Kürzung der Stundenverrechnungssätze

Hallo Ihr Lieben,

bitte keine Schelte weil ich nicht die Suchfunktion benutzt habe.

Ich habe bei der Abrechnung eines Kaskoschadens eine Kürzung der Std.Verr.Sätze bekommen.

Ich wurde auf eine Vertragswerkstatt des VR verwiesen die
die günstigeren Sätze abrechnen.
Die beziehen sich auf das Urteil: "BGH DAR 2003, S.373-374"

Der Wagen ist ein 3/4 Jahr alt.

Da der VR mir in dem Zuge auch gekündigt hat
möchte ich mich damit nicht zufrieden geben.

Kann ich die Differenz einfordern?
Worauf könnte ich mich berufen?

Meinen Rechtsanwalt würde ich dafür nicht belästigen wollen.

Danke für Eure Info.

24 Antworten

Kommt jetzt auf die Kaskobedingungen an. Wenn es ein Vertrag mit Werkstattbindung war würde ich sagen Du hast schlechte Karten.

Kann man pauschal schlecht beurteilen ohne die AKB/TB zu kennen.

...
natürlich kein Vertrag mit Werkstattbindung.

Obwohl , zu diesem Thema,
die Werkstatt bei uns die fast allen Verischerern als
Vertragswerkstatt dient , ist eine der renomiertesten
Karosserie/Lackierbetriebe in der Gegend.

Ja und in dem Schreiben wird als Grund für den Abzug auch nur das o.g. Urteil genannt.

Das Urteil müßte das Aktenzeichen VI ZR 398/02 haben und findet sich beim BGH im Archiv.

Schönen Dank Mindscape.

Das hört sich gut an.

Ich investier jetzt nochmal 55 Cent und schau ob ich die Differenz bekomme.

Nromalerweise haätte ich bei der fiktiven Abrechnung auc h darauf verzichtet.

Weil das Auto eh für einen Bruchteil der Summe
repariert wird.
Da die aber beim ersten Schaden zu diesem Vertrag gekündigt haben, wehe ich auch keinerlei moralische Verpflichtung.

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Schau auch noch mal in deine AKB unter §13 Ersatzleistungen ob da nicht folgender Passus steht:

Ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere orstübliche Stundenverrechnungssätze als erforderlich.

Dann wären die kürzungen Vertragsgemäß gerechtfertigt.

Zitat:

Der Wagen ist ein 3/4 Jahr alt.

überlege dir das noch einmal gut.

Wenn du das Fahrzeug nicht in einem Markenbetrieb reparieren lässt, bekommt du unter Umständen im Garantiefall ein Problem mit dem Hersteller.

Ist dein Fahrzeug geleast schaue unbedingt in deinen Leasingvertrag. da steht bei sehr vielen Verträgen, dass du sogar verpflichtet bist in einer Markenwerkstatt reparieren zu lassen.

Hallo Dellenzaehler,

ich habe der Versicherung jetzt zurückgeschrieben,
daß die genannte Werkstatt nicht in Frage kommt,
da ich gemäß Leasingvertrag verpflchtet bin eine Markenwerkstatt zu beauftragen.
Und, daß es wohl einige Urteile zu Gunste nder VN bei ähnlichen Konstellationen gibt.
Ohne jetzt konrkete zu benennen.

Mal sehen was die Antworten.

Ich habe vor denen endlos zu schreiben bis der Sachbearbeiter die Lust velriert und den Fall abschliessen möchte.

sehr schön! 😉

heute rief mich der Sachbearbeiter an.

NEIN man würde die Differenz auf keinen Fall bezahlen.

Ich hatte einen eigenen Gutachter beauftragt was mir gar nich zusteht und wenn es deren Gutachter gewesen wäre, hätte der direkt mit anderen Std.Sätzen gerechnet.
Ach sieh an.

Wenn ich bei Smart repariere , kann ich ja die Rechnung einreichen.

Dann habe ich mit "unserem" Schadensservice telefoniert, die sagten, daß diese Kürzungen nicht rechtssicher wären und somit nicht vorgenommen
werden.
Die Versicherung spekuliert nur darauf, daß ich wegen des geringen Streitwertes nicht tätig werde.
Somit habe ich nochmals angerufen, dies geschildert und meine feste Absicht kundgetan , sie in Verzug
zu setzen und dann Klage einzureichen.
Verbunden mit der Frage, ob wir uns beide das nicht sparen könntne.
Morgen werde ich zurückgerufen.

Mal schauen.

Hast du wirklich selber einen SV im Kaskoschaden beauftragt?

Das hast du gar nicht geschrieben.

Übernehmen die den auch sein Honorar?

ja habe ich.

Mache ich "immer" so.

Ist mein "Haus und Hof Gutachter"

Natürlich bezahlt die Versicherung den nicht.

Aber der Preis ist in Ordnung und das ist es mir allemal wert.

Weil es ist so unberechenbar, was für einen SV mir die Versicherung schickt.

Von überaus kompetent bis inkompetent , von
Versicherungsgeneigt, bis Kundenfreundlich.Kommt alles vor.
Wie überall im Leben halt.

Ich habe denen gesagt ich beauftrage einen SV, wenn euch das nicht gefällt , schickt einen eigenen,
der kann sich dann, wenn er anderer Meinung ist mit meinem streiten.

Zuerst wird sowas ja immer erst intern von den Versicherungs SV geprüft und idese Hürde hat "mein" SV beisher immer genommen.

Bis auf die Kürzung der STd.Sätze halt.

Alter Schwede !!

Respekt.

Du kennst dich ja richtig aus. Na, da bin ich mal gespannt, was bei der Sache herauskommt.

ps. hast du noch einmal in deine AKB geschaut, wie ich dir das vorgeschlagen habe?

Danke.

Ähem ich war bisher zu faul in den Bedingungen
nachzuschauen.

Unterstelle aber mal, daß die sich darauf berufen hätten, wenn es drin stände.

habe gerade mal online in den Bedingungen geschaut, einen solchen Passus habe ich da nicht gefunden.

Aber etwas anderes erstaunliches:
In der Fzg. Versicherung gilt eine SB von 3500 Euro, wenn der Schaden durch einen unter 25 jhrg. Fahrer
der nicht im Vers.Schein benannt wurde verursacht wird.
Wow, das wusste ich auch noch nicht.
aber OK, da ist es mal deutlich geregelt.

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