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Kraftfahrzeuganhänger parken verbotswidrig im Wohngebiet. Was kann man sinnvoll dagegen unternehmen

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 14:02

In meinem Wohnviertel in einer Großstadt parken mittlerweile immer mehr Anhänger. Viele sind richtig gemütlich eingerichtet, die Deichsel mit einer Korossionsschutztüte oder einem Verkehrskegel bedeckt, die Räder mit Backsteinen gegen Wegrollen gesichert, unterhalb der Anhänger wächst teils Gras aus den Parkbuchten. Für den stehenden Betrieb auf Jahre gerüstet. Kürzlich (also Anfang des Jahres) ist noch ein Bootsanhänger dazugekommen. Das treibt wirklich langsam erstaunliche Blüten, gerade so, als sei das völlig normal.

Ich gebe zu: ein bisschen Neid ist bei mir persönlich auch dabei. Ich habe meinen neu angeschafften Anhänger vor ein paar Jahren nach Monaten intensiver Nutzung verkauft, weil ich keine legale Abstellmöglichkeit gefunden habe. Nun muss ich zuschauen, wie zahlreiche andere Zeitgenossen (ich meine so etwa ein Dutzend im näheren Umfeld von etwa 500 m Radius) mit ihren Anhänger sanktionslos heiß umkämpfte Parkplätze blockieren.

An die betreffenden Anhänger habe ich vor ein paar Wochen mal eine höfliche Aufforderung angebracht, sie doch bitte im Einklang mit § 12 III b) StVO zu parken. Manche haben ihn daraufhin einmal (sic!) ein paar Meter (buchstäblich!) woanders geparkt. Seither stehen sie alle wieder unbewegt an der neuen Stelle. Ich finde das Verhalten asozial und ärgere mich darüber.

Wer hat Erfahrungen damit, nachhaltige Lösungen des Problems erzielt zu haben?

Klar: Ordnungsamt anschreiben und die Halter "anschwärzen". (Nach meiner Ankündigung würde ich das moralisch auch verkraften.) Womöglich eine Fotodokumentation anlegen - aber ich kann nicht alle Fahrzeuge rund um die Uhr überwachen, genausowenig wie die Leute im Ordnungsamt. Und bei einer Sanktion von nur 20 € (BKat-Nr. 57) ist das auch nicht sehr attraktiv. Für die Halter wenig abschreckend. Was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Hm, ...

Es gibt hier wohl 2 Lager: Feine Bürger und böse Blockwarte???

Vorab: ich pinkel nicht in fremde Vorgärten, räumte den Dreck von unserem Hund vom Gehweg, parke weder mit dem Auto noch mit meinen anderen Fahrzeugen weder kurzfristig noch dauerhaft auf fremden Grundstücken, Zufahrten etc, etc. etc...

Was mir häufig passiert: andere haben wohl keine entsprechende Sozialisation im Umgang mit anderen Menschen durchlaufen, pöbeln rum, lassen ihre Hunde hinsch*, wo's gerade passt, stellen Ihre Fahrzeuge auf fremden Grundstücken ab... (die Liste ist jeweils beliebig fortsetzbar).

Und wenn man sich dagegen verwahrt, ist man der miese Nachbar, der gemeine Blockwart, dem man getrost und am besten des Nachts, wenn man nicht so leicht erwischt wird (erwischt werden kann man doch nur bei einer Straftat, oder???) den Briefkasten verhuntzen, die Schlösser verkleben und sonstige "Wohltaten" angedeihen lassen darf!

Mal abgesehen davon, dass es bei Zwist und Ärger i. d. R einen Verursacher und einen Geschädigten gibt und sich die Frage stellt, wen dabei die eigentliche Schuld trifft, hier zu kriminellen Handlungen aufzurufen und das auch noch als lustig und angemessen zu erachten, ist wohl unter aller Sohle!!!

Leute, Leute, merkt Ihr eigentlich wie Ihr tickt?

Achtet zuallererst einmal die Rechte und die Integrität Eurer Mitmenschen, macht Euch vor dem eigenen Tun Gedanken drum, was dabei rauskommt, dann braucht Ihr auch keine Bomben in fremde Briefkästen zu legen.

Im eigenen Auge sitzt häufig der größere Balken! Immer schön an die eigene Nase greifen, dann hats auch eine friedliche Nachbarschaft.

Es gibt einen Spruch, den Philosophen und andere kluge Menschen (solche, die über die eigene Nasenspitze hinaus denken können) übersetzt und ausgelegt haben:

"Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg' auch keinem anderen zu!"

Einfach mal drüber nachdenken...

