Kurzzeitig zwei Erstwagen??
Hallo zusammen,
ich bekomme nächste Woche einen Neuwagen, den ich bei Versicherung X zulassen möchte.
Mein jetziges Fahrzeug (einziger Wagen, versichert bei Versicherung Y) behalte ich, möchte diesen aber dann zum Zweitwagen bei Versichrung X machen.
Meine Frage: Muss ich mein altes Auto bei Y erst umschreiben? Der Stichtag zum Wechsel der Versicherungen steht ja kurz bevor.
Danke
André
28 Antworten
Das passiert ja hier aber nicht.
Es kommt kein neue Wagen hinzu bei der gleichen Versicherung.
Der neue Wagen soll bei einer anderen Versicherung versichert werden.
Ist doch jetzt wurscht wie das nun genannt wird oder was sich Versicherer davon erhoffen und wie sie es zu Papier bringen, Fakt ist in der Praxis, dass SF1/2 wohl meist noch klappen wird (wenn nicht Zweitwagenregelung dann vielleicht Führerscheinregelung (min 3 Jahre)), für bessere Einstufungen wird es auch noch den einen oder anderen Versicherer geben, die Luft ist da aber dünn.
Und nicht jammern wenn man für einen Zweitwagen eine gute Einstufung bekommt und den Erstwagen oder sonstige Verträge nicht zu dem Versicherer bringen muss (nach AKB) und der Versicherer dann nach dem ersten Schaden kündigt... spätestens da fragt sich dann ja der Versicherer "hab ich da einen guten Kunden der nur meine Sondereinstufung ausnutzt?"
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Das passiert ja hier aber nicht.Es kommt kein neue Wagen hinzu bei der gleichen Versicherung.
Nochmal (so schwer kann es doch wohl nicht zu verstehen sein), es ist völlig egal, bei welcher Versicherung er sein 2., 3. oder 4. KFZ versichert hat.
Wenn ein neues KFZ angeschafft wird, kann er den SFR vom 2. oder 3. oder 4. KFZ Vertrag (Bestandsfahrzeuge vor der Anschaffung) dafür bei einem neuen Versicherer verwenden. Das 2. oder 3. oder 4. KFZ wird dann als Zweitfahrzeug im SFR eingestuft.Der neue Wagen soll bei einer anderen Versicherung versichert werden.
Das ich völlig egal bei welchen Versicherer.
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
Ist doch jetzt wurscht wie das nun genannt wird oder was sich Versicherer davon erhoffen und wie sie es zu Papier bringen, Fakt ist in der Praxis, dass SF1/2 wohl meist noch klappen wird (wenn nicht Zweitwagenregelung dann vielleicht Führerscheinregelung (min 3 Jahre)), für bessere Einstufungen wird es auch noch den einen oder anderen Versicherer geben, die Luft ist da aber dünn.
Klar gibt es noch bessere Sondereinstufungen für 2.Wagen, nur im Fall vom TE nützt die ihm nichts, da diese Sondereinstufungen nicht weiter gegeben werden.
Er hatte geschrieben, er will dort kündigen.Und nicht jammern wenn man für einen Zweitwagen eine gute Einstufung bekommt und den Erstwagen oder sonstige Verträge nicht zu dem Versicherer bringen muss (nach AKB) und der Versicherer dann nach dem ersten Schaden kündigt... spätestens da fragt sich dann ja der Versicherer "hab ich da einen guten Kunden der nur meine Sondereinstufung ausnutzt?"
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@ Corsadiesel
und was sollen uns deine Postings jetzt neues sagen?
Es hat ja auch niemand gesagt, dass er die Sondereinstufung übernehmen kann, nur könnte es bis zum Kündigungszeitpunkt ein kleiner Beitragsunterschied sein ob das Auto in Klasse SF0, SF1/2, SF2 oder was auch immer geführt wird, und das kommt nun mal auf die Bedingungen seines aktuellen Tarifs für das alte Auto an.
und nein, es gibt auch Gesellschaften, auch wenn dies eine Seltenheit ist, die nicht mal in SF1/2 einstufen wenn der Erstwagen bei einem anderen VR ist (Führerscheinregelung einmal unberücksichtigt). Und bei Klasse 0 kann man wohl nicht von Zweitwageneinstufung sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von tomtom1980
@ Corsadieselund was sollen uns deine Postings jetzt neues sagen?
