Kostenvoranschlag in Werkstatt meines Vertrauens?
Nabend zusammen.
Zuerst einmal will ich mich entschuldigen falls der Post im falschen Forumteil gelandet ist.
Ich hatte am Mittwoch einen Unfall mit Bagatellschäden an meinem Auto.
Das ganze passierte so das ich am Straßenrand parkte und im Auto wartete weil es geregnet hat. Ich hatte eine SMS beschrieben als es plötzlich rumste. Eine Frau wollte in die viel zu kleine Lücke vor mir (ca 2.5 Meter) einpacken und fuhr mit etwas Schwung rückwärts gegen meinen Frontspoiler.
An ihrem Auto ist nichts. An meinem jedoch ist die GFK-Schürtze an paar Stellen gerissen.
Hatte direkt Polizei gerufen und alles aufnehmen lassen.
Soweit so gut. Nun war ich heute bei meiner Versicherung (HUK Coeburg) um zu wissen wies weiter geht. Die haben mir eine Nummer von soner Hotline gegeben die mich an die gegnerische Versicherung (Generali Versicherung) weitergeleitet haben.
Der hab ich dann alles geschildert und nun soll ich einen Kostenvoranschlag besorgen für die.
Kann ich damit zur Werkstatt meines Vertrauens gehen oder muss das ein Schadensgutachter sein?
MfG
Thomas
Beste Antwort im Thema
Scheint hier die Sendung "Verstehen Sie Spaß" zu werden.
23 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. März 2016 um 20:50:48 Uhr:
hab ich was übersehen?
die bagatellgrenze ist doch übeschritten. somit sollte doch die gutachterkosten erstattungsfähig sein. Klar das der KVA dann doppelt gemoppelt ist und die Kosten entsprechend nicht ersetzt werden.
Du hasst wirklich etwas missverstanden.
Es hat niemand, außer der TE, gepostet, dass auch der KVA bezahlt wird.
Zitat:
@JackHammer93 schrieb am 5. März 2016 um 20:44:27 Uhr:
Laut meinem Anwalt die Versicherung des Gegners...
Diese Aussage hat mir die Generali-Versicherung auch bestätigt.
Wenn dein Anwalt bestätig hat, dass du "Gutachten" und "Kostenvoranschlag" erstattet bekommst ist das für "Mich" ein "Anwald" 😁
Gruß Frank,
der Anwald ist hier im Forum bekannt. 😁
ja, aber die Versicherung wird nicht KVA und Gutachten zahlen. Das eine oder das andere.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 5. März 2016 um 21:20:27 Uhr:
ja, aber die Versicherung wird nicht KVA und Gutachten zahlen. Das eine oder das andere.
Da sind wir uns einig. 😁
Gruß Frank,
aber der Anwald 😁 vom TE weis es besser.
Ähnliche Themen
Sorry Leute ich hätte das erwähnen sollen 😁 ich wusste nicht ganz was ihr meint.
Das Gutachten wird in der Werkstatt meines Onkels gemacht. Das zahle ich nicht. Nur den KVA habe ich mir bei Opel geholt weil ich ja Opel fahre.
Also muss ich mir die Kosten nur vom KVA zurückholen.
Der Anwalt arbeitet mit der Werkstatt zusammen. Der weiß schon was er sagt 😉
Scheint hier die Sendung "Verstehen Sie Spaß" zu werden.
Zitat:
@JackHammer93 schrieb am 5. März 2016 um 22:24:18 Uhr:
Sorry Leute ich hätte das erwähnen sollen 😁 ich wusste nicht ganz was ihr meint.
Das Gutachten wird in der Werkstatt meines Onkels gemacht. Das zahle ich nicht. Nur den KVA habe ich mir bei Opel geholt weil ich ja Opel fahre.Also muss ich mir die Kosten nur vom KVA zurückholen.
Der Anwalt arbeitet mit der Werkstatt zusammen. Der weiß schon was er sagt 😉
Geht klar.
Viel Spass dabei.
So ein Unfug........🙄
Wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag so akzeptiert, reicht das doch. Warum noch mehr Kosten produzieren und ein Gutachten wollen? Würde ich nur, wenn der Schaden bezweifelt wird.
Jetzt entwickelt sich bei mir jedoch die Frage nach dem Warum.
Ein Kostenvoranschlag, heute üblich (früher war das der Service - heute gibts keinen Service mehr), wird doch nur in Rechnung gestellt, weil es Leute viel extremer wie den TE treiben, die sich stellenweise X- beliebige Kostenvoranschläge unterbreiten lassen, womöglich von 10 verschiedenen Anbietern, und für die Leute Arbeitszeit und Geld kostet, diese jedoch nie das Geschäft machen werden.
Aber. Ein Kostenvoranschlag ist stets ohne Kosten verbunden, wenn man das Geschäft abschließt. d.h. diese Kostennote wird dann mit den zu Zahlenden Betrag verrechnet.
Die Frage lautet: Sehe ich das richtig?
Richtiger geht nicht.