Kündigung eines Dauerplatzes. Darf der CP Betreiber einfach selbst räumen?

Fendt-Caravan

Der CP Besitzer hat mir eine nicht unterschriebene Kündigung geschickt und hat angekündigt, ab heute den Platz zu räumen. Darf er das so ohne weiteres? Oder braucht er eine Räumungsklage?

55 Antworten

Er hat die Kündigung vor 6 Monaten 09/21 erhalten und 14 Tage nachdem die Frist am 14.3.22 abgelaufen ist, fängt er an sich in einem Autoforum zu erkundigen?

Zumindest spontanes oder hektisches Verhalten kann man ihm jedenfalls nicht vorwerfen.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 29. März 2022 um 20:7:44 Uhr:


Er

5,00€ Euro in die Kasse - ist eine sie, Helga 😁 😎

Er kann auch einfach nur "der Mensch" bedeuten. Außerdem ist in diesem Fall das Geschlecht der Person doch völlig unwichtig.

Aber verstehen muss man die ganze Geschichte trotzdem nicht...?

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Ich würde es so zusammenfassen:

Der Betreiber des CP hat mit einer Frist von einem halben Jahr den Stellplatz gekündigt, was aller Voraussicht nach der Kündigungsfrist gemäß Vertrag entsprechen dürfte und der TE hat einfach nicht reagiert. Nun wundert er sich, dass der Betreiber des CP Maßnahmen ergreift. Ich gehöre zu denjenigen, die den Betreiber verstehen können.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 30. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Ich gehöre zu denjenigen, die den Betreiber verstehen können.

Ja, ist so...

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 30. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Ich würde es so zusammenfassen:

Der Betreiber des CP hat mit einer Frist von einem halben Jahr den Stellplatz gekündigt,

Hat er nicht, weil seine Unterschrift fehlt. 😁

Ansonsten verstehe ich die TE auch nicht. 🙄

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 30. März 2022 um 15:04:07 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 30. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Ich würde es so zusammenfassen:

Der Betreiber des CP hat mit einer Frist von einem halben Jahr den Stellplatz gekündigt,

Hat er nicht, weil seine Unterschrift fehlt. 😁

Ansonsten verstehe ich die TE auch nicht. 🙄

Das Schlimme ist ja, dass es Leute gibt, die tatsächlich glauben, dass die Kündigung ohne Unterschrift nicht gültig sein kann.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 30. März 2022 um 15:11:17 Uhr:



Das Schlimme ist ja, dass es Leute gibt, die tatsächlich glauben, dass die Kündigung ohne Unterschrift nicht gültig sein kann.

Es gibt sicher Kündigungen, die man per E-Mail ohne Unterschrift aussprechen kann. Betrifft aber eher Verbraucherverträge und nicht das Miet-/Pachtrecht. 😉

Ich lerne gerne etwas dazu, daher würde mich interessieren, seit wann die schriftliche Kündigung eines Mietvertrags, ohne Original-Unterschrift rechtswirksam ist, sofern das nicht explizit im Mietvertrag fixiert ist.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 30. März 2022 um 15:30:43 Uhr:


Ich lerne gerne etwas dazu, daher würde mich interessieren, seit wann die schriftliche Kündigung eines Mietvertrags, ohne Original-Unterschrift rechtswirksam ist, sofern das nicht explizit im Mietvertrag fixiert ist.

Eben. Es kommt auf den Einzelfall an. Generell muss die Kündigung unterschrieben sein. Aber nicht jede Kündigung, die nicht unterschrieben ist, ist unwirksam.

Zitat:

Eben. Es kommt auf den Einzelfall an. Generell muss die Kündigung unterschrieben sein. Aber nicht jede Kündigung, die nicht unterschrieben ist, ist unwirksam.

Dann könnte ich Dir auch eine Kündigung,für was auch immer, in den Briefkasten werfen 😉

Weil ihr kein Vertragsverhältnis miteinander habt, kannst du das sicher tun 🙂

Z.B. kann man viele Strom- oder Gas-Anbieter online kündigen, da bedarf es keiner Unterschrift.
Allerdings würde ich trotzdem immer im Auge behalten, ob die Kündigungsbestätigung vor Ablauf der Kündigungsfrist eintrifft. Wenn nicht, dann Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, mit handschriftlicher Unterschrift.

Es soll Leute geben, die im Wissen um den Inhalt eines Einschreibens mit Rückschein dessen Annahme verweigern.

Unabhängig davon, wäre eigentlich genug Zeit gewesen, sich mit dem CP Betreiber auf eine beiderseits passende Lösung zu einigen. Insofern verstehe ich die Fragestellung hier, wie etliche andere Kommentatoren, nicht.

Zitat:
Für eine Kündigung muss nicht nur ein Kündigungsschreiben erstellt werden (eine mündliche Kündigung zählt nicht), dieses muss außerdem auf jeden Fall handschriftlich im Original unterzeichnet werden. So steht es in § 623 BGB. Eine gedruckte oder kopierte Unterschrift reicht nicht!
Zitat Ende

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