ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Kostenvergleich DienstKfZ

Kostenvergleich DienstKfZ

Themenstarteram 31. August 2012 um 7:31

Ich würde vor der Besprechung mit unserem StB um eine grobe Kosteneinschätzung der folgenden Art bitten:

Zweiersozietät mit Gewinnverteilung 65-35 zu meinen Lasten (Juniorpartner). Dennoch ist laut Sozietätsvertrag möglich, einen PKW zu leasen. Die Gesamtkosten des PKW sind gemeinsame Betriebsausgabe. Der Seniorpartner hat einen PKW und gestattet mir dieselbe Leasingrate wie er (1.100 netto pro Monat einschließlich Versicherung). Tanken wird über die Sozietät mit Tankkarte abgerechnet. Listenneupreis (brutto) des Fahrzeuges 81.000.

Alternative: Mein gebrauchter PKW (75.000 km abgefahren, Restwert ca. 7.000,- €) wird weiterhin genutzt.

Mein Fahrprofil ist: Strecke Wohnung-Büro ca. 40 km. Dienstliche Fahrten außer Wohnung-Büro gelegentlich mal, aber nicht viel.

Ich habe mich jetzt erkundigt bzgl. der Möglichkeiten. Offenbar führen ja auch Fahrten Wohnung-Büro zur Begründung notwendigen Betriebsvermögens, obwohl sie ja abzugsmäßig bestraft werden (sowohl bei 1-Prozent-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode). Wenn ich ein Fahrtenbuch führe (was nach den Vorgaben der Finanzverwaltung und Rechtsprechung mühselig ist), kann ich ja bestenfalls dasjenige herausholen, was ein Arbeitnehmer ohne Mühe erhält. Gut, die USt wird immerhin eingespart.

Wenn aber die Jahresgesamtkosten des neuen PKW 20.000 betragen sollten: Führt dies nicht zu massiven Zusatzkosten für mich?

Fahrtenbuchmethode:

20.000 km mögen entfallen auf Fahrten Wohnung-Büro. Dann Kostendeckelung, sodass nur 6.000 abziehbar sind. Den Rest muss ich dann ja versteuern (14.000?)

1-Prozent-Methode vermutlich noch nachteiliger: 810*12 = 9720. Plus 0,03 Prozent * 40 km * 12 * Listenneupreis (also 1,2 Prozent pro Monat) = 11.664 Euro. Fingierte Zusatzeinnahmen fast in Höhe der Gesamtkosten des PKW!!

Wie wären in etwa die Kosten, wenn ich meinen Gebrauchten einlege und mit Fahrtenbuch hantiere?

Hätte jemand einen zweckmäßigen Alternativvorschlag? Ich möchte einerseits die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu leasen, ausnutzen (eben weil dies wegen der Gewinnverteilung vorteilhaft ist und ich den Wagen des anderen sowieso mitbezahlen muss). Andererseits scheine ich steuerlich "bestraft" zu werden als Pendler (einerseits notwendiges BV; andererseits aber Kostendeckelung für Fahrten Wohnung-Büro; insbesondere auch Nachteile bei 1-Prozent-Methode gegenüber Leuten, die überhaupt nicht fahren (und an ihrer Arbeitsstätte wohnen)).

Für Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße

Michaelbarrero

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Es gibt eine Möglichkeit, wie Du deine Abschreibungsfähigkeit für Dein privates Fahrzeug erhöhst:

Du richtest Dir zu Hause oder in Nachbarschaft ein Büro ein, dass rein für Deine Tätigkeit genutzt wird. Dafür gibst Du an über 50% Deiner Tätigkeit dort auszuüben. Dadurch ist Dein Hauptabeitsplatz dann in diesem Büro. Die Fahrten zum "Zweitbüro" sind dann komplett als Dienstfahrten absetzbar, also statt nur einfache Strecke kannst Du dann jeden Kilometer absetzen.

Derartige Tips sind immer mit Vorsicht zu genießen, da die Steuerprüfer 1. nicht auf den Kopf gefallen sind und 2. gerne mal Dinge hinterfragen, mit denen man nicht rechnet. Da kann schon mal die Energierechnung des Büros mit der durchschnittlichen Anwesenheit in selbigem abgeglichen werden. Auch das Büro im eigenen Haus oder in der Wohnung ist nicht unproblematisch, wenn es nicht wirklich als solches genutzt wird - und darf sich darauf gefasst machen, dass bei Alibihaltung eines Heim- oder "in der Nähe"Büros die Jungs und Mädels von der Steuerprüfung beweisen werden, dass es sich um eine Steuertrickserei handelt - gerade und vor allem dann, wenn es beim geldwerten Vorteil im PWK-Bereich etwas zu holen gibt.

