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Kostenvoranschlag Bilder

Themenstarteram 17. Januar 2019 um 12:57

Hallo,

mir ist leider hinten jemand drauf gefahren, soweit ist auch alles klar. War nun bei VW und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Versicherung möchte jetzt den Kostenvoranschlag und die Bilder dazu. Habe aber von der Werkstatt nur den Kostenvoranschlag erhalten und nicht die gemachten Bilder. Da der Stoßfänger unten auch was abbekommen hat möchte ich mich jetzt ungern unters Auto legen um Bilder davon zu machen. Ist die Werkstatt dazu verpflichtet mir die Bilder raus zu geben?

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema

Da solltest Du lieber ein eigenen Gutachter beauftragen und wohl auch einen Anwalt.

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Zitat:

@mexx-the-king schrieb am 17. Januar 2019 um 14:09:10 Uhr:

Möchte es fiktiv abrechnen lassen.

Dann solltest du ein Gutachten machen lassen (und einen Anwalt einschalten).

Wie alt ist das Auto und wie hoch der Restwert? Gerade bei fiktiver Abrechnung ist das relevant, von daher wird es vermutlich ohne Gutachten mit Ermittlung Restwert und Wiederbeschaffungswert eh nicht klappen.

Zitat:

@mexx-the-king schrieb am 17. Januar 2019 um 14:43:09 Uhr:

Also würde bei der Summe so oder so ein Gutachten verlangt? Ein Anwalt würde ich mir erst nehmen wollen wenn mir irgendwas nicht passen würde. Ich werde dann von außen ein paar Fotos machen und die Versicherung auf die Werkstatt verweisen das diese die detaillierten Bilder haben.

Bei unverschuldeten Unfällen geht man sofort zum Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Wenn du fiktiv den kompletten Schaden korrekt abrechnen willst, dann solltest du umgehend selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dieser erstattet dir ein Gutachten mit vernünftigen Bildern. Dieses Gutachten lässt du dann deinen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

Ein Kostenvoranschlag beinhaltet keine Bilder und muss sich noch nicht einmal auf einen bestimmten Schaden beziehen. Das Geld dafür hättest du dir besser gespart.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 8:07

Danke euch erstmal für die ganzen Antworten. Mir ist damals mit einem anderen Auto schon mal jemand hinten drauf gefahren und da war die Versicherung eigentlich ganz kulant auch ohne Anwalt. Ich werde eure Ratschläge zu Herzen nehmen und wenn die Versicherung rumzickt einen Anwalt aufsuchen.

Für dein Vorhaben ist der KVA mMn gänzlich ungeeignet - das wird höchstwahrscheinlich Probleme geben.

Wenn er finanziell zu deinem Vorteil wäre, wird die Versicherung zicken.

Wenn er zu deinem Nachtei wäre, fehlt dir am Schluss Geld.

Zitat:

@mexx-the-king schrieb am 18. Januar 2019 um 09:07:27 Uhr:

Ich werde eure Ratschläge zu Herzen nehmen und wenn die Versicherung rumzickt einen Anwalt aufsuchen.

Die Ratschläge lauteten, du sollst JETZT zum Anwalt gehen, nicht erst, wenn die Versicherung herumzickt. Anwälte sind begeistert, wenn man sie wegen 300 Euro Streitwert aufsucht....

Und wie hoch ist die merkantile Wertminderung, die du anhand eines Kostenvoranschlags geltend machen willst?

Zitat:

@mexx-the-king schrieb am 17. Januar 2019 um 14:21:54 Uhr:

Knapp 2500

Mir wurde mal gesagt daß ab einem Schaden von ca.1500 € ein Gutachten eigentlich immer zwingend erforderlich ist. (Bagatellgrenze?)

Wenn das stimmt wird die Versicherung nun selbst ein Gutachten verlangen..

Dann bitte diesen Gutachter auch selbst auswählen und beauftragen !

Zitat:

@mexx-the-king schrieb am 18. Januar 2019 um 09:07:27 Uhr:

Danke euch erstmal für die ganzen Antworten. Mir ist damals mit einem anderen Auto schon mal jemand hinten drauf gefahren und da war die Versicherung eigentlich ganz kulant auch ohne Anwalt. Ich werde eure Ratschläge zu Herzen nehmen und wenn die Versicherung rumzickt einen Anwalt aufsuchen.

Ich verstehe nicht warum du nicht jetzt zum Anwalt gehen willst, bevor es Ärger mit der Versicherung gibt, den Anwalt brauchst du nicht selbst zahlen muss alles der Unfallgegner zahlen bzw. dessen Versicherung.

Du kommst über den Anwalt schneller zu deinem Geld und du bekommst alles was dir zusteht, nicht nur das was dir die Versicherung freiwillig zahlt...

:rolleyes: weshalb so beratungsresistent :confused:

.... vor allem ist ein Anwalt jetzt wesentlich motivierter, weil der Streitwert jetzt noch ein ganzanderer ist als wenn die Versicherung dir nur 500€ streicht und du dann deshalb zum Anwalt gehst.

Wenn Anwalt, dann JETZT! :D

Themenstarteram 24. Januar 2019 um 9:14

Kurzes Update, die Versicherung hat ohne nennenswerte Abzüge den Kostenvoranschlag akzeptiert.

Danke für die Rückmeldung. Könntest du "nicht nennenswert" noch definieren bzw. benennen/beziffern. Hat ja jeder ein anderes Verständnis von... :D

.... und das ohne Anwalt ??? Nein, das kann ja gar nicht wahr sein. Dann war es dafür zumindest 3 Monate langsamer, als wenn der Anwalt geschrieben hätte... aber auch nur wenn sich die Angststarre des Mitarbeiters der Versicherung so schnell wieder gelöst hätte

Schnelle Zahlungen gehen meist mit unberechtigten Kürzungen einher und Jubelrufe oft mit Unkenntnis der Materie.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Januar 2019 um 14:13:20 Uhr:

Schnelle Zahlungen gehen meist mit unberechtigten Kürzungen einher und Jubelrufe oft mit Unkenntnis der Materie.

So ist es!

Nicht, dass der AST noch ein Sachverständigen oder gar Anwalt mit ins Boot holt, der womöglich NA und Wertminderung geltend macht ;)

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