Spass nichts außer Benzin und Zeit!
Wie Du also siehst, hat das ganze viel mit "Vertrauen" zu tun, wer das nicht hat bzw. nicht vertrauenswürdig auftritt, der muss hat mehr zahlen!
Korrektur: drittletztes Wort meines Kommentars sollte natürlich "halt" heißen, sorry!
Ähnliche Themen
Zitat:
@FernandoK schrieb am 22. Mai 2016 um 11:02:19 Uhr:
Damit meine ursprungliche Frage nicht verloren geht:
Du kannst dich mit den Daten des Wagens direkt mit der Versicherung deiner Wahl
eine Versicherungsabsicht vereinbaren und für die Überführung eine zweite eVB mitnehmen.
Meistens ist die Überführungs-Haftpflicht dann kostenlos.
Solltest du den Wagen dann NICHT kaufen,
sagst du der Versicherung einfach:
"Tut mir leid"
Kaufst du den Wagen, kannst du bei der Abhohlung die KzK-eVB verwenden.
Und zu Hause zum Anmelden die zweite.
Hallo,
ich hab selber vor einem halben Jahr eine Überführung gemacht.
Hab da ein wenig Recherchiert und fand die Zusammenfassung auf dieser Seite recht gut:
http://www.direkt-kurzzeitkennzeichen.de/
Ich hoffe das hilft dir.
lg
Hallo, wie funktioniert das mit dem anmelden des kurzzeitkennzeichens am Ort des Fahrzeugs, wie wird festegestellt wo das Fahrzeug sich befindet?
Auto steht beim Händler in Stadt x aber die Behörde hat nur bis 12 uhr offen in 15 km in Stadt y ist sie bis 18 Uhr geöffnet, kann ich auch da hin??
Hallo interessantes Thema.
ich selbst möchte mir auch ein "anderes" Auto zulegen. Bisher kamen meine Autos immer vom örtlichen Autohändler. So habe ich die Tätigkeit, "altes" Auto abmelden lassen, neues Auto anmelden lassen, den Händler machen lassen.
Möchte aber jetzt meine Autosuche über die "Stadtgrenze" hinaus gestalten, was das ganze Verwaltungsprozedere nicht einfacher machen sollte.
Wie würde das ganze ablaufen, wenn ich morgens mit meinem Gebrauchten in eine andere Stadt fahre, dort den Gebrauchten als Anzahlung fürs neue Auto abgeben lassen möchte und dann noch am selben Tag mit dem neuen Auto nach Hause fahren will?
Den alten kannst beim Händler stehen lassen, der Händler meldet ihn dann ab oder Du gehst gleich selbst in die örtliche Zulassungsstelle meldest den alten ab und bringst Dir für den neuen Kurzzeitkennzeichen mit. Wenn Du vorab schon weißt, dass Du den Wagen nehmen wirst, kannst Dir die Papiere zuschicken lassen und bei Deiner Zulassungsstelle den Wagen anmelden und nimmst die Papiere und Kennzeichen mit zum Händler.
Gruß Martin
Einfach eine Versicherung ausssuchen wo man die vk haben möchte und dennen sagen das man eine fürs Kurzzeit kennzeichen braucht. Die meisten breechnen einem das dann nicht sondern lassen ab dem Zeitpunkt die reguläre Versicherung zurückdatieren.....
... hallo in die Runde. Hab gerade ein ähnliches Problem... bzw es könnte eines werden. Ich habe mir ein anderes Fahrzeug gekauft. Bei einem Händler (es ist abgemeldet). Bezahlung und Übergabe, Fahrzeug, Papiere usw. soll dann vor Ort erfolgen. Meine Idee war nun das ich mir eine EVB-Nr zuteilen lasse. Mit dieser und den Fahrzeugpapieren geht es dann zu der Zulassungsstelle (nicht an meinem Wohnort sondern ca. 80km weiter weg) Dort ein KZK holen, zurück zum Heimatort und dort dann das Fahrzeug zulassen.
Nun sagte mir jemand das man ein KZK nur für den Landkreis bekommt in dem man wohnhaft ist. Das wäre nicht so toll
würde dies ja mindestens einmal die doppelte Strecke zum Händler bedeuten.
und das er nicht für einen Tag auf seine rote Nummernschilder verzichten möchte kann ich gut verstehen.
Weiß jemand Rat...??
Nein, das ist nicht so. Man kann auch am Ort des Fahrzeugs ein KZK holen. Einfach auf die Homepage der dortigen Zulassungsstelle schauen, da steht meistens alles drin. Anrufen geht natürlich auch.
Gültige HU ist dazu aber notwendig und vorzulegen.