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Kürzung bei fiktiver Abrechnung gerechtfertigt?

Themenstarteram 12. April 2016 um 8:16

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten (der Verursacher hat seine Schuld 100% anerkannt) Unfall.

Nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung habe ich einen Gutachter beauftragt.

Ich habe folgende Auflistung der Versicherung erhalten:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=41f1d7-1460450158.jpg

Darf die Versicherung bei fiktiver Abrechnung weniger zahlen, als wenn ich es reparieren lassen würde?

Es wäre nett, wenn mir hier ein "Experte" weiterhelfen könnte.

Danke!

Beste Antwort im Thema

das ist das übliche Geschmiere von Auftragstreicher Controllexpert. Da sitzt einer Zuhause am PC und streicht nach Vorgaben der Versicherung die Gutachten zusammen. Die Versicherung bezahlt für diesen Mist zwischen 12 und 15 Euro.

Das sieht amtlich aus und so mancher Anpruchsteller denkt, dass dieses Unternehmen über die Befugnisse verfügt, und alles rechtens ist.

Der Chef dieser Pufferbude (ist mittlerweile Millionär geworden) sagt über seinen eingenen Laden folgendes:

Im Einzelnen äußerte sich der Control€xpert-Geschäftsführer wie folgt:

„Wir prüfen Gutachten, Kostenvoranschläge…“

„Wir sind keine Sachverständigenorganisation, sondern wir prüfen schematisiert,

automatisiert Vorgänge und wenn wir auf Diskrepanzen stoßen zwischen den hier

eingehenden Belegen und anerkannten Regeln der Technik und Herstellervorgaben,

dann erscheint das bei uns auf einem Prüfbericht und was letztendlich der Versicherer

mit diesem Prüfbericht macht, ist Sache des Versicherers oder der Flotten- und

Leasinggesellschaft und nicht unsere Baustelle und auch nicht von uns zu

verantworten.“

(Gerhard Witte Control€xpert, VOX TV 15.04.2012 auto mobil)

Zum Thema "Herstellervorgaben" und Beilackieren:

Ob und wann das Beilackieren erforderlich ist, entscheidet der Sachverständige, welcher das Auto

in Augenschein genommen hat.

Diese Enscheidung muss im übrigen immer vorher getroffen werden. Wenn der Lackierer die Pistole einmal in der Hand hat und das Auto "Lackiervorbereitet" in der Kabine steht ist das natürlich viel zu spät.

In der Praxis ist das so, dass die Entscheidung ob Beilackiert werden muss oder nicht am Auto bei der Besichtigung getroffen wird.

Alles andere ist einfach nur fachlich dummes Gequatsche und nichts anderes.

Gib diesen Wisch deinem Sachverständigen. Der wird dir eine (Kostenpflichtige) Stelungnahme schreiben und dazu Stellung nehmen.

Die Kosten hierfür hat die Versicherung zu übernehmen, da die das Gutachten angegriffen haben und du das Recht hast dich dagegen mit deinem Sachverständigen zu Wehr zu setzen. Das ist in der Rechtsprechnung manifestiert.

Das alles setzt natürlich voraus, dass du einen qualifizierten Sachverständigen beauftragt hast, der sich auch mit der Problematik auskennt und über genügend Fachwissen verfügt.

Abschießend darf ich dir die Empfehlung ausprechen bei der Abrechnung eines KH- Schadenfalles immer einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine ordentliche Abwickung, welche nicht mit finaziellen Nachteilen verbunden ist, kann man ohne rechtlichen Beistand leider nicht mehr realisieren.

Leider.....:(

 

PS: Die Zettel von den grünen Männchen sehen so ähnlich aus. Alle in einen Sack und draufhauen. Du trifft garantiert immer den richtigen.........:D

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. April 2016 um 11:31:10 Uhr:

 

Was ist die Begründung dafür das eine Reparatur (fiktiv) bezahlt werden soll, die nie stattfindet?

Naja die Begründung dafür ist, dass das unreparierte Auto dann eben einen anderen Wert hat als ein repariertes.

Der Schaden der mir als Unfallopfer entstanden ist entspricht im wesentlichen den Reparaturkosten.

Ob ich nun mit dieser Wertminderung leben möchte, das Auto entsprechend wertgemindert verkaufen möchte oder das Geld nehme um den Schaden beheben zu lassen bleibt mir überlassen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 14. April 2016 um 13:19:39 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 13. April 2016 um 11:31:10 Uhr:

 

Was ist die Begründung dafür das eine Reparatur (fiktiv) bezahlt werden soll, die nie stattfindet?

Naja die Begründung dafür ist, dass das unreparierte Auto dann eben einen anderen Wert hat als ein repariertes.

Der Schaden der mir als Unfallopfer entstanden ist entspricht im wesentlichen den Reparaturkosten.

Ob ich nun mit dieser Wertminderung leben möchte, das Auto entsprechend wertgemindert verkaufen möchte oder das Geld nehme um den Schaden beheben zu lassen bleibt mir überlassen.

Das ist so nicht ganz richtig.

Gemäß BGB § 249 hat ein Geschädigter Anspruch auf Entschädigung in Geld.

Daher ist fiktive Abrechnung möglich.

Zitat von Matsches:

Naja die Begründung dafür ist, dass das unreparierte Auto dann eben einen anderen Wert hat als ein repariertes.

Der Schaden der mir als Unfallopfer entstanden ist entspricht im wesentlichen den Reparaturkosten.

Ob ich nun mit dieser Wertminderung leben möchte, das Auto entsprechend wertgemindert verkaufen möchte oder das Geld nehme um den Schaden beheben zu lassen bleibt mir überlassen.

du hast offensichtlich meinen Beitrag missverstanden.....;)

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