83 weitere Antworten
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83 Antworten
am 29. Mai 2020 um 19:18

Zitat:

@Ben_F schrieb am 29. Mai 2020 um 20:26:02 Uhr:

...

Besonders beliebt ist Frau Blockwart hier im haus auch nicht. Warum wohl? Sie weißt ständig andere auf deren eigenes Fehlverhalten hin, selber lässt sie aber die Tretminen ihrer Hunde einfach am weg liegen.

...einfache Lösung, Frau Blockwart hat doch bestimmt auch einen Briefkasten... Tretminen mit geeigneter Gerätschaft einsammeln und ab in den Briefkasten damit.

Zitat:

@gast356 schrieb am 29. Mai 2020 um 21:18:44 Uhr:

Zitat:

@Ben_F schrieb am 29. Mai 2020 um 20:26:02 Uhr:

...

Besonders beliebt ist Frau Blockwart hier im haus auch nicht. Warum wohl? Sie weißt ständig andere auf deren eigenes Fehlverhalten hin, selber lässt sie aber die Tretminen ihrer Hunde einfach am weg liegen.

...einfache Lösung, Frau Blockwart hat doch bestimmt auch einen Briefkasten... Tretminen mit geeigneter Gerätschaft einsammeln und ab in den Briefkasten damit.

:D wie gut das ich nicht alleine mit dem Gedanken war

Zitat:

@NOMON schrieb am 29. Mai 2020 um 20:06:56 Uhr:

Meine Fahrzeuge parken immer korrekt (jedenfalls vor der Haustür), meinen TÜV habe ich stets auf dem Schirm usw. Das ficht mich alles nicht an. Auch in der Sache mit dem Anspruch auf öffentlichen Parkraum brauche ich keine Belehrung oder Einschätzung.

Das „ich halte mich an das Gesetz“ liest sich zwischen den Zeilen allerdings so, dass gar keine Parkplatzknappheit besteht, wenn aber doch, dass du selbst gerne auf der Straße parkst, obwohl du eine Garage oder einen Stellplatz hast, wo du dein Fahrzeug problemlos abstellen könntest.

Bitte sag doch konkret, ob du Parkplatznot besteht oder nicht, bzw. ob du eine Garage oder ein Abstellplatz hast und den du nutzen könntest.

Je nach Antwort ist dein Ansinnen nach einer Anzeige vermutlich nicht nur aus meiner Sicht unterschiedlich zu bewerten. Gleiches gilt für die Reaktion auf deine Zettelaktion. Wenn Parkplatzknappheit besteht, würde ich bei einem Zettel an meinem Anhänger mir Gedanken machen, ob ich meinen Anhänger woanders hinstellen kann. Sind hingegen genügend Parkplätze vorhanden, wäre mein einziger Gedanke: „Der kann mich mal…“

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 29. Mai 2020 um 23:02

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 29. Mai 2020 um 21:55:56 Uhr:

 

@NOMON [url=https://www.motor-talk.de/.../...euganhaenger-parken-verbotswidrig-im-

Bitte sag doch konkret, ob du Parkplatznot besteht oder nicht, bzw. ob du eine Garage oder ein Abstellplatz hast und den du nutzen könntest.

...

Gruß

Uwe

Schön gestellte Frage für meinen Fall ("ob du ... besteht oder nicht"). ;)

Nun ja, es ist so, dass ich persönlich wenig Not habe, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Das liegt daran, dass ich für eines meiner Autos tatsächlich einen Stellplatz habe. Dieses Auto nutze ich aber nur selten und es steht fast nie vor meiner Tür. Im Alltag fahre ich Roller oder Fahrrad. Noch seltener nutze ich ein zweites Auto, das manchmal zwei Wochen am selben Platz draußen vor der Tür steht.

Generell besteht in meinem Viertel aber schon die übliche Knappheit an Parkplätzen. Sie ist nur durch den Umstand etwas entschärft, dass sich viele Büros und ähnliche Einrichtungen dort befinden. Tagsüber bewirkt das eine stete Fluktuation. Außerdem werden abends viele Plätze für die Anwohner frei, wenn die Büromenschen heimfahren. Umgekehrt am Morgen. Nachts findet man praktisch keinen regulären Parkplatz im großen Umkreis, soviel kann man sagen.

Eine Ausnahme gibt es allerdings. Das ist auch ein ganz spezieller Grund, weshalb ich persönlich eigentlich immer einen legalen Parkplatz direkt vor der Tür finde. (Das geht jetzt sehr vom Thema weg und birgt Angriffsfläche für die, die meine Zettelchen ohnehin schon wie Knöllchenhorst finden. Ich erläutere ihn daher erst am Ende.)

