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Kostenvoranschlag oder Gutachten bei unverschuldetem Unfall?

Hallo,
Mir ist hinten jemand drauf gefahren, ich kenne die Schadenshöhe noch nicht aber auf einer Länge von ca. 15 cm sind tiefe Kratzer auf der Stossstange zu sehen. Daten des Unfallverursachers liegen vor. Es soll fiktiv abgerechnet werden. Würdet ihr einen Kostenvoranschlag von VW einholen oder gleich ein Gutachten machen lassen? Wenn die Stoßstange „nur“ lackiert werden muss, kommt man da auf über 750 EUR? Damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt? Wie verhält es sich mit dem Wertverlust? Es ist ein noch recht neuer Passat TDI von 2015...
Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Da würde ich auf jeden Fall zum Gutachter gehen.
Ein seriöser wird auch wissen welche Art von Gutachten (evtl. auch sog. Kurzgutachten)in diesem Fall angebracht ist und auch bezahlt wird.

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Einen unabhängig SV nehmen erachte ich als besten Weg.
Du solltest aber spätestens nach Einreichen des Gutachtens bei der Versicherung, wissen was Du willst.
Fiktive Abrechnung oder Reparieren lassen.
Wenn es bei der Reparatur teuer als im Gutachten wird, lass das die Werkstatt der V.erklären, warum das so ist.
Evtl. Vorher Abtretungserkläung an die reparierende Werkstatt unterschreiben.

Edit: das mit dem oberen Limit hört sich nicht ganz koscher an. Ich kann mir denken was Du meinst....

Zitat:

@born_hard schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:13:49 Uhr:


noch besser am oberen Limit eingestuft wird.
Und was passiert wenn die tatsächlich anfallenden Kosten die geschätzten Kosten übersteigen werden? Zahlt die Versicherung nach?
Dann muss bei Aufdeckung des größeren Schadens "Nachbegutachtet" werden.
Vernünftige Werkstätten wissen das und informieren alle rechtzeitig.
Dazu sag ich nichts, weil du einen Weg suchst, aus dem Schaden Gewinn zu machen.
Das ist nicht Sinn der Sache.

Es geht mir darum, dass ich einfah wissen möchte, was der Schaden ist umd was die Reparatur kostet. Wenn das auf dem tisch liegt, möchte ich entscheiden ob ich reparieren lasse oder fiktiv abrechne.
Wenn ich mich für die fachgerechte Reparatur entsccheide, dann kann es ja sein dass die tatsächlichen kosten die Gutachterkosten
des unabhängigen Gutachters übersteigen. Warum auch immer. Sei es Unterbewertung, sei es Falschbewertung oder sei es weil versteckte Schäden erst in der fachwerkstatt während der Reparatur identifiziert werden. Und in diesem falle möchte ich nicht auf den Mehrkosten sitzenbleiben.
Oder gibt es einen einfacheren weg? Kann man den wagen reparieren lassen und dann erst die kosten der Versicherung einreichen?

Wenn die Schuldfrage klar ist, kannst Du Dir auch von der Gegn.Vers.eine Schadens/Vorgangs Nr.geben lassen und in einer Werkatatt deiner Wahldirekt abrechnen lassen.
Macht nur Sinn wenn Du fest entachlossen bist zu reparieren und Du keine "Zugewinn" Absichten hast.
Ich würde trotzdem den Weg mit dem freien Gutachter gehen.

Wenn die Schuldfrage klar ist, kannst Du Dir auch von der Gegn.Vers.eine Schadens/Vorgangs Nr.geben lassen und in einer Werkatatt deiner Wahldirekt abrechnen lassen.
Macht nur Sinn wenn Du fest entachlossen bist zu reparieren und Du keine "Zugewinn" Absichten hast.
Ich würde trotzdem den Weg mit dem freien Gutachter gehen.
Natürlich darfst Du Dir auch einen Anwalt für Verkehrs Recht nehme und das alles von den "Profis" machen lassen.
Bei einem evtl. kleinem Schaden wird dein Auto ja mehr Wert sein als die Rep.kosten wird, nehme ich an.
Edit: : Was für Bj.KM Modell?.
Fotos vom Schaden? Bagatelle ? Kleine Delle im Kotflügel die ich als Laie vor 6 Jahre auf 500 € geachätzt hätte, kann auch schnell 1500- ausmachen, bloss so als Beispiel .

Was ist der Vorteil des freien Gutachters? Was kann der freie Gutachter mehr als die Vertragswerkstatt? Gut, er kann den merkantilen Minderwert aufführen, aber das kann der Anwalt auch.
Ich denke, die Vertragswerkstatt kennt die Tecknik besser als der freie Gutachter und kann versteckte Schäden unter dem Blech besser einschätzen.
Der wagen ist kein jahr alt und hat 10000km.
Fotos sind hier
https://www.motor-talk.de/forum/parkrempler-tiefgarage-t6717366.html

Ist der Ficus finanziert / geleast?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Oktober 2019 um 09:39:17 Uhr:


Ist der Ficus finanziert / geleast?

