ForumW211
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?

Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?

Hallo an alle, welche sich Gedanken um ein zerkratztes Nummernschild machen.

 

Hier mal eine Frage, die bestimmt nicht leicht zu beantworten ist aber ab 2010 erscheinen dürfte:

 

"Der TÜV-Mensch hat beim entfernen der AU-Plakette mein Nummernschild zerkratzt. Muss er jetzt für den entstandenen Schaden bezahlen? Es ist ja eigentlich eine Sachbeschädigung an meinem Fahrzeug!"

 

Meine Antwort dazu - ein ganz klares JA

 

Ob er aus Versehen mit einem Werkzeug den Lack am Fahrzeug beschädigt oder beim Entfernen der AU-Plakette etwas verkratzt, ist in meinen Augen egal. Kratzer sind Kratzer.

 

Diese Kratzer verändern ja auch die Reflektionseigenschaften des Nummernschildes und entsprechen so also auch nicht mehr den Vorschriften.

 

Mir ist schon klar, dass ich mit diesem Beitrag die Gemüter erregen werde, aber wenn wir uns alle vorher darüber Gedanken machen, kommt dies vielleicht auch bei den zuständigen Stellen an und es wird über eine Lösung ohne Sachbeschädigung nachgedacht. Zum Beispiel der angesprochene Aufkleber über der AU-Plakette, mit der Erlaubnis, man dürfe gerne beide selber restlos entfernen.

 

Und nun viel Spaß bei der weiteren Diskussion ;)

 

MiReu

 

Beste Antwort im Thema

Hi,

also ich muss ehrlich sagen, dass mir das vollkommen egal ist, ob auf dem Nummernschild nach dem abkratzen der Plakette Kratzer sind oder nicht :-)

(Solange am Fzg. selbst nix beschädigt wird)

Die angesprochenen Refelektionseigenschaften des Schildes werden durch solch kleine Kratzer wohl eher nicht beeinträchtigt.

Es soll sich nun keiner persönlich angegriffen fühlen, aber ich würde sowas als "Erbsenzählerei" erachten. Wie gesagt... das ist MEINE PERSÖNLICHE Meinung.

ciao

Tweedle

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

So viel ich weis ist der TÜV gegen Beschädigungen an Sachen wärend ihrer Ausübung versichert.

Sollte also eine Sachbeschädigung vorliegen,so sollte die Versicherung den Schaden regulieren.Es kann ja nicht sein,das es in den AGB`s einen Haftungsausschluss gibt und der gute Mann vom TÜV mit Messer Schraubenzieher oder Knippstange mein Auto beschädigt und dafür nicht haftet.

am 25. Oktober 2009 um 15:50

Da steht auch nichts von Ausschluss

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

ich dachte das kennzeichen wäre eigentum des staates?

Heeee, das habe ich doch bezahlt/gekauft, somit ist es doch wohl auch

mein Eigentum oder sehe ich das falsch:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

ich dachte das kennzeichen wäre eigentum des staates?

Heeee, das habe ich doch bezahlt/gekauft, somit ist es doch wohl auch

mein Eigentum oder sehe ich das falsch:confused:

wie gesagt, ich bin davon ausgegangen dass es sich um eine urkunde handelt und es der BRD gehört, solange das fahrzeug angemeldet ist.

wenn man für etwas bezahlt muss es einem auch lange nicht gehören, siehe leasing, pachten usw..

 

ich betone nochmals: bei rechtsfragen beziehe ich einen anwalt. mir persönlich ist es egal wie mein kennzeichen aussieht, hauptsache die grünen machen keinen terror! am liebsten mag ich mein kennzeichen verdreckt und verkratzt, jawohl! :D :p

am 25. Oktober 2009 um 16:52

Genau, vor allem das Vordere.;)

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi

 

Heeee, das habe ich doch bezahlt/gekauft, somit ist es doch wohl auch

mein Eigentum oder sehe ich das falsch:confused:

wie gesagt, ich bin davon ausgegangen dass es sich um eine urkunde handelt und es der BRD gehört, solange das fahrzeug angemeldet ist.

wenn man für etwas bezahlt muss es einem auch lange nicht gehören, siehe leasing, pachten usw..

