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kurioser Vorfall

Themenstarteram 5. September 2010 um 11:11

Hallo, zusammen!

Folgendes hat sich heute ereignet:

war heute morgen auf dem weg zur Arbeit an einem Verkehrsunfall auf der BAB vorbeigekommen, wo ein PKW ungesichert auf der linken Spur bzw. in den Leitplanken hing.

Dessen Fahrer lief dann die linke Spur der BAB entlang.

Bin daqnn mit Warnblinker hinter dieser hergefahren, allein schon um diese Person zu sichern, wegen Eigen-und Fremdgefährdung.

Andere Verkehrsteilnehmer bekamen das auch mit und fuhren auch entsprechend langsam.

Ich sprach die Person an und fragte, ob diese Hilfe benötigt und wie sie auf die Gefahr hin, als diese plötzlich meine Fahrertür öffnete.

Er hatte offensichtlich eine akute Psychose, wie später vom Notarzt bestätigt.

Er zwängte michin meinen PKW schlug mehrfach auf mich ein und verlangte meinen Autoschlüssel, weil er meinen PKW zur Flucht haben wollte.

Daraufhin habe ich mich erfolgreich mit Pfefferspray zu Wehr gesetzt, der Typ ließ dann von mir ab und lief dann weiter, ich bin ebenfalls aus dem Fahrzeug wegen der Wirkung des Sprays, mußte erst einmal tief durchatmen.

Habe dann scheinbar vergessen, die Handbremse anzuziehe, als sich mein Wagen in Bewegung setzte und in die Leitplanke fuhr.

Schaden:Stoßstange, Kotflügel und Reifen kaputt, sprich mehre tausend Euro.Auto wurde dann durch ADAC zur Werkstatt geschleppt(Auto gerade mal 8 Monate alt)

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen, bzw. beibe ich auf meinem Schaden sitzen?Bin zum Glück rechtsschutzversichert

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. September 2010 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Wenn der Fahrer vom Unfallort zu Fuß abhaut ist das Sache der Polizei.

 

1. wollte ich die Person nicht einfangen, sondern lediglich vor dem nachfolgendem Verkehr schützen(ca. 80km/h baustellenbedingt)

2.hat man auch als Normalbürger die Plicht zur zumutbaren Gefahrenabwehr bei Eigen-und Fremdgefährdungn anderer Personen.

3. wäre nicht so ein tolles Gefühl gewesen, wenn die Person vom nachfolgenden Verkehr verletzt oder getötet worden wäre.

4. @Pepperduster. Du hättest wahrscheinlich alles viel besser gemacht, warst scheinbar noch nie in so einer Situation

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Du hast in deinen Wagen griffbereit einen Pfefferspray?

 

Das du vergessen hast, bei deinen Auto, die Handbremse anzuziehen,

kannst du aber nicht den anderen Autofahrer in die Schuhe schieben!

Geschichten gibt´s...

 

Wenn Du eine Vollkasko hast, bei der auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wird (wg. der nicht angezogenen Handbremse) erstattet diese Deinen Fahrzeugschaden.

 

Alles weitere wäre an dieser Stelle reine Kaffeesatzleserei.

 

Gruß

Hafi

Da die Geschichte doch etwas spezielles ist würde ich zum Anwalt gehen, wir können hier spekulieren, aber das bringt nichts.

Themenstarteram 5. September 2010 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Geschichten gibt´s...

Wenn Du eine Vollkasko hast, bei der auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wird (wg. der nicht angezogenen Handbremse) erstattet diese Deinen Fahrzeugschaden.

Alles weitere wäre an dieser Stelle reine Kaffeesatzleserei.

Gruß

Hafi

Na ja, grobe Fahrlässigkeit.Ist die Frage, ob das so zu werten ist.

Ich war Ersthelfer in einer absoluten Ausnahmesituation.Da kann man immer anders reagieren

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Du hast in deinen Wagen griffbereit einen Pfefferspray?

