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Kühlerfigur erlaubt auf dem Straßenverkehr?

Themenstarteram 14. April 2009 um 20:08

Hallo,

ich habe mich mal im Internet schlau gemacht, aber habe nichts hilfreiches gefunden, also bin ich immer noch nicht schlauer als vorher ;-)

Sind Kühlerfiguren erlaubt oder nicht? Und wenn ja, welche Voraussetzungen sind da gefordert?

Danke & Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Dann werde ich mal wieder den Spielverderber spielen!

In Russland nicht, aber in D müssen die Teile 1. ein Gutachten haben und 2. auch ZUSÄTZLICH eingetragen werden!

Also im Prinzip wie Alu-Felgen!

Selbstverständlich sind ALLE (Stern, Jaguar, Engel usw.) in D flexibel angebracht. Genau so wie die Aussenspiegel, das ist nicht zum Parken, sondern Fußgängerschutz!

(Oder ersatzweise mit Sprungfeder, die bei zu viel Druck von vorne das Teil nach unten in den Motorraum einzieht) .

 

Hallo Silvio!

Die Mercedessterne sind zugelassen, haben ein Gutachten und sind in der Bauartgenehmigung für das Auto eingetragen!!

Selbstverständlich ist hier auch vorgeschrieben, daß die nicht nur wegklappen, sondern sich auch drehen lassen müssen!!

In D einfach draufbauen?

Schlechter (und teurer) Ratschlag!

1. ...dann ist das Auto nicht mehr zugelassen

2. ...das Auto ist nicht mehr versichert

3. ...auch ohne Unfall bei sachkundigem Polizist bis 3 Punkte

4. ...bei Unfall und Körperverletzung ist das eine Straftat mit Gefängnis

5. ...sollte reichen, aber ich habe die Gesetze nicht gemacht!!

Bis dänne, Günter!

 

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Themenstarteram 14. April 2009 um 20:27

Hallo,

ich habe mich mal im Internet schlau gemacht, aber habe nichts hilfreiches gefunden, also bin ich immer noch nicht schlauer als vorher ;-)

Sind Kühlerfiguren erlaubt oder nicht? Und wenn ja, welche Voraussetzungen sind da gefordert?

Zum Beispiel:

Danke & Grüße

Ich dachte schon du wolltest ne Figur von einem lachenden Südkoreaner oder so darauf machen :D:D:D! Aber glaube z.B. so eine Figur wie bei Rolls Roye ("Spirit of Ecstasy") als Südkoreanerin gibt´s nicht :):):p!

Scherz beiseite:

Also wenn das bei anderen Autoherstellern möglich ist, warum dann nicht bei einem Deawoo bzw. Chevrolet? Wenns aussieht... Figuren/Symbole haben ja je nach Modell z.B. Mercedes (der Stern), Rolls Royce, Bentley, Jaguar....

Ansonsten würd ich einfach mal beim TÜV anrufen, ob sowas erlaubt ist.

Deswegen würde ich nicht das Geld für einen Anruf beim Tüv verschwenden und denen auch noch die Mittagspause verderben. Drauf damit und gut iss! Wo soll es da ein Problem geben? Bei fast jedem Mercedes klebt auch vorn der Stern drauf und eingetragen ist der sicher nicht

Gruß

Silvio

kühlerfiguren sind seit knapp 50 Jahren verboten ( starre ) stand vor kurzen noch auf motor talk

am 15. April 2009 um 7:57

moin,

sind erlaubt, solange sie ab ner gewissen krafteinwirkung wegklappen bzw. so montiert sind, das sie keine gefahr für fußgänger darstellen. damit wird das zu nem prüftteil und ohne gutachten nix wert. also selber schnitzen ist nich...

so nen jaguar für den jaguar kostet im zubehör ein paar hundert euro, dafür ist der aber auch mit gutachten.

tschau norman

Zitat:

Original geschrieben von nexia98

so nen jaguar für den jaguar kostet im zubehör ein paar hundert euro, dafür ist der aber auch mit gutachten.

tschau norman

und fussgängerfreundlich abgerundet oder wie? Der klappt doch IMO auch nicht weg, oder?

Gruß

Silvio

am 15. April 2009 um 8:01

moin,

dafür wird der sich wahrscheinlich aus der halterung verabschieden, wenn es kracht...eins ist dabei auch klar, der wird gerne geklaut...

tschau norman

Hallo zusammen!

Dann werde ich mal wieder den Spielverderber spielen!

In Russland nicht, aber in D müssen die Teile 1. ein Gutachten haben und 2. auch ZUSÄTZLICH eingetragen werden!

Also im Prinzip wie Alu-Felgen!

Selbstverständlich sind ALLE (Stern, Jaguar, Engel usw.) in D flexibel angebracht. Genau so wie die Aussenspiegel, das ist nicht zum Parken, sondern Fußgängerschutz!

(Oder ersatzweise mit Sprungfeder, die bei zu viel Druck von vorne das Teil nach unten in den Motorraum einzieht) .

 

Hallo Silvio!

Die Mercedessterne sind zugelassen, haben ein Gutachten und sind in der Bauartgenehmigung für das Auto eingetragen!!

Selbstverständlich ist hier auch vorgeschrieben, daß die nicht nur wegklappen, sondern sich auch drehen lassen müssen!!

In D einfach draufbauen?

Schlechter (und teurer) Ratschlag!

1. ...dann ist das Auto nicht mehr zugelassen

2. ...das Auto ist nicht mehr versichert

3. ...auch ohne Unfall bei sachkundigem Polizist bis 3 Punkte

4. ...bei Unfall und Körperverletzung ist das eine Straftat mit Gefängnis

5. ...sollte reichen, aber ich habe die Gesetze nicht gemacht!!

