Kündigung eines Dauerplatzes. Darf der CP Betreiber einfach selbst räumen?

Fendt-Caravan

Der CP Besitzer hat mir eine nicht unterschriebene Kündigung geschickt und hat angekündigt, ab heute den Platz zu räumen. Darf er das so ohne weiteres? Oder braucht er eine Räumungsklage?

55 Antworten

Zitat:

@OpaDaddy schrieb am 31. März 2022 um 08:04:47 Uhr:


Es soll Leute geben, die im Wissen um den Inhalt eines Einschreibens mit Rückschein dessen Annahme verweigern.

Stimmt, bliebe noch die Zustellung per Gerichtsvollzieher, oder man wirft die Kündigung unter Zeugen in den Briefkasten des Empfängers.
Aber wenn man frühzeitig ein korrektes Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein absendet, kann man noch reagieren, wenn die Zustellung misslingt.
Absolute Sicherheit bei Zustellungen gibt es nicht, selbst bei Zustellung per Gerichtsvollzieher, kann es zu Problemen kommen.

Zitat:

@reidi schrieb am 31. März 2022 um 10:18:33 Uhr:


Zitat:
Für eine Kündigung muss nicht nur ein Kündigungsschreiben erstellt werden (eine mündliche Kündigung zählt nicht), dieses muss außerdem auf jeden Fall handschriftlich im Original unterzeichnet werden. So steht es in § 623 BGB. Eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht nicht!
Zitat Ende

Die gesetzliche Regelung gilt nur, wenn es keine abweichende vertragliche Vereinbarung gibt. Wenn also im Vertrag eine andere Form der Kündigung vereinbart ist, gilt diese.

Wenn man ganz sicher sein will, dass ein Schreiben zugestellt wird, versendet man dieses parallel als Einschreiben mit Rückschein und als Einwurfeinschreiben und hat einen Zeugen, der bezeugen kann, dass man auch das konkrete Schriftstück in die Briefe gesteckt hat. Ein Einwurfeinschreiben gilt mit dem vom Zusteller bescheinigten Einwurf als zugestellt. Da kann es dann egal sein, ob der Empfänger die Annahme des Einschreiben/Rückschein verweigert.

Verstehe gar nicht, was ihr ständig mit einer Kündigung wollt. Ein Pachtvertrag für eine Campingparzelle ist nie länger, als ein 1 Jahr und wenn das Jahr rum, ist der Pachtvertrag abgelaufen und muss verlängert werden oder auch nicht. Dazu bedarf es aber keiner Kündigung.
Die trotzdem zugestellte Kündigung war also nur eine rein informative Gefälligkeit, damit der Gekündigte genug Zeit zum Räumen der Parzelle hat.
Ein Mietvertrag kann sich automatisch verlängern, aber kein Pachtvertrag. Der ist immer zeitlich befristet und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Und bei Campingparzellen ist das, laut Gesetz, halt immer nur ein Jahr, denn campen ist kein dauerhaftes Wohnen. Campingplätze mit Erstwohnsitz lasse ich mal außen vor.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 28. März 2022 um 15:09:04 Uhr:


Ohne weitere Angaben zum Vertrag usw. wird Dir das keiner beantworten können. Auf jeden Fall sollte Dir eine gewisse Frist eingeräumt werden.

Ich zitiere mich mal selbst. Das war die erste Antwort auf die Eingangsfrage und zu diesem Zeitpunkt hatte der TE noch nicht die Kündigung gepostet.

Ich bekräftige noch einmal: Um den Sachverhalt und die Folgen beurteilen zu können, muss man den Vertrag kennen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 31. März 2022 um 13:09:42 Uhr:


..Um den Sachverhalt und die Folgen beurteilen zu können, muss man den Vertrag kennen.