Ich persönlich bin kurz gesagt von der Parknot nicht sehr betroffen. Allgemein finde ich es aber ein recht asoziales Verhalten, die knappen Parkplätze verbotswidrig durch Anhänger zu belegen. Manche stehen dort schon seit mindestens acht Jahren praktisch immer an derselben Stelle. Mittlerweile werden es immer mehr, wie ich schon schrieb. Tatsächlich auch mit ortsfremdem Kennzeichen, also scheinbar keine Anwohner. Deshalb ist es mir auch nicht einerlei, unabhängig davon, dass ich aus den Nachbarhäusern fast niemanden persönlich kenne.

Ab hier sollte nur weiterlesen, wer nicht nach Gründen sucht, mich als Blockwart zu verdammen. Denn er könnte einen weiteren finden :D

Der Grund für meine Parkplatzgarantie besteht darin, dass sich direkt vor meinem Haus eine Einmündung mit einer sehr großzügig angelegten Rundung im Straßenverlauf befindet, wobei die Richtungen der Straßen in spitzem Winkel aufeinander treffen. Dort verbietet die Regelung "5 Meter bis zum Schnittpunkt der Bordsteinkanten" nicht das Parken, denn dieser Schnittpunkt liegt weit entfernt auf der anderen Straßenseite. Allerdings darf man nicht auf dem Gehweg parken. Das tun allerdings praktisch alle, weil es rundherum weitläufig so angeordnet ist. Die Einmündung ist jedoch ausdrücklich davon ausgenommen. Das normale Rechtsempfinden für korrektes Parken sagt einem deshalb, dass mein Auto dann falsch geparkt ist, wenn es dort auf der Straße im Einmündungsbereich steht. Das trügt aber. Die Knöllchen bekommen folglich nur die, die dort auf dem Gehweg oder vor dem dort ebenfalls an einem Teilstück befindlichen abgesenkten Bordstein parken. Die abschreckende Wirkung dieser zurecht erteilten Knöllchen hält mir "meinen" Parkplatz recht zuverlässig frei. Nur nachts wird er regelmäßig belegt, durch Leute die verboten auf dem Gehweg parken und dann öfter mal ein Knöllchen kassieren.

Die Situation habe ich auch schon einer praktischen Prüfung unterziehen können: Eines Tages wurden viele Straßen in meinem Viertel wegen einer mittlfristig angekündigten Bombenentschärfung mit Haltverboten ausgestattet. Ein Altersheim musste mittels zahlreicher Linienbusse evakuiert werden, die nicht anders durch die eng zugeparkten Straßen gekommen wären. Die Halteverbote waren genau entlang der Markierungen aufgestellt, die das Parken auf dem Gehweg erlauben. Folglich galt es nicht an der oben bezeichneten Kreuzung. Da habe ich extra mein Auto hingestellt und mich hinterm Fenster auf die Lauer gelegt. Die Abschlepper arbeiteten im Akkord und extrem schnell, ich habe gestaunt! Ein Nachbar hat mich sogar noch gewarnt, weil er mein Auto da stehen sah. Aber es blieb als einziges weit und breit unangetastet - weil es nicht im speziellen Halteverbot, aber auch sonst nicht unter Verstoß gegen irgendeine Regel dort stand. Ich habe ein schönes Erinnerungsfoto von dieser ungewöhnlichen Szene hergestellt. ;)

Diese für mich sehr günstige Situation nutze ich aus taktischen Gründen nur wenn und solange ich keinen anderen Parkplatz finde. Nenn mich durchtrieben, widerwärtig oder gemeingefährlich. Diese Regel gelten aber für alle, jeder dürfte dort korrekt parken. Ich habe keine Pflicht, meinen Nachbarn den "Trick" zu verraten, wie das geht. Sie könnten es mir ja nachahmen. Nun aber geschwind zur Ausgangsfrage zurück. Vielen Dank!

Zitat:

@E97 schrieb am 29. Mai 2020 um 19:29:48 Uhr:

 

Ganz einfach. Ich würde meinen Hänger alle 13 Tage um 3 Meter verschieben.

Viele besitzen den Irrglauben, daß ein einfaches "verschieben" des Anhängers ausreicht um die 14Tages-Frist neu zu aktivieren.

Es ist aber so, daß der Anhänger so bewegt werden muß, daß die Parklücke für andere Verkehrsteilnehmer frei wird. Auch reicht ein einfaches "mal schnell um den Block fahren" nicht aus.

am 30. Mai 2020 um 7:11

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. Mai 2020 um 17:36:05 Uhr:

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 29. Mai 2020 um 16:53:57 Uhr:

In Berlin darf ein Anhänger bis zu 14 Tage an einem Ort parken.