Bis dänne, Günter!

 

Zitat:

Original geschrieben von salzberg

 

In D einfach draufbauen?

Schlechter (und teurer) Ratschlag!

Keine Angst, auf mein Auto würd ich sowas auch nicht kleben, egal in welchem Land! Das das so hochgradig verboten ist wusste ich aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von salzberg

Genau so wie die Aussenspiegel, das ist nicht zum Parken, sondern Fußgängerschutz!

Na dann viel Spaß bei z.b. einem BMW 3er Coupé oder Cabrio der letzten Generation(E46) da drehten sich die spiegel nach oben und das auch nur mit viel Kraft. Bei frontaler Krafteinwirkung heisst das also "Abbruch" ;). Ich hab mal mit dem Aussenspiegel so nen blöden Geier erwischt :( er hats nicht überlebt.

Gruß

Silvio

Themenstarteram 15. April 2009 um 17:28

Hallo Leute, oh da habe ich eine Welle ausgelöst ;-)

Ich war ja nicht untätig und habe auch eine TÜV-Anfrag gestartet.

Folgende Antwort habe ich erhalten

Zitat:

Sehr geehrter Herr ...,

 

unter der Voraussetzung, dass das Emblem klappbar ist und nur mit einer Feder am Sockel befestigt ist, ist die Montage zulässig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

xxx

Ich habe jetzt eine Antwort geschrieben, mit der ich frage ob Emblems auch mit einem 3M Klebeband erlaubt sind.

Antwort wird gepostet.

Grüße

Hallo zusammen,

Zitat:

Hallo Leute, oh da habe ich eine Welle ausgelöst ;-)

Na klar, hier werden Sie geholfen!

...und besser eine Welle hier, als auf der Strasse ;-)

Hallo pow_er,

die verkürzte Antwort des TüV ist zwar sachlich richtig, aber die Kosten für Einzelabnahme (oder Gutachten, Unbedenklichkeitsbescheingg. usw.)

wird in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Denn irgend wie muß es eine "Bauartgenehmigung" geben.

Deine 3M Lösung hat den Nachteil, daß sich das Teil zwar beim Aufprall ablöst, dann aber nicht von besagter Feder gehalten in Deiner Scheibe oder (ja ich sage es wieder) im "Gegenverkehr" landen könnte.

Hallo Silvio,

das mit dem Abbrechen des Spiegels kann dann durchaus gewollt sein. Es gibt im Auto viele "Soll- bruchstellen" eine z.B. in der Lenksäule, damit Du bei einem Unfall nicht "aufgespießt" wirst. Damit der Spiegel nicht (in den Gegenverkehr) wegfliegt, wird er von mehreren Kabeln gehalten. (Servosteuerung, Heizung). ...und die Kosten? Schließlich müssen nach einem Unfall auch der Airbag und der Sicherheitsgurt erneuert werden, also...

bis dänne, Günter!

 

Zitat:

Original geschrieben von salzberg

Hallo Silvio,

das mit dem Abbrechen des Spiegels kann dann durchaus gewollt sein. Es gibt im Auto viele "Soll- bruchstellen" eine z.B. in der Lenksäule, damit Du bei einem Unfall nicht "aufgespießt" wirst. Damit der Spiegel nicht (in den Gegenverkehr) wegfliegt, wird er von mehreren Kabeln gehalten. (Servosteuerung, Heizung). ...und die Kosten? Schließlich müssen nach einem Unfall auch der Airbag und der Sicherheitsgurt erneuert werden, also...

bis dänne, Günter!

Moin Günther,

kann schon sein, das es gewollt ist, aber wenn ich mir den Touring oder die Limousine der gleichen Baureihe ansehe, auch eigentlich alle anderen Baureihen bei BMW, dann klappen dort die Spiegel normal nach hinten. Nur eben beim E46 Cabrio und Coupé ist es leider so bescheiden! Ich hab mir wie gesagt einmal den Spiegel kaputtgefahren, billig wars nicht! Da bekommt man schon nen Satz Reifen für den Aveo für ;)

Aber gut, ich weiche etwas zu sehr vom Thema ab ;)

Gruß

Silvio

Themenstarteram 25. April 2009 um 10:07

Also um das Thema zu beenden, es ist nicht erlaubt :rolleyes:

Es muss wirklich eine Gelenkfeder besitzen. Kühlerengel sollen nicht mehr das fliegen lernen wenn es crasht :)

Grüße!

Überwiegend seidenes Halbwissen hier.

Kühlerfiguren sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Erstzulassung des PKW vor 12 / 2005 liegt (unabhängig von der Marke des Autos). Man darf sich also duirchaus den Leaper auf seinen Opel oder die Emily auf seinen VW montieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Kühlerfigur folgende Kriterien erfüllt:

- Sie muss fest auf der Motorhaube montiert (nicht geklebt) sein

- Sie muss in alle Richtungen ohne Gewalt drehbar sein

- Sie muss über eine Sollbruchstelle verfügen

- Sie muss durch eine Feder gesichert sein, die im Falle einer Kollision ein Umherfliegen verhindert

Liegt die Eirstzulassung des PKW nach 12 / 2005, ist die Kühlerfigur GRUNDSÄTZLICH eintragen zu lassen.

Generell verboten sind Kühlerfiguren, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen (starr, ohne Bruchstelle und Federung) sowie Kühlerfiguren, die über scharfe und / oder spitze Kanten, und / oder Ecken und / oder Vorsprünge verfügen.

Wer es nicht glaubt, möge sich an den nächsten TÜV, Dekra etc. wenden.

Ich hoffe, ich habe etwas Licht ins Dunkel gebracht.

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