Nee, muss man nicht, denn laut Gesetz sind Pachtverträge immer befristet und enden automatisch mit dem Ablauf der jeweiligen Frist, die bei Campingparzellen halt nur 1 Jahr beträgt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Zitat:

@4Takt schrieb am 31. März 2022 um 13:26:47 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 31. März 2022 um 13:09:42 Uhr:


..Um den Sachverhalt und die Folgen beurteilen zu können, muss man den Vertrag kennen.

Nee, muss man nicht, denn laut Gesetz sind Pachtverträge immer befristet und enden automatisch mit dem Ablauf der jeweiligen Frist, die bei Campingparzellen halt nur 1 Jahr beträgt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Ist das so? Da hätte ich was gelernt. Welches Gesetz besagt das?

Steht zum Beispiel in der hessischen und in der Rheinland-Pfälzischen Campingverordnung.
Da gibt es aber Unterschiede zwischen einem normalen CP und CP, welche auf ausgewiesenen Freizeitgeländen stehen.
Auf einen normalen CP, wo nur eine temporäre Nutzung vorgesehen ist, sind die Vorschriften nicht so streng, wie bei CP auf ausgewiesenen Freitzeitgeländen. Deshalb sind dort sogar feste Wochenendhäuschen erlaubt und längere Pachtverträge, aber dafür ist dort eine bessere Infrastruktur, z.B. betreffs Abwasserentsorgung usw. zu gewährleisten.
Für Wälder, Äcker und Wiesen gibt es zwei verschiedene Pachtverordnungen. Einmal die normale Pacht, welche nach einer vorher festgelegten Frist, ohne Kündigung endet und die sogenannte Erb-Pacht, wobei aber notariell bestätigt werden muss, wer erbberechtigt wäre.

Folgend eine Zusammenfassung meiner bisher 5 Pachtverträge für Dauercamping:
"Der Betreiber hat von seiner vertraglichen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, nämlich darauf zu bestehen, dass der Pachtvertrag fristgemäß abgelaufen ist und dazu ist ein Kündigungsgrund nicht erforderlich. Ist zwar unfreundlich, aber erlaubt.
Etwas anderes gilt nur für das Mieten von Wohnraum, aber ein Mietvertrag über eine Parzelle auf einem CP ist jedoch kein Mietvertrag über Wohnraum, auch wenn manche diese wohnungsmäßig ausbauen, sondern ein zeitlich befristeter Pachtvertrag, der normalerweise automatisch endet.
Der Betreiber hätte also gar nicht kündigen müssen, es sei denn, es steht so im Vertrag. Die Kündigung ist wirksam und der Pächter ist verpflichtet, die Parzelle zum Ende der Laufzeit zu räumen.
Bei Nichtbeachtung darf der Betreiber sogar die Parzelle auf Kosten des Pächters räumen lassen, dazu muss er dem Pächter nur eine Frist setzen, auf die der Pächter besser reagieren sollte."

So ein Pachtvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Genauere Infos dazu stehen ganz sicher im Vertrag :-)

hab mit jetzt mal die Hessische und Rheinland-Pfälzische Campingverordnung zu Gemüte geführt, von Pachtdauer find ich da nix.

Hessen

Rheinland-Pfalz

Zitat:

@HarryR schrieb am 29. März 2022 um 06:36:43 Uhr:


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Letzter Beitrag:28. März 2022 um 17:34 Uhr

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Ich glaube ...... jede Antwort ist eine zuviel.

Ich habe mich selbst zitiert 🙂
Ihr mutmaßt hier alle nur rum.
Solange keiner den Mietvertrag und die Geborgenheiten kennt ist es doch sinnlos darüber zu Diskutieren.
Das was auf dem Schrieb zu lesen war ist die Kündigung vor einem halben Jahr ausgestellt worden mit der Androhung den Platz auf kosten des Mieters zu räumen. Strom und Wasser waren schon abgeklemmt vom Vermieter/Verpächter.

Vielleicht ist es auch Troll. Wer weiß......

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