Kunde will die Reparaturrechnung nicht zahlen

Hallo ich bin selbstständig habe ein fahrzeugplatz

Habe eine Kundin ein Opel Zaire vor da 3 Jahren verkauft...

Am 15.12.2024 ..ist die besagte Kundin auf der Autobahn stehen geblieben .weil ein wasserschlauch der hinten zur spritzwand geht geplatzt ist ..dax ganze Wasser war raus ....sie hat mich um 8,00 Uhr angerufen und mich gebeten sie zu helfen was ich auch tat ...ich habe sie runtergeholt von der Autobahn zum nächsten Parkplatz den wagen abgestellt und sie nach Hause gebracht und den wagen habe ich dann später mit nein Vater abgeholt und zj meine Werkstatt gebracht und habe hier dann paar Tage später angerufen und hier gesagt das wahrscheinlich die kopfdichtung Defekt ist..und das die Reparatur da 1000-1500 Euro kosten würde wo sie darauf gesagt hat ja ist ok aber ich will offen das es nicht noch teurer wird ..ich habe hier darauf gesagt ich weiß es erst 100 prozentig wenn ich den Kopf runter nehme um es festzustellen wie hoch der Schaden genau ist ... Fakt ist es das ich das Auto jetzt komplett repariert habe und bin bei 220ü Euro stehen geblieben..und sie mir das Auto weggenommen hat und sagt ich habe dir keine Reparatur Auftrag erteilt und ich nehme ihn mit wobei der wagen erst am 10.03 .2025 fertig geworden ist ,,weil ich natürlich soviel Vorlauf hatte und habe es zwisvhen durch gemacht ,,....die Frage ist die ,,,ist das jetzt fair das sie den wagen nimmt der durchrepariett ist und ich gehe leer aus ...weil sie sagt jetzt zu mir ich habe dir nie gesagt das ich das Geld reinstecken würde ...wenn sie angeblich das Geld nicht reinstecken würde warum lässt sie dann hier Fahrzeug bei mit bis fast Ende März bei mir ? Das ist doch unglaublich wie Menschen ihre Meinung ändern um nur davon zu kommen mir fehlen die Worte.......das heißt sie könnte das Fahrzeug nicht holen ...jetzt hat sie gesehen er ist fertig sagt sie nein ich habe dir keine Reparatur erteilt und möchte den wagen zurück habe das ist dein Verschulden. ..das kann doch nicht war sein ..

15 Antworten

Das ist reine Rechtsberatung und nicht Thema bei MT.

Du wirst wohl einen Anwalt konsultieren müssen. Der wird Dich auch fragen ob Du Zeugen für das "Auftragsgespräch" und die Bergungsaktion hast.

Wenn herlich bin habe ich kein Bock mir ein Anwalt zu nehmen weil ich weiß nicht ob ich Gewinne...und der Schaden nachher höher ist das ist das Problem...wie gesagt ich habe nur mein Vater als Zeuge der mit mir das Fahrzeug geholt hat ...und ich habe nur mich der das Gespräch mit hier geführt hat ... so ist die Sachlage.. ...ich weiß nicht ob ich mich alleine die Klage durchführen kann vor Gericht oder nicht ,,

Ich habe hier wie gesagt den wagen repariert und sie will mir nicht mal 5 Euro geben ,,einfach nichts das ist doch nicht fair Leute...wenn ich nichts gemacht hätte alles gut ,,aber ich möchte nur das haben was ich an Material und Arbeit reingesteckt habe nicht mehr ...hier Auto läuft jetzt Top,..und sie will mir nichts geben einfach nichts .

Anwalt suchen und dem deine Dokumentation des Vorgangs vorlegen.

Es war aber wohl schon ein Fehler ihr das Auto wieder zu geben.

Ich vermute hier grundlegende Fehler in der Dokumentation was die Kundin wohl ausnutzen wird.

Ich habe hier das Auto nicht gegeben sie hatten den 2 Schlüssel gehabt und haben den wagen bei mir auf Platz genommen und weggefahren .....wenn ich hier den wagen wieder holen würde und bei mir hinstellen würde mach ich mich strafbar und bekomme noch ein auf dem Sack .. das ist Deutschland...