Es hat ja auch niemand gesagt, dass er die Sondereinstufung übernehmen kann, nur könnte es bis zum Kündigungszeitpunkt ein kleiner Beitragsunterschied sein ob das Auto in Klasse SF0, SF1/2, SF2 oder was auch immer geführt wird, und das kommt nun mal auf die Bedingungen seines aktuellen Tarifs für das alte Auto an.
und nein, es gibt auch Gesellschaften, auch wenn dies eine Seltenheit ist, die nicht mal in SF1/2 einstufen wenn der Erstwagen bei einem anderen VR ist (Führerscheinregelung einmal unberücksichtigt). Und bei Klasse 0 kann man wohl nicht von Zweitwageneinstufung sprechen.
Für 2 Monate ?? Wichtig wäre doch, was der Versicherer weiter an den Nachfolgeversicherer meldet.
Verschweigt der TE eine Vorversicherung, hat er das Nachsehen !
Ich würde die Sache wie folgt lösen.
Den neu hinzukommenden Wagen jetzt bei der gleichen Versicherung versichern, wie der erste Wagen.
SF auf den neuen Übertragen.
Somit ist die SF2 Regelung gerechtfertigt und wird auch gemacht.
Dann mit beiden Fahrzeugen zum neuen Versicherer zum 1.1.2014 wechseln. Vorher noch bei dem abklären, dass der auch die SF2 Einstufung übernimmt. Müsste machbar sein, wenn man mit beiden Autos kommt.
Fertig. Sache elegant gelöst.
Ist euch schon mal in den Sinn gekommen, dass er das neue Auto beim zukünftigen Versicherer bereits jetzt als Zweitwagen versichern kann. Unter der Voraussetzung, dass das Erstfahrzeug (also der Alte) zur Hauptfälligkeit ebenfalls zum neuen Versicherer kommt.
Sobald beide Fahrzeuge bei der neuen Versicherungs sind, Rabatttausch, fertig.
Ansonsten neues Auto zum neuen Versicherer und altes Auto beim alten Versicherer als Zweitwagen (wird wohl SF 1/2, es gibt aber auch Ausnahmen mit SF2) bis zur Hauptfälligkeit versichern.
Ob der Rabattausch bei einem Online-Versicherer möglich ist, kann ich nicht sagen.
Bei einem Service-Versicherer ist das möglich, habe ich selber mehrmals gemacht.
Das sollte auch bei einem Online-Versicherer möglich sein.
Die Frage lässt sich aber durch einen kurzen Anruf beim zukünftigen Versicherer klären.
Es handelt sich ja hier um die Übernahme des schadenfreien Verlaufs eines anderen Fahrzeuges (TB26). Und ob ich das nun Versicherungsintern übertrage oder von extern sollte keinen Unterschied machen.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wobei es denn sein könnte, dass sie den neuen Wagen dann nach Kurztarif abrechnen.
Ne, wieso.
Er schließt ja jetzt den Vertrag ganz normal mit Ablauf zum 1.1.2014 ab.
1.1.2015 ist ja technisch gar nicht möglich.
Am 30.11.2013 folgt dann die ordentliche Kündigung zum 1.1.2014.
Hat nichts mit dem Kurzzeittarif zu tun.
@Bernd
Kennst Du die Kästchen im Antrag ?
x der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Es sei denn, Sie oder wir Kündigen zum Ablauf (B.4 AKB)
x Es wird keine Vertragsverlängerung, sondern automatische Beendigung zum Ablauf gewünscht. Das ist nur bei unterjährigen Verträgen möglich (B.4 AKB)