Also Hänger mit "Standmarken" fotografieren und mit Zeugen

sichern. Nach 14 Tagen am selben Ort, macht sich der Besitzer

strafbar. Das kann dann angezeigt werden. Dann kann man

täglich die Polizei nerven. Bis die Polizei einen roten Punkt

anbringt. Nach Ablauf der Frist wird die Stadt den Hänger

entfernen.(vielleicht,wenn man Glück hat)

Es ist also völlig problemlos............

eijeijei. Mehr Fehler kann man kaum in einem Beitrag unterbringen.

Die 14 Tage Regel gibt es bundesweit. Aber man macht sich nicht strafbar, da es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Die Polizei ist in den wenigsten Fällen zuständig sondern das Ordnungsamt. Bis der Hänger abgeschleppt wird, kannst Du lange warten. Und problemlos ist daran gar nichts.

Hallo Kai, Du hast Recht, ich hätte die IRONIE deutlich machen müssen.........

am 30. Mai 2020 um 7:15

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Mai 2020 um 09:03:21 Uhr:

Zitat:

@E97 schrieb am 29. Mai 2020 um 19:29:48 Uhr:

 

Ganz einfach. Ich würde meinen Hänger alle 13 Tage um 3 Meter verschieben.

Viele besitzen den Irrglauben, daß ein einfaches "verschieben" des Anhängers ausreicht um die 14Tages-Frist neu zu aktivieren.

Es ist aber so, daß der Anhänger so bewegt werden muß, daß die Parklücke für andere Verkehrsteilnehmer frei wird. Auch reicht ein einfaches "mal schnell um den Block fahren" nicht aus.

Und wenn ich den Hänger alle 13 Tage um X Meter verschiebe, dabei X immer größer als 5 bleibt und sich alle 13 Tage verändert?

Ich bin mir da nicht sicher, ob der TE mit seinen Meldungen bis zu einem Gericht möchte.

Zitat:

....... Immerhin kann bei dauerhafter Unbelehrbarkeit sogar durch Falschparken die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten und die die MPU angeordnet werden. ...

Das wird in aller Regel nicht passieren, weil die kommunalen Ordnungsämter Parkverstöße nicht nach Flensburg melden, dies würde nur passieren, wenn die Polizei diese Verstöße aufnimmt. Das wiederum passiert meist nicht, weil die Polizei sich normalerweise nicht um den ruhenden Verkehr kümmert.

Ganz zu schweigen davon dass es sich hierbei schon um extreme Fälle handeln muss. Im Forum wird es so dargestellt, als ob das Standard wäre. Ist es natürlich nicht.

Zitat:

@E97 schrieb am 30. Mai 2020 um 09:15:09 Uhr:

 

Und wenn ich den Hänger alle 13 Tage um X Meter verschiebe, dabei X immer größer als 5 bleibt und sich alle 13 Tage verändert?

Ich bin mir da nicht sicher, ob der TE mit seinen Meldungen bis zu einem Gericht möchte.

Wie groß ist denn die Parklücke, die es Dir ermöglichen würde, deinen Anhänger alle 13 Tage um X Meter zu verschieben ?

Wenn vor dem Anhänger ein Auto steht und hinter dem Anhänger ein Auto steht wird das mit dem um X Meter verschieben relativ schwer.

Hm, ...

Es gibt hier wohl 2 Lager: Feine Bürger und böse Blockwarte???

Vorab: ich pinkel nicht in fremde Vorgärten, räumte den Dreck von unserem Hund vom Gehweg, parke weder mit dem Auto noch mit meinen anderen Fahrzeugen weder kurzfristig noch dauerhaft auf fremden Grundstücken, Zufahrten etc, etc. etc...

Was mir häufig passiert: andere haben wohl keine entsprechende Sozialisation im Umgang mit anderen Menschen durchlaufen, pöbeln rum, lassen ihre Hunde hinsch*, wo's gerade passt, stellen Ihre Fahrzeuge auf fremden Grundstücken ab... (die Liste ist jeweils beliebig fortsetzbar).

Und wenn man sich dagegen verwahrt, ist man der miese Nachbar, der gemeine Blockwart, dem man getrost und am besten des Nachts, wenn man nicht so leicht erwischt wird (erwischt werden kann man doch nur bei einer Straftat, oder???) den Briefkasten verhuntzen, die Schlösser verkleben und sonstige "Wohltaten" angedeihen lassen darf!

