kürzere Federn = Felgen eintragen lassen trotz ABE?

Hi Leute.
Der Vorbesitzer hat bei meinem Golf 19" Felgen und kürzere Federn verbaut. Diese beiden Veränderungen stehen im Fahrzeugschein. Jetzt möchte ich aber die Felgen gegen 18" oder 17" wechseln.
Laut CoC sind maximal 17" 225/45R17 Winter- sowie Sommerräder erlaubt.

Meine Fragen:
1. Müsste ich meine Winterräder (aktuell 225/45 R17 M+S ) eintragen lassen (obwohl laut CoC noch gerade zulässig) , da in der ABE steht:

"A04: Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen."

2. oder muss ich nur Felgen, die nicht in der CoC stehen einzeln abnehmen lassen - obwohl in der ABE mein Wagen steht (da ich veränderungen am Fahrwerk habe)?

3. könnte ich mit Serienfedern und Felgen mit ABE alles eintragungsfrei handeln?

Vielen Dank!

21 Antworten

- Haben die Federn eine ABE, sind alle Serienbereifungen zugelassen.
- Sind die Federn zusammen mit den 19-Zöller eingetragen worden, ist diese Rad-/Reifenkombi auch als Winterreifen zulässig.
- Steht in der ABE einer Zubehörfelge, dass Fahrwerk und Bremsen im Serienzustand sein müssen, dann muss diese neue Felge nach §19(3) eingetragen werden.

So einfach ist das!

Zitat:

Haben die Federn eine ABE, sind alle Serienbereifungen zugelassen.

Nicht immer alle. Genaueres steht im Gutachten.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. Februar 2015 um 11:41:58 Uhr:



Zitat:

Haben die Federn eine ABE, sind alle Serienbereifungen zugelassen.

Nicht immer alle. Genaueres steht im Gutachten.

Hi,

im Gutachten der Federn oder der Felgen?

Ich habe mal das Gutachten der Federn angehängt. Dort steht:

"Es besteht keine Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen." (S6).

Ich habe mir für den Winter original VW Meribel gekauft (225 45 R17, laut CoC darf ich sie verwenden).

Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese nicht eintragen muss, da es ja eine serienmäßige Rad/Reifenkombi ist.
Der Händler sagt ich muss sie eintragen.
Was stimmt nun?

Vielen Dank

Zitat:

Ich habe mir für den Winter original VW Meribel gekauft (225 45 R17, laut CoC darf ich sie verwenden).

… mit 205/50-17er Reifen.

Also: TÜV.

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Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. April 2015 um 19:32:52 Uhr:



Zitat:

Ich habe mir für den Winter original VW Meribel gekauft (225 45 R17, laut CoC darf ich sie verwenden).

… mit 205/50-17er Reifen.
Also: TÜV.

hast recht, habe die falsche reifengröße geschrieben, sorry.

die 205/50 R17 mit der M+S (also genau Meribel) und so weiter stehen komplett in der CoC.

Also darf ich sie verwenden und der händler hat nicht recht, oder?

vielen Dank

Was steht denn genau bezüglich der Federn und der Räder in der Abnahmebescheinigung und im Fahrzeugschein?

Wenn der Hersteller nicht die Kosten für die beantragung einer ABE gespart hätte, dann würden im Gutachten die zulässigen Serien-Rad-/Reifenkombinationen, evtl. mit Auflagen, stehen.

Beim Teilegutachten ist:
"Es besteht keine Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen."
nur eine Info für den Prüfer.

Was du meinst ist unerheblich, deine Versicherung könnte anderer Meinung sein.

hi,
ich wollte bei den kurzen Federn von 19 auf 18 Zoll umsteigen. Würde eine normale Felge mit ABE für den Golf 6 nehmen. Jedoch muss ich diese ja aufgrund der kurzen Federn eintragen lassen.
Ist dies in der Regel einfach? Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Habe leider in der Suche nichts dazu gefunden. Bitte um kurze Antwort.

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