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kurioser Vorfall

Hallo, zusammen!

Folgendes hat sich heute ereignet:

war heute morgen auf dem weg zur Arbeit an einem Verkehrsunfall auf der BAB vorbeigekommen, wo ein PKW ungesichert auf der linken Spur bzw. in den Leitplanken hing.
Dessen Fahrer lief dann die linke Spur der BAB entlang.
Bin daqnn mit Warnblinker hinter dieser hergefahren, allein schon um diese Person zu sichern, wegen Eigen-und Fremdgefährdung.
Andere Verkehrsteilnehmer bekamen das auch mit und fuhren auch entsprechend langsam.
Ich sprach die Person an und fragte, ob diese Hilfe benötigt und wie sie auf die Gefahr hin, als diese plötzlich meine Fahrertür öffnete.
Er hatte offensichtlich eine akute Psychose, wie später vom Notarzt bestätigt.
Er zwängte michin meinen PKW schlug mehrfach auf mich ein und verlangte meinen Autoschlüssel, weil er meinen PKW zur Flucht haben wollte.
Daraufhin habe ich mich erfolgreich mit Pfefferspray zu Wehr gesetzt, der Typ ließ dann von mir ab und lief dann weiter, ich bin ebenfalls aus dem Fahrzeug wegen der Wirkung des Sprays, mußte erst einmal tief durchatmen.
Habe dann scheinbar vergessen, die Handbremse anzuziehe, als sich mein Wagen in Bewegung setzte und in die Leitplanke fuhr.
Schaden:Stoßstange, Kotflügel und Reifen kaputt, sprich mehre tausend Euro.Auto wurde dann durch ADAC zur Werkstatt geschleppt(Auto gerade mal 8 Monate alt)
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, bzw. beibe ich auf meinem Schaden sitzen?Bin zum Glück rechtsschutzversichert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn der Fahrer vom Unfallort zu Fuß abhaut ist das Sache der Polizei.

1. wollte ich die Person nicht einfangen, sondern lediglich vor dem nachfolgendem Verkehr schützen(ca. 80km/h baustellenbedingt)

2.hat man auch als Normalbürger die Plicht zur zumutbaren Gefahrenabwehr bei Eigen-und Fremdgefährdungn anderer Personen.

3. wäre nicht so ein tolles Gefühl gewesen, wenn die Person vom nachfolgenden Verkehr verletzt oder getötet worden wäre.

4. @Pepperduster. Du hättest wahrscheinlich alles viel besser gemacht, warst scheinbar noch nie in so einer Situation

21 weitere Antworten
21 Antworten

Bei unklaren Situationen wie der geschilderten sollte man wohl besser das Fahrzeug verriegeln und das Fenster nur einen Spalt öffnen, zumindest bis die Situation geklärt ist.

Pfefferspray? Maulschlüssel?

Ihr Amateure 🙄

Mit so etwas ist der Autoprofi in Deutschland unterwegs. Da belästigt dich keiner mehr.

😁 Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Mit so etwas ist der Autoprofi in Deutschland unterwegs.

Wo steht denn dieses automobile Kunstwerk? 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke
Wo steht denn dieses automobile Kunstwerk? 😁 😁

Bei zille vorm Haus.......😁

Gruß

Delle

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Wenn du einen geschickten Anwalt findest, kannst du vielleicht über § 2 Abs.1 Nr. 13a (oder vielleicht auch c) i.V.m. § 13 SGB VII gehen. Dann könntest du den Schaden über die gesetzliche UV laufen lassen.

Edit: SGB VII, danke Pepperduster.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Wenn du einen geschickten Anwalt findest, kannst du vielleicht über § 2 Abs.1 Nr. 13a (oder vielleicht auch c) i.V.m. § 13 SGB VI gehen. Dann könntest du den Schaden über die gesetzliche UV laufen lassen.
????

Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
Gesetzliche Rentenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 13
Leistungsumfang
(1) Der Träger der Rentenversicherung bestimmt im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung dieser Leistungen sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Leistungen können auf Antrag auch als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden; § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches in Verbindung mit der Budgetverordnung und § 159 des Neunten Buches finden Anwendung.

Oha, mein Fehler. Da fehlte ein I.

Nimm das siebte Sozialgesetzbuch, das ist zielführend.

Wobei ich schon gerne deinen Gesichtsausdruck gesehn hätte als du in der Rente gelesen hast 😉

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