Nein

Die Schadenshöhe ist für eine Abrechnung über KVA deutlich zu hoch. Die Wertminderung kann ebenfalls nur gutachterlich ermittelt werden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Oktober 2019 um 10:06:55 Uhr:


Die Schadenshöhe ist für eine Abrechnung über KVA deutlich zu hoch. Die Wertminderung kann ebenfalls nur gutachterlich ermittelt werden.

Was meinst du mit dem ersten Satz? Soll ich den Gutachter beauftragen? Ist es also besser als in die Vertragswerkstatt zu gehen? Die Vertragswerkstat kann nur KVA erstellen ( also kein Gutachten)?

Die Werkstätten arbeiten oft auch mit Gutachtern zusammen oder können einen Empfehlen. Der kommt halt dann zur Werkstatt und schaut sich dort das Fzg.an.
Frag mich aber jetzt nicht ob das gut oder schlecht ist. Bin da zuwenig Experte in dem Thema.
Jedenfalls liest man hier oft, dass die Gutachter der Dekra in den grünen Kitteln eher von den Versicherungen beauftragt werden und nicht unbedingt vorrangig Deine Interessen vertreten.
Ich kann dazu keine persönlichen Erfahrungen beitragen.

Edit: Bitte doch mal einen Moderator deine beiden Themen zusammenzuführen. Das in dem die Fotos sind und diese hier.
Du hast ja im anderen Fred schon genügend gute Antworten bekommen.

Alleine Schon um eine saubere Dokumentation des Schadens zu haben ist ein Gutachten bei einem Auto ab einem gewissen Wert (den definiert natürlich jeder für sich selbst) unerlässlich. Die Mühle will ja irgendwann auch mal wieder verkauft werden (in der Regel). Allein der Status "Unfallwagen" macht die Sache schon nicht leicht, wenn dann noch eine ordentliche Doku fehlt, bleibt eigentlich nur noch der Kiesplatzhändler als potenzieller Käufer übrig. Den Bestpreis kann man sich dann jedenfalls abschminken.
Der Vorteil, wenn man einen von der Werkstatt empfohlenen Gutachter beauftragt, liegt darin, dass diese in der Konstellation bereits einige Erfahrungen gemacht haben. Abläufe sind bekannt, ein Parkrempler ist da vermutlich ein 08/15 Szenario. Nachteil: der Gutachter könnte im Interesse der Werkstatt Arbeiten, welche nicht immer zwingend auch das Interesse des Kundens widerspiegelt. Zwar ist der Kunde hier Auftraggeber, jedoch möchte es sich der Gutachter zukünftig mit der Werkstatt nicht verscherzen.
Das alles ist aber nicht zwingend ein Nachteil bzw. läuft schlechter bei einem "neutralen" Gutachter.
Ein Gutachten kann jeder Erstellen. Sogar der Azubi in der Werkstatt. Zu hinterfragen ist dabei, welchen Stellenwert das Pamphlet und dessen Inhalt einnimmt. Daher empfiehlt sich in der Regel der "öffentlich bestellte und vereidigte SV des KFZ-Gewerbe".
Da die Kompetenz der Werkstatt nunmal der Teiletausch und nicht die Bestimmung eines Restwerts, Eines Minderwerts, eines WBW, etc. ist, beläuft es sich dabei eben auf eine reine Betrachtung des Schadens.

Zitat:

@born_hard schrieb am 10. Oktober 2019 um 09:27:30 Uhr:


er kann den merkantilen Minderwert aufführen, aber das kann der Anwalt auch.

Welcher Anwalt kann das denn? Raten? Ich kenne keinen der sich ständig mit dem aktuellen Fahrzeugmarkt auseinandersetzt und die wirklich vernünftig ermitteln kann.

Letztlich ist Gutachten für dich als Geschädigtem ein Abgeben von Verantwortung und Haftungsrisiken an einen unabhängigen Fachmann. Rechtlich darfst du dich halt auf ein Gutachten und dessen Richtigkeit verlassen. Ein Kostenvoranschlag hat diesen rechtlichen Stellenwert nicht, er birgt formal auch Risiken was ggf. nötige Nachträge bei Schadenerweiterungen betrifft. Zudem enthält er halt keine Wertminderung, wenn nötig Wiederbeschaffungs- und Restwerte, Nutzungsausfall, verbindliche Aussagen zur Verkehrssicherheit nach dem Unfall usw..

Danke für die guten Antworten, jetzt kann ich vieles besser verstehen. Dann werde ich einen unabhängigen Gutachter suchen.

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