Dann geh doch gegen sie vor wenn die das Auto bei dir abgeholt hat ohne die Rechnung zu zahlen.

Eigentlich müsstest du den Diebstahl von Kundeneigentum auf deinem Grundstück wohl auch anzeigen.

So oder so es führt wohl kein Weg am Anwalt vorbei wenn du dein Geld haben willst.

Ja das Auto war auf hier Name angemeldet und sie hat es einfach weggenommen und jetzt hat sie ein Fahrzeug was repariert worden ist ,,und ich sitze da und Muß sehen wo ich mein Geld bekomme unmöglich ..

Zitat:

@Astradruide schrieb am 21. März 2025 um 09:29:52 Uhr:


Das ist reine Rechtsberatung und nicht Thema bei MT.

Du wirst wohl einen Anwalt konsultieren müssen. Der wird Dich auch fragen ob Du Zeugen für das "Auftragsgespräch" und die Bergungsaktion hast.

. . .

So ist es - daher verschiebe ich mal in den Betrugsthread.

Nochmal: Rechtsberatung bei MT gibts nicht und auch nicht zulässig.

Hast du die Kundin über den höheren Schaden sowie Reparatursumme vor der durchgeführten Reparatur informiert? Also nachdem du ihr die Ersteinschätzung mitgeteilt hast.

Einfach mal zwischendurch Auto für 2K€ repariert, ohne Anzahlung, ohne Auftrag?
Gewerberechtsschutz scheinbar auch nicht abgeschlossen?

Würde dennoch Fahrzeughalterin anzeigen, evtl. gehts auf einen Vergleich aus.
Auch „Reparatur ohne Auftrag“ ist zu bezahlen

Ich würde einen erfahrenen Dienstleister beauftragen:
[edit / Werbung unzulässig / Olli MT-Mod.]

[edit / war nur ein unverbindliches Beispiel für ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen 😉 / ranitegar MT-User.]

r

Zitat:

@Sergio19744 schrieb am 21. März 2025 um 10:48:46 Uhr:


.. das ist Deutschland...

Wenn du dich hier angemeldet hast, um ein bisschen Mitleid einzusammeln, über Deutschland zu meckern und deine eigene Unfähigkeit einen ordentlichen Werkstattauftrag auszustellen, einen Preisrahmen zu vereinbaren und dies unterzeichnen zu lassen, so hast du alles richtig gemacht.

Wer hier unternehmerisch tätig ist sollte zumindest die absolut grundlegenden Spielregeln beherrschen.

Und sofern man das Ganze so gemacht hat, weil es ohne Auftrag (und Rechnung) etwas günstiger wird: Man lässt sich danach das durchreparierte Auto nicht mit dem Zweitschlüssel vom Hof klauen ... 😁 😛

Wir bleiben nun alle mal ganz sachlich.

Sonst ist die Bude dicht.

VG Olli

Ohne hier speziell auf den Fall des TE einzugehen gilt folgender Sachverhalt. Bei einem Werkvertrag hat der Unternehmer ein sogenanntes Unternehmerpfandrecht ,dass bedeutet die Sache verbleibt solange im Eigentum der Werkstatt bis die Rechnung völlig beglichen ist. Gibt man den Wagen freiwillig heraus ist das Unternehmerpfandrecht erloschen. Jetzt hilft nur noch der zivilrechtliche Klageweg.
Sollte das KFZ jedoch ohne Zusage des Werkstattbetreibers ,zB. mit einem Zweitschlüssel ,in Besitz genommen worden sein ist dies eine Straftat und wird verfolgt. Hier hilft nur eine Anzeige bei der Polizei mit der Begründung um Herausgabe der Pfandsache.
Die Höhe der Rechnung und ob gerechtfertigt wird dann zivil in einem anderen Verfahren geklärt.

Dies sind meine eigenen Erfahrungen au meiner Werkstattzeit .

aeg

Deine Antwort