Krankenwagen kaufen? Steuer und Versicherung?

Hallo, ich bekomme günstig einen EX Krankenwagen angeboten, der ist momentan als Mehrzweckfahrzeug Krankenwagen zugelassen und müsste demnach Jährlich zur HU wie ein Taxi. Kann ich als Privathalter die Zulassung so durchführen wenn ich keine Firma für Krankentransporte habe? Müsste demnach also auch als Privater auch jährlich zur Hu? Ist diesePrüfung teurer als bei normalem Pkw? Wie sieht es da mit Stuer und Versicherung aus? Wird dieser wie ein normales Pkw eingestuft bei Steuer und Versicherung oder gibt es hierzu spezielle Tarife?

Beste Antwort im Thema

StephanRE
Schon wieder so ein Buchstabensalat ?????

Kannst Du Dir nicht mal ein bisschen Mühe geben??

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Zitat:

@Versengold schrieb am 20. Oktober 2020 um 15:17:34 Uhr:


Also ich würde mir keinen kaufen wollen. Die werden getreten ohne Ende und kommen nur im Kurzstreckenbereich zum
Einsatz. Und jeder fährt halt anders mit den Dingern. Ich weiß nämlich wovon ich rede.

Glaub ich eigentlich nicht.
Weswegen sollten die "getreten werden ohne Ende"?
Ich glaube nicht, daß ein Einsatzfahrzeug jemals an seiner Leistungsgrenze bewegt wird, warum auch?
Weil sie über rote Ampeln fahren und auch mal 80 fahren wo dem Normalbürger nur 50 erlaubt ist?
Nö. Ich glaubs nicht.

Einsatzfahrzeuge müssen vor allem eines: IMMER zuverlässig und betriebsbereit sein. Entsprechend werden sie gewartet.

Zitat:

@Omegabesitzer schrieb am 21. Oktober 2020 um 22:12:48 Uhr:


Lieber 250‘000 Langstreckenkilometer als 90‘000 Kurzstrecke

Diese Schlussforgerung ist ohne weitere Betrachtung der Umstände Unsinn. Es kommt immer auf das "wie" an.

Oder warum haben die alten Taxen im Großstadtverkehr 500.000km und mehr abgespult?

Weil die vielleicht einerseits nicht immer kalt gestartet werden und sofort Leistung abgerufen wird? Langstrecke bedeutet nicht „Autobahn“.

Dazu kommt dass viele Unternehmen diese selbst günstiger reparieren, also investieren wo ein Privater bereits ersetz.

Hatte mal einen Nissan vor -zig Jahren, mit 15 Jahren und 30000 km gekauft, hatte diverse Standschäden obwohl „neuwertig“

Also ich habe im Jahr 2016 selbiges mit einem Notarztauto gemacht. Hab es nicht bereut. Es ist mein Daylie-Driver und hat jetzt 266.666km (Stand gestern Abend) auf der Uhr. Wenn man Bock drauf hat und ne fähige freie Werkstatt, ist das alles kein Problen.
Hier meine komplette Story:
https://www.motor-talk.de/.../...ctric-linje-flerfaergad-t5763693.html

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Es wurde bereits erwähnt Krankenwagen und Rettungswagen sind bereits Unterschiede...bei mir um die Ecke ist eine Firma, die Wagen haben zwar alle Blaulicht+Sirene, aber nutzen tun die das praktisch nie, die fahre mehr oder weniger den ganzen Tag Leute von wohnung zum Arzt und sonstwo hin, Überführungen u.s.w. eigentlich ganz gut, wenig Kaltstarts weil sie den ganzen Tag rumfahren und das eigentlich recht gemütlich, weil mit der 90 Jährigen kann man nun auch nicht rasen...😁

Zitat:

@tartra schrieb am 22. Oktober 2020 um 10:53:40 Uhr:


Es wurde bereits erwähnt Krankenwagen und Rettungswagen sind bereits Unterschiede...bei mir um die Ecke ist eine Firma, die Wagen haben zwar alle Blaulicht+Sirene, aber nutzen tun die das praktisch nie, die fahre mehr oder weniger den ganzen Tag Leute von wohnung zum Arzt und sonstwo hin, Überführungen u.s.w. eigentlich ganz gut, wenig Kaltstarts weil sie den ganzen Tag rumfahren und das eigentlich recht gemütlich, weil mit der 90 Jährigen kann man nun auch nicht rasen...😁

...und rasen tun die so oder so nicht. Ohne Blaulicht und Sirene nehmen die ganz normal am Straßenverkehr teil der Fahrer tut gut daran sich nichts zu Schulden kommen zu lassen.

Die volle Musik dürfen die nur anschalten wenn es ausdrücklich von der Einisatzleitung gewünscht wird. Tut der Fahrer es, obwohl es nicht erlaubt war, ist seine Lizenz und sein Führerschein weg. Nur Blaulicht ist als Warnzeichen, ähnlich eie gelbes Blinklicht, erlaubt. Es ergeben sich dann aber keine Sonderrechte.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 21. Oktober 2020 um 08:03:57 Uhr:



Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 20. Oktober 2020 um 15:06:24 Uhr:


Einen Vorteil wirst du in der Steuer haben, aber mit Sicherheit sagen kann ich dir das leider nicht.

Da wird es keinen Vorteil geben. Die Zulassung als Sonderfahrzeug / Rettungsfahrzeug erfolgt auf Privatpersonen nicht und nach der Umrüstung wird er wie ein baugleicher Transporter zugelassen bzw. versteuert.

Es gibt keine "Sonderfahrzeuge"
So.-Kfz bedeutet "sonstige Kfz." im Zulassungsjargon.

So.-Kfz heißt sonstige Kfz. und nicht Sonderfahrzeug....

Thread ist alt und somit dicht.

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