Um was geht es hier überhaupt? Um das Habenwollen einen neuen Autos? Um ausgleichende Gerechtigkeit? Um steuersenkende Maßnahmen durch das Verursachen von Kosten?

Gruß, Wolf.

8 weitere Antworten
Ähnliche Themen
8 Antworten
am 1. September 2012 um 8:33

Meiner Meinung nach bringt es Eurem Unternehmen nicht viel besonders hohe KFZ-Kosten zu haben.

Da Du beruflich so ein Auto eher nicht brauchst, wäre es sinnvoller altes Auto weiter zu nutzen.

Sofern es Dich ärgert den teuren Dienstwagen Deines Partners quasi mitfinanzieren zu müssen täte ich verhandeln und entsprechenden finanziellen Ausgleich fordern.

Du musst immer bedenken, dass man zuerst 2-3 Euro ausgeben muss, um 1 Euro vom Finanzamt wieder zu bekommen...

Es gibt eine Möglichkeit, wie Du deine Abschreibungsfähigkeit für Dein privates Fahrzeug erhöhst:

Du richtest Dir zu Hause oder in Nachbarschaft ein Büro ein, dass rein für Deine Tätigkeit genutzt wird. Dafür gibst Du an über 50% Deiner Tätigkeit dort auszuüben. Dadurch ist Dein Hauptabeitsplatz dann in diesem Büro. Die Fahrten zum "Zweitbüro" sind dann komplett als Dienstfahrten absetzbar, also statt nur einfache Strecke kannst Du dann jeden Kilometer absetzen.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Es gibt eine Möglichkeit, wie Du deine Abschreibungsfähigkeit für Dein privates Fahrzeug erhöhst:

Du richtest Dir zu Hause oder in Nachbarschaft ein Büro ein, dass rein für Deine Tätigkeit genutzt wird. Dafür gibst Du an über 50% Deiner Tätigkeit dort auszuüben. Dadurch ist Dein Hauptabeitsplatz dann in diesem Büro. Die Fahrten zum "Zweitbüro" sind dann komplett als Dienstfahrten absetzbar, also statt nur einfache Strecke kannst Du dann jeden Kilometer absetzen.

Derartige Tips sind immer mit Vorsicht zu genießen, da die Steuerprüfer 1. nicht auf den Kopf gefallen sind und 2. gerne mal Dinge hinterfragen, mit denen man nicht rechnet. Da kann schon mal die Energierechnung des Büros mit der durchschnittlichen Anwesenheit in selbigem abgeglichen werden. Auch das Büro im eigenen Haus oder in der Wohnung ist nicht unproblematisch, wenn es nicht wirklich als solches genutzt wird - und darf sich darauf gefasst machen, dass bei Alibihaltung eines Heim- oder "in der Nähe"Büros die Jungs und Mädels von der Steuerprüfung beweisen werden, dass es sich um eine Steuertrickserei handelt - gerade und vor allem dann, wenn es beim geldwerten Vorteil im PWK-Bereich etwas zu holen gibt.

Um was geht es hier überhaupt? Um das Habenwollen einen neuen Autos? Um ausgleichende Gerechtigkeit? Um steuersenkende Maßnahmen durch das Verursachen von Kosten?

Gruß, Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

 

Es gibt eine Möglichkeit, wie Du deine Abschreibungsfähigkeit für Dein privates Fahrzeug erhöhst:

Du richtest Dir zu Hause oder in Nachbarschaft ein Büro ein, dass rein für Deine Tätigkeit genutzt wird. Dafür gibst Du an über 50% Deiner Tätigkeit dort auszuüben. Dort musst du dann >50% deiner Tätigkeit ausüben. Dadurch ist Dein Hauptabeitsplatz dann in diesem Büro. Die Fahrten zum "Zweitbüro" sind dann komplett als Dienstfahrten absetzbar, also statt nur einfache Strecke kannst Du dann jeden Kilometer absetzen.

§370 AO :D

Danke für die Antworten:

Der klevere Gestaltungstrick funktioniert bei mir leider wegen der Gegebenheiten nicht, und Steuerhinterziