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kurioser Unfall

Hallo,

eine Bekannte hatte gestern einen Unfall soweit so schlecht! alle sind heile sowohl die gegnerische Seite als auch meine Bekannte.

Was war passiert?

Sie fuhr innerorts wo 30 gilt und überholverbot ist, beim übergang von der 30er zone auf die 50 zone hatte es der Hintermann eilig und hat sie überholt, obwohl er es nicht durfte (auch im 50er Bereich gilt überholverbot auf der gesamten Strecke), beim überholen und wieder einscheren hat er sie mit seinem Auto derart gestriffen oder gerammt dass sogar die Spurstange gebrochen ist. Glasklare sache? Denkste!! Die Polizei kam vor ort und nahm die Personalien auf hinterher kam die übliche Fragerei wohl, da sagte die Unfallgegner, dass meine Bekannte fast stand und dadurch er überholt hat. die Polizei hat sich weder den Schaden genauer angeschaut oder sonstwas und diese Aussage von dem alten herrn 1:1 übernommen.

Termin beim Anwalt ist gemacht, ne aber das kann doch nicht sein oder? dann kann ich ja jemanden überholen,rammen und nachher behaupten na er ist doch vom fahrbanrand angefahren...

Hoch lebe die Dashcam.

Beste Antwort im Thema

@TE
Mal ne Frage zwischendurch. Warst du bei dem Unfall dabei oder hast du den Hergang nur von deiner Bekannten.
Wenn von deiner Bekannten, lehnst du dich ganz schön weit aus dem Fenster mit der Schilderung des Unfallherganges und den weiteren Behauptugen deiner Bekannten. Kann ja auch so gewesen sein, wie der Unfallgegner es schildert, oder eine Mischung aus beidem.
Und was soll die Polizei machen. Die waren keine Unfallzeugen und werden sowieso ständig belogen. Die nehmen beide Aussagen auf, dokumentieren bei solch einem Allerweltsunfall grob die Schäden und den von beiden Beteiligten geschilderten Hergang und das wars. Entscheiden tun dann später sowieso andere.
Dass das dem einen oder anderen nicht passt und jeder meint, dass man ihm doch glauben muss und nicht dem bösen Unfallgegner, liegt in der Natur der Sache.

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...und wie bist du dir dann so sicher, dass deine Bekannte alles richtig erzählt hat?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand so dumm ist und während der Überholvorgang mittendrin rüberzieht und den Wagen rammt.

Da ist sicher mehr passiert.

Am Ende wird deine Bekannte aber mit großer Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.
Wenn dein/ihr Anwalt nicht gut ist, dann vielleicht auch Teilschuld.

Moin,
vielleicht trifft diese Problematik zu, abseits der Versicherungsangelegenheit:
https://www.google.de/search?...

Der Anwalt ist gut. Frage mich nur wieso die Polizei das überholverbot nicht berücksichtigt hat.

ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Unfall nur stand ich, wollte abbiegen (war Überholverbot).
Hatte alleine Schuld bekommen, weil Abbiegen ohne meiner doppelten Rückschaupflicht nachzukommen. Dabei stand ich noch und der ist mir beim Überholen reingefahren, weil auch noch Gegenverkehr kam.
Dann Anwalt, Unterlageneinsicht, Polizei hat nur zwei Striche als Strasse gezeichnet. Keine Angabe Überholverbot oder Fotos von der Straßenführung.
Anwalt, über ein Jahr, bis vors Gericht. Dann war ich raus, hatte das Gefühl vor Gericht hatte sich das erste mal jemand die Unterlagen angesehen. Zeugen sind das Wichtigste bei einem Unfall.

Zitat:

@Technikeer schrieb am 27. Dezember 2017 um 23:58:49 Uhr:


Der Anwalt ist gut. Frage mich nur wieso die Polizei das überholverbot nicht berücksichtigt hat.

Woher weißt du das?

Was hat die Polizei denn gemacht. Hat jemand ein Verwarngeld bezahlt oder ist, was ich vermute, eine Anzeige - unklare Unfallursache - geschrieben worden.

Kommt aber auch immer drauf an, in welchem Bundesland die ganze Sache passiert ist. Unfallaufnahmerichtlinien sind in jedem Bundesland anders. Teilweise aber ähnlich.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:37:58 Uhr:


Der Gegner hat nun mal die Spur gewechselt, dann noch im Überholverbot. Da würde ich ein Gutachten machen lassen und dann wird rauskommen, dass sie nicht stand. Muss ja an den Spuren nachvollziehbar sein.

Hmm, ich argumentiere jetzt mal als Gegenseite:

Da stand ein Auto, das ist dann ja nicht überholen. Dieses Auto fuhr dann los, während ich vorbeifuhr.....

Hier hilft nur ein Gutachter, welcher die gefahrenen Geschwindigkeiten darstellen kann, da dieses wahrscheinlich genauso leicht widerlegt werden kann, geht das Ding hier 50:50 aus.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 28. Dezember 2017 um 13:21:54 Uhr:



Zitat:

@Marki_M. schrieb am 27. Dezember 2017 um 18:37:58 Uhr:


Der Gegner hat nun mal die Spur gewechselt, dann noch im Überholverbot. Da würde ich ein Gutachten machen lassen und dann wird rauskommen, dass sie nicht stand. Muss ja an den Spuren nachvollziehbar sein.

Hmm, ich argumentiere jetzt mal als Gegenseite:

Da stand ein Auto, das ist dann ja nicht überholen. Dieses Auto fuhr dann los, während ich vorbeifuhr.....

Hier hilft nur ein Gutachter, welcher die gefahrenen Geschwindigkeiten darstellen kann, da dieses wahrscheinlich genauso leicht widerlegt werden kann, geht das Ding hier 50:50 aus.

Grüße
Steini

Genau. Und ein stehendes Auto kann man nicht überholen. Dementsprechend kann man das Überholverbot in die Tonne hauen.

Immer ein zweischneidiges Schwert nur eine Version zu hören und dann glech los zu wettern.

Ich frage mich auch, wieso der "Überholer" so knapp einscheren musste. Denkbar nur bei starkem Gegenverkehr, wobei er plötzlich reinziehen musste, um keinen Unfall mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu produzieren. Ich tendiere eher dazu, dass sie extrem langsam unterwegs war, vielleicht einen Parkplatz gesucht hat, dann wieder beschleunigt und rumms...

Der genaue Hergang dürfte wohl nur gerichtlich geklärt werden, wobei ich glaube, dass ein Verschulden jeweils zur Hälfte angerechnet wird. Der Gang zum Anwalt ist unvermeidlich...

Zitat:

@Technikeer schrieb am 27. Dezember 2017 um 23:58:49 Uhr:


Der Anwalt ist gut. Frage mich nur wieso die Polizei das überholverbot nicht berücksichtigt hat.

Das kann dir hier niemand beantworten.

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