Mal abgesehen davon, dass es bei Zwist und Ärger i. d. R einen Verursacher und einen Geschädigten gibt und sich die Frage stellt, wen dabei die eigentliche Schuld trifft, hier zu kriminellen Handlungen aufzurufen und das auch noch als lustig und angemessen zu erachten, ist wohl unter aller Sohle!!!

Leute, Leute, merkt Ihr eigentlich wie Ihr tickt?

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Im eigenen Auge sitzt häufig der größere Balken! Immer schön an die eigene Nase greifen, dann hats auch eine friedliche Nachbarschaft.

Es gibt einen Spruch, den Philosophen und andere kluge Menschen (solche, die über die eigene Nasenspitze hinaus denken können) übersetzt und ausgelegt haben:

"Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füg' auch keinem anderen zu!"

Einfach mal drüber nachdenken...

Falschparker melden und Geld verdienen

https://www.dealdoktor.de/.../

Wie melde ich den Falschparker?

Die Falschparker können ganz einfach in der App gemeldet werden. Am besten ist es, wenn euer Parkplatz beschildert ist (z.B. auch „Einfahrt freihalten“) und ihr so die Nutzungsberechtigung beweisen könnt. Macht also am besten ein Foto von dem Schild und vom Falschparker – das Kennzeichen des Falschparkers muss dabei gut lesbar sein.

In der App könnt ihr dann weitere Infos wie Datum und Uhrzeit des Parkverstoßes eingeben und, wenn möglich, einen Zeugen nennen.

Was passiert nach der Meldung?

Die Verkehrsrechtsexperten hinter „Falschparker melden“ setzen sich mit dem Kraftfahrtbundesamt in Verbindung und ermitteln den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Der Falschparker bekommt Post von einem Anwalt und wird aufgefordert, den verursachten Schaden und die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

In der App könnt ihr den aktuellen Stand eurer Meldung verfolgen:

•„Halteranfrage gestellt“: Falschparker wurde gemeldet

•„Halter angeschrieben“: Kraftfahrtsbundesamt hat den Halter ausfindig gemacht + der Fall liegt beim Rechtsanwalt

•„pausiert“: Falschparker wurde angeschrieben und bestreitet den Parkverstoß

•„gezahlt“: Ihr könnt schon bald mit der Auszahlung des Schadensersatzbetrages rechnen

Jetzt Falschparker melden

Wieso gibt es pauschal bis zu 40€ Entschädigung?

Die 40€ setzen sich aus dem Nutzungsausfall und eventuell dadurch entstehende Zusatzkosten, wie Parkgebühren zusammen. Die 40€ sind ein pauschaler Mittelwert.

Anhänger, die Parkplätze "wegnehmen" sind in jedem Stadtviertel ein Thema.

Als Anwohner würde ich mich wahrscheinlich auch ärgern. Bei einem Bekannten gibt es so einen Hans, der hat gleich 2 Anhänger, parkt damit auf halb auf einem Weg und halb auf auf der Wiese und erschwert das Rangieren der anderen Fahrzeuge und den Weg der Fußgänger.

In Hamburg gibt es auch das Problem, dass abgemeldete Fahrzeuge von den diversen Exportfirmen einfach abgestellt werden auf den regulären Parkplätzen. Das nervt auch, weil man selbst in 200m Umkreis dann keinen findet. Die Polizei ist machtlos, die kleben dann den gelben Aufkleber drauf und das wars. Dann wird das Fahrzeug halt entfernt und woanders aufgestellt, oder bis es tatsächlich in den Export geht. Es ist immer wieder das gleiche Spiel. Eigentümer kann nicht ermittelt werden und wer trägt dann die Kosten des Abschleppens? Die Stadt scheinbar nicht, denn abgeschleppt wird einfach nicht. Und so bleibt das Problem bestehen....

Zitat:

@bimota schrieb am 29. Mai 2020 um 16:20:44 Uhr:

Unbedingt auf die Lauer legen und mit Fotos dokumentieren. Beim Ordnungsamt jeden Tag 2 mal anrufen und anzeigen.

Wäre ja gelacht wenn in D nicht denunziert werden dürfte. Besonders wenn man bedenkt, dass man unter diesen Umständen seinen eigenen Anhänger nicht hätte verkaufen müssen.

Also bei dem Post kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.

Ich muss mich hier höflich ausdrücken !

Ich werde hier lieber nicht weiterlesen, hier tummeln sich wieder viele User die sich nie in eine Gesellschaft eingegliedert haben, bei denen die Gesellschaft machen muss was sie wollen, nicht umgekehrt.

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