Traurig, aber sowas braucht man heutzutage leider wirklich! Gibt so viele Spinner da draußen. Man möchte sich ja nicht ausmalen was passiert wäre wenn er das in der Situation nicht dabei gehabt hätte.

Unprofessionelles Verhalten, haben wir nicht gelernt als erstes die Unfallstelle abzusichern und Eigensicherung zu betreiben?

 

Wenn der Fahrer vom Unfallort zu Fuß abhaut ist das Sache der Polizei.

 

Aber ich kann dir nur raten einen Anwalt zu kontaktieren,falls  du noch vom Unfallfahrer eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Unprofessionelles Verhalten, haben wir nicht gelernt als erstes die Unfallstelle abzusichern und Eigensicherung zu betreiben?

Janee....ist klar Pepper.....:rolleyes:

 

Sind halt nicht alle so Coole Typen wie du....:D

 

Du lockt wieder welche raus hier.......:)

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Janee....ist klar Pepper.....:rolleyes:

Sind wir denn im wilden Westen?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Sind wir denn im wilden Westen?

Manchmal glaube ich das schon.......

Themenstarteram 5. September 2010 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Wenn der Fahrer vom Unfallort zu Fuß abhaut ist das Sache der Polizei.

 

1. wollte ich die Person nicht einfangen, sondern lediglich vor dem nachfolgendem Verkehr schützen(ca. 80km/h baustellenbedingt)

2.hat man auch als Normalbürger die Plicht zur zumutbaren Gefahrenabwehr bei Eigen-und Fremdgefährdungn anderer Personen.

3. wäre nicht so ein tolles Gefühl gewesen, wenn die Person vom nachfolgenden Verkehr verletzt oder getötet worden wäre.

4. @Pepperduster. Du hättest wahrscheinlich alles viel besser gemacht, warst scheinbar noch nie in so einer Situation

in so einer Situation würde keiner

daran denke die Handbremse reinzumachen

das war auf jedenfall gut gehandelt wegen dem Spray

ich habe auch immer eins im Auto mann weis ja nie

ich Rate dir auf jedenfall ruf einfach mal deinen Anwahlt an oder geh vorbei

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot-Driver

Zitat:

 

4. @Pepperduster. Du hättest wahrscheinlich alles viel besser gemacht, warst scheinbar noch nie in so einer Situation

Ach schon öfters als mir lieb ist.Nach 25 Berufsjahren im gewerblichen Güterverkehr habe ich genügend Unfälle auf den Autobahnen erlebt. Ich sichere dann lieber mich selbst und die Unfallstelle dahin ab damit nicht noch unschuldige in den verunfallten oder meinen Wagen knallen.

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Du hast in deinen Wagen griffbereit einen Pfefferspray?

Ist sicherer als ein 22er Maulschlüssel....:cool: ;) :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

Du hast in deinen Wagen griffbereit einen Pfefferspray?

Ist sicherer als ein 22er Maulschlüssel....:cool: ;) :eek:

Hab ich auch im Lkw, würde das aber nie benutzen um einen verunfallten Fahrer, welcher im möglicherweise im Schockzustand ist einzusetzen.Wenn der einen guten Anwalt hat und die Sachlage ganz anders darstellt  zb so:

 

Ich hatte einen Unfall und wollte mich schnell in Sicherheit begeben, da es auf dem Autobahnmittelstreifen  nicht sicher ist. Dann kam ein anderer Autofahrer und fuhr mich dabei fast an. Ich wollte dem die Autoschlüssel abnehmen, da er eine Gefahr darstellte, dann bekam ich eine Ladung Pfefferspray ab so das ich nichts mehr sehen konnte. Ich torkelte über die Autobahn zum Glück bin ich daraufhin nicht überfahren worden.

 

Ich stelle Strafanzeige gegen xyz wegen :

 

§ 223 StgB Körperverletzung sowie

§ 315b StgB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

 

 

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