 

ich betone nochmals: bei rechtsfragen beziehe ich einen anwalt. mir persönlich ist es egal wie mein kennzeichen aussieht, hauptsache die grünen machen keinen terror! am liebsten mag ich mein kennzeichen verdreckt und verkratzt, jawohl! :D :p

Ich weiß ja auch warum:p:p;)

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi

 

 

Heeee, das habe ich doch bezahlt/gekauft, somit ist es doch wohl auch

mein Eigentum oder sehe ich das falsch:confused:

wie gesagt, ich bin davon ausgegangen dass es sich um eine urkunde handelt und es der BRD gehört, solange das fahrzeug angemeldet ist.

wenn man für etwas bezahlt muss es einem auch lange nicht gehören, siehe leasing, pachten usw..

 

 

ich betone nochmals: bei rechtsfragen beziehe ich einen anwalt. mir persönlich ist es egal wie mein kennzeichen aussieht, hauptsache die grünen machen keinen terror! am liebsten mag ich mein kennzeichen verdreckt und verkratzt, jawohl! :D :p

Leasing= leihen  Pachten= Nutzungserlaubnis. Kaufen = Erwerben,was ich kaufe ist mein Eigentum.

Ist doch auch egal, zerkratzt sieht beschi......n aus egal ob Eigentum oder nicht;)

Zitat:

Original geschrieben von Hellmi

Ist doch auch egal, zerkratzt sieht beschi......n aus egal ob Eigentum oder nicht;)

Da gebe ich dir Recht. ;) Aber Sachbeschädigung bleibt es und ich habe Anspruch auf Ersatz :D

Hallo,

die Kennzeichen gehören im Regelfall dem, dem das Fahrzeug gehört. Sie stellen eine Urkunde dar. Eine Sachbeschädigung liegt im strafrechtlichen Sinne ebenfalls nicht vor, da hier in diesem Fall der Vorsatz fehlt und diese Beschädigung fahrlässig begangen wurde. Der "Prüfer" wird im Regelfall beim Abkratzen abgerutscht sein und dabei das Kennzeichen beschädigt haben. Wenn überhaupt dürfte der Weg der Zivilklage zu bestreiten sein um wieder mit einem "Rantzfall" unnötig die Gerichte zu belasten. Ich kratze meine Plaketten, ob Motorrad oder Auto, generell selber weg (natürlich erst nach bestandener Prüfung). So ein Recht wie die "Verbringung der ersten Nacht mit der frischvermählten Ehefrau durch den Clanchef" machte der Prüfer (der Besitz eines Erstabkratzrechtes) bei mir noch nie geltend...

Gruß

Hi,

hab jetzt nicht alles gelesen.

Aber wenn beim Entfernen der Plakette Kratzer entstehen, stellt das zwar eine Substanzverletzung dar, aber eine "Sachbeschädigung" im strafrechtlichen Sinne kann immer nur vorsätzlich begangen werden. Eine fahrlässige Sachbeschädigung kennt das STGB nicht.

Ich denke nicht, dass der Mitarbeiter sich vor dem Entfernen der Plakette gedacht hat:

"Das Nummernschild werde ich absichtlich zerkratzer..." oder ähnliches.

Und wenn er er sich gedacht hat, wird er kaum so blöd sein und das zugeben ;) ...

Ihr hab Sorgen ...

Kümmert Euch lieber um Eure Frauen :D

am 26. Oktober 2009 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Nun ja, Erbsenzähler hin oder her. Es ist ein teil des Fahrzeuges und es ist im Grunde eine Sachbeschädigung. Dabei ist es egal ob am Kennzeichen oder am Kotflügel. Das wäre eine Präzedenzfall.

Habe aber gelesen das der TÜV weiße Plaketten bereit hält um die Kratzer zu überdecken. Also ist man sich da selbst wohl nicht so einig.

Das sehe ich ein Wenig anders. Es ist schon ein Unterschied, ob Dir jemand die Hutkrempe einreißt, oder Dir einen Arm bricht. Ohne jetzt mal die strafrechtliche Seite zu berücksichtigen. Trägst Du Hut ?:D

Zitat:

Original geschrieben von doc.smart

Ihr hab Sorgen ...

 

Kümmert Euch lieber um Eure Frauen :D

Haben die auch AU-Plaketten? :D:p

Zitat:

Original geschrieben von Old Man

Zitat:

Original geschrieben von doc.smart

Ihr hab Sorgen ...

Kümmert Euch lieber um Eure Frauen :D

Haben die auch AU-Plaketten? :D:p

Ja und Partikelfilter !

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Kratzer auf dem Kennzeichen durch TÜV, Sachbeschädigung?