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Kraftstofftransport von A nach D

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 9:14

Hallo zusammen,

nachdem ich öfters in Österreich unterwegs bin und bei denen der Sprit so herrlich günstig ist nehm ich mir immer ne Ladung von dem guten Saft mit nach Deutschland.

So weit ich weiß ist ein Behälter mit 20L "legal" und wird weder von Polizei, Zoll noch Gendarmerie bemängelt.

Was allerdings würden mich 40L "kosten" wenn man erwischt wird?

oder auch im Benziner: 20L Diesel zu transportieren und evtl noch 20L Benzin dazu ;)?

Hat von euch schon mal einer bezahlt bzw wurde dies kontrolliert?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema
am 14. Juli 2009 um 9:29

Wilst du jetzt wirklich Tips zu Steuerhinterziehung haben? Die Strafen kann man beim Zoll erfragen ;)

17 weitere Antworten
17 Antworten
am 14. Juli 2009 um 9:29

Wilst du jetzt wirklich Tips zu Steuerhinterziehung haben? Die Strafen kann man beim Zoll erfragen ;)

Hmm, die einzelnen "Einfuhrgesetze" kenne ich jetzt nicht, aber aus Gefahrgut Verordnung Straße (Eisenbahn) (GGVSE) gesehen folgendes:

Bei 60L ist da Schluss mit "Reserve" und es muss immer der gleiche Motor "vorhanden" sein in der der Kraftstoff passt. Also ein Kanister Benzin im Diesel-PKW fällt dann schon unter Gefahrguttransport und es sind einige Regeln zu beachten, zwar noch nicht die ganz großen, weil Mindermenge, aber Ausrüstung usw ist schon vorgeschrieben. Bei mehr als 60l dann ebenfalls Ausrüstung notwendig.

Zu den Zollbestimmungen wird bestimmt noch jemand was sagen. ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Wilst du jetzt wirklich Tips zu Steuerhinterziehung haben? Die Strafen kann man beim Zoll erfragen ;)

Ich verstehe den TE so, dass er gerade nicht in Konflikt mit dem Gesetz kommen möchte ;)

Grüße

Steini

am 14. Juli 2009 um 9:43

Moin:)

Ich habe hier mal 2 Artikel dazu;)

Artikel 1

Artikel 2

Gruss TAlFUN

am 14. Juli 2009 um 9:44

Ich verstehe es eher so das er 40L mitnehmen will und sich ausrechnet ob es sich lohnt. Quasi Strafe gegen Risiko des erwischt werden stellt, sonst würde er ja einfach die 20L mitnehmen und gut ist.

Strafe dürfte wohl eine Nachversteuerung sein und eine Strafe in gleicher Höhe, analog zu den Zigaretten.

Vielleicht hilft auch der Fred weiter: *click*

am 14. Juli 2009 um 9:52

Hallo ThePilot,

bei Zigaretten gibt es innerhalb der EU bei Privatverbrauch keine Einfuhrbestimmungen ;)

Gruss TAlFUN

am 14. Juli 2009 um 9:54

Sagt auch der Zoll, allerdings werden Grenzen für den persönlichen Gebrauch festgesetzt. So sagt es der Zoll!

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Hallo ThePilot,

bei Zigaretten gibt es innerhalb der EU bei Privatverbrauch keine Einfuhrbestimmungen ;)

Gruss TAlFUN

Sprich z.B. aus Polen darf man 200 Zigaretten und 10L Alkohol mitbringen?!?! Das wusste ich nicht... sorry für OT

Schau einfach mal auf meinen Link den ich genau 1 Post über deinem eingestellt hab, dort steht alles drinne!

Wobei jeder die Möglichkeit hat "seinen" Persönlichen Verbrauch selbst festzulegen, es muss halt nur wirklich persönlicher Verbrauch sein, der dann auch zu beweisen ist ;) Die Mengen die oft angegeben werden sind Vorgaben die ohne weitere Prüfung als persönlicher Verbrauch akzeptiert werden.

Steht auch so in dem Link vom "ThePilot"

Grüße

Steini

Wobei es recht schwer werden dürfte größere Mengen als persönlichen Gebrauch durch zu bekommen. Der Zoll ist das schon sehr streng und im Zweidel lohnt es sich wohl kaum wegen ein paar Stangen Ziggaretten zu klagen. Gleiches gilt auch für Alkohol ;)

am 14. Juli 2009 um 10:08

So ist es Steini;)

Die EU Komission sieht es so:eek:

Zitat:

Was die Warenmenge angeht, so können die Mitgliedstaaten hierfür als Anhaltspunkt Richtmengen festlegen, die folgende Mengen nicht unterschreiten dürfen:

a) Tabakwaren

* Zigaretten: 800 Stück

* Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück): 400 Stück

* Zigarren: 200 Stück

* Rauchtabak: 1,0 kg

Quelle

Gruss TAlFUN

p.s.

Bei meiner letzten Kontrolle hatte ich 20 Stangen dabei, musste für 3 Monate reichen, keine Probleme damit;)

... aber nun btt, geht ja hier um Benzin und nicht um Tabakwaren:)

Themenstarteram 14. Juli 2009 um 12:16

So ihr wart ja schon mal fleißig am schreiben...

Ich probiers noch mal klarzustellen: ich weiß dass 20L, in einem Gebinde, "passender Brennstoff" befördern darf...

Und ja es ging mir um die "Bestrafung" ich denke wir brauchen hier keine politische Diskussion ob der Transport von 40L moralisch verträglich ist oder nicht.

Also: wer weiß was es kostet wenn ich mit 40L erwischt werde?

Danke und Grüße

Dafür willst du nicht echt nen Tipp haben??? :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Sach mal so: Genehmigungspflichtige Gefahrtransport ohne ADR-Schein und ohne spezifische Fahrzeugausrüstung kann auch 7 Punkte und 6 Monate Führerscheinentzug nach sich ziehen! (Zusätzlich passendes Bußgeld und Gebühren) In der Regel wird bei Erstverstoß geringer geahndet. Dazu kommt ein Strafverfahren. Dies betrifft Transporte ab dem 60. Liter.

Eins sollte klar sein: Ein illegaler Gefahrguttransport, ist keine Ordnungswidrigkeit. Es ist eine Straftat!!!

In Österreich ist die Sache nochmal ganz anders! Das kann auch über 50.000€ kosten!! Die Ösis sind da etwas sensibel! Bei denen hat's in den Tunneln öfters mal gebrannt, sodass dort etwas härter durchgegriffen wird! Auch ab dem 21. ltr!

20 ltr. passenden Treibstoff kann man in "D", ohne weiteres über die Grenze mitführen. Alles darüber wird mit um 3€ je angefangene 5 Liter nachversteuert. Zusätzlich kommt in gleicher Höhe ein Bussgeld hinzu. (Bei 1. Verstoß!) Je nach "Gefäß", kommt es auch zu einer Anzeige, da man es nicht richtig mitgeführt hat. Bei zu erwartener Gefährdung kann es auch hier extra-Punkte geben.

So billig kann der Sprit nicht sein, dass es sich lohnt! 20x gefahren, würde locker mit 1x erwischt werden, gedeckt werden.

MfG

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