1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. kostenvoranschlag

kostenvoranschlag

hi und gruss an alle op-ler
mir hat jamand beim runterheben von seinem auto ne bank die gegen meine astrid gekloppt. am holm beifahrerseite fette delle spielgel zerkratzt und diverse kleine kratzter. die versicherung übernimmt den schaden, hab den schaden beim FOH checken lassen ca 800 - 1000 € ich möchte mir das geld auszahlen lassen, könnt ihr mir sagen welche kosten da noch abgehen, Mehrwertsteuer ist klar noch welche...

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Nur, was soll der SV jetzt noch machen?

nur die Bilder? Der Schaden ist doch schon reguliert.

@AvP
Haben die denn auch die Rechnung für den KVA bezahlt?

noch haben sie nix bezahlt, sie wollen ja bilder haben, das hätten sie aber auch gleich sagen können, hätt ich die sachen in eins weg-geschickt, es hieß nur KV und das wars...

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


(...)Nur, was soll der SV jetzt noch machen?

nur die Bilder? Der Schaden ist doch schon reguliert.
(...)

argh - du hast natürlich recht, sorry. 🙂

Grüße
Schreddi

na, dann pass mal auf, dass du das Geld auch bekommst.
Was hat dich der KVA denn gekostet?

BOAHHHH

für 80 bis 100 Euronen bekommst du schon ein Kurzgutachten mit Bildern und allen für die Regulierung wesentlichen Daten

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

argh - du hast natürlich recht, sorry. 🙂

Grüße
Schreddi

Auch mal schön, dass ich Recht habe 😁 😉

Meine Frau sagt immer nö

Ich Chef du nix 🙁

so, jetzt haben sie mir die betrag von 979 € überwiesen. verbringungskosten von 87€ haben sie abgezogen. jetzt zu meiner frage, sie haben die 60€ vom Kostenvoranschlag nicht mit ausgezahlt, ist das so richtig?
gruss an alle op-ler

Zitat:

Original geschrieben von AvP


so, jetzt haben sie mir die betrag von 979 € überwiesen. verbringungskosten von 87€ haben sie abgezogen. jetzt zu meiner frage, sie haben die 60€ vom Kostenvoranschlag nicht mit ausgezahlt, ist das so richtig?
gruss an alle op-ler

 Das kommt mir aber jetzt  irgendwie bekannt vor..... 🙁

Mit welcher Begründung verweigert man dir denn die Zahlung von der Rechnung des KVA ?

mit gar keiner, haben sie nicht mit überwiesen, müssen sie es nicht auch bezahlen? sie haben doch auf nen KVA bestanden...

Zitat:

Original geschrieben von AvP


mit gar keiner, haben sie nicht mit überwiesen, müssen sie es nicht auch bezahlen? sie haben doch auf nen KVA bestanden...

wenn die Versicherung den KVA angefordert hat, dann müssen Sie den auch bezahlen. Hast du das schriftlich von der Versicherung, dass die auf einem KVA bestanden haben?

Oder ist das alles telefonisch gelaufen?

Wäre nicht das erste mal, dass sich hinterher keiner mehr an etwas erinnern kann, bei der Versicherung.... 🙁

schriftlich. also dann werd ich denne mal ne mail schreiben und mal gucken was sie sagen...

Zitat:

Original geschrieben von AvP


verbringungskosten von 87€ haben sie

gegen diesen Abzug solltest Du Dich wehren. Wie ich Deiner Signatur entnehme, kommst Du aus Wolfenbüttel. Das AG Braunschweig (Urteil von 22.12.2005, AZ: 121 C 3127/05 hat entschieden, dass bei der fiktiven Abrechnung auch die Verbringungskosten zu berücksichtigen sind. Nachdem mir diese auch nicht überhöht erscheinen, stehen Sie Dir meines Erachtens auch dann, zu, wenn Du keine Reparatur nachweist.

na gut dann werd ich das der guten dame von der versicherung mal schreiben, danke an euch alle....

so Meldung: ich hab jetzt bescheid bekommen, den KVA von 63€ und die 87€ Verbringungskosten zahlen sie jetzt auch, aber warum nicht gleich so, erst nachdem ich 2 nette E-Mails geschrieben habe...
Danke nochmal an alle OP-LER

Danke für die Info.
 
ps.: Ist die Versicherung aus dem Raum deines Autokennzeichen?
Musst ja keinen namen nennen, ein ja oder nein reicht mir schon aus.... 😉
 
Gruß Delle

Deine Antwort
Ähnliche Themen