Kratzer mit Auto verursacht, 4 mm x 150 mm, Versicherungszahlsumme: 1500 €
Hallo zusammen,
ich habe im Feburar mit meinem Fahrzeug, einem anderen Fahrzeug ein etwa 4 mm x 150 mm langen Kratzer verursacht (er saß im Auto, vor einer Feuerwehrfläche und hat ganz genau gesehen, das ich deswegen (30-45 sec.) Probleme hatte auszuparken, die Polizei wurde gerufen) Jetzt habe ich von der Versicherung ein Schreiben bekommen, das 1500 € gezahlt wurde und der Fall geschlossen wurde.
Jetzt meine Frage 1500 € für ein 4 mm x 150 mm langen Kratzer an der Stoßstange?
Mit freundlichen Grüßen
Matrix01
13 Antworten
Meine Versicherung hat vor 9 Jahren für 0,5 x 10mm 1.230 € gezahlt. Die selbe Werkstatt hätte 350 € berechnet, wenn ich den Schaden sofort - ohne Beteiligung der Versicherung - gezahlt hätte.
Ich wollte den Schaden aber über die Versicherung regulieren lassen, weil ich die 350 € in dem Moment für was anderes besser gebrauchen konnte und ihn nach Schadenabschluss innerhalb von 12 Monaten zurückkaufen. Blöd gelaufen.
Erste Frage der Werkstatt? "Ist das ein Versicherungsschaden?" und wenn da mit ja geantwortet wird, wird es teuer. Und wenn man damit noch in seine Vertragswerkstatt fährt, die aber nicht selbst lackiert, sondern das durch eine Lackiererei erledigen lässt, wird es noch teurer.
Nur hat man als Schädiger darauf keinen Einfluss. Ein intelligenter Geschädigter lässt sowas über KVA regulieren und den Schaden dann für ein paar Euro direkt in einer Lackiererei beheben (natürlich dann kein Haftpflichtschaden mehr). Mich kostete ein selbst verschuldeter Lackschaden größeren Umfangs genau 178,50 € in der Lackiererei.
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Zitat:
@Matrix01 schrieb am 22. Juni 2025 um 20:00:38 Uhr:
... 1500 € für ein ... Kratzer an der Stoßstange?
Ja, das ist nicht unüblich. Da holt sich die Werkstatt bei deiner Versicherung das maximal Mögliche. Da wurde bestimmt die Stoßstange demontiert und komplett neu lackiert. Übrigens, hat sich erst ein gewisser Ärger über im Wege stehende Zeitgenossen aufgebaut, begünstigt das solche Missgeschicke. 🫤
Zitat:
@Matrix01 schrieb am 22. Juni 2025 um 20:00:38 Uhr:
Jetzt habe ich von der Versicherung ein Schreiben bekommen, das 1500 € gezahlt wurde und der Fall geschlossen wurde.
Ob dieser Betrag jetzt kleiner oder gar größer ausgefallen wäre, dadurch ändert sich nichts an deiner Rückstufung im Schadensfall.
Ob es sich deswegen lohnt diesen Betrag in Zweifel zu ziehen, sicher nicht.
Die detaillierte Rechnung bekommst Du aber als Schädiger nicht zu sehen.
Nur die Abschließende Mitteilung was die Versicherung gezahlt hat.
Zitat:
@Matrix01 schrieb am 22. Juni 2025 um 20:00:38 Uhr:
Hallo zusammen,
ich habe im Feburar mit meinem Fahrzeug, einem anderen Fahrzeug ein etwa 4 mm x 150 mm langen Kratzer verursacht (er saß im Auto, vor einer Feuerwehrfläche und hat ganz genau gesehen, das ich deswegen (30-45 sec.) Probleme hatte auszuparken, die Polizei wurde gerufen) Jetzt habe ich von der Versicherung ein Schreiben bekommen, das 1500 € gezahlt wurde und der Fall geschlossen wurde.
Jetzt meine Frage 1500 € für ein 4 mm x 150 mm langen Kratzer an der Stoßstange?
Mit freundlichen Grüßen
Matrix01
Dann hat sich wohl die Rückzahlung zum Erhalt der bisherigen Einstufung erledigt.
Hört doch mal auf pauschal zu schreiben das es sich nicht lohnt den Schaden zurück zu kaufen. Ich sollte bis 3200 Euro selbst zahlen. Es ist individuell!!
Wenn es sich für den TE lohnen würde, den Schaden zurück zu kaufen, hätte er von der Versicherung bei Schließung des Schadens eine entsprechende Mitteilung bekommen. Außerdem kann man bei vielen Versicherungen Kaskoschäden nur bis 1.000€ zurück kaufen.
Er muss halt aktiv werden. Die Infoschreiben haben nichts mit dem Rückkauf zu tun. Nur bis zu welcher Summe der Brief herausgeht. Bei mir sind es auch 1500 Euro. Ich weis aber um meine 3200 Euro. Ist eben weiterhin individuell.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 23. Juni 2025 um 09:01:38 Uhr:
Ob dieser Betrag jetzt kleiner oder gar größer ausgefallen wäre, dadurch ändert sich nichts an deiner Rückstufung im Schadensfall.
Ob es sich deswegen lohnt diesen Betrag in Zweifel zu ziehen, sicher nicht.
Wenn man aber überlegt den Schaden zurückzukaufen, wäre eine Reduzierung der Schadenssumme schon interessant.
Generell bin ich aber auch der Meinung dass die ermittelte Schadenshöhe schon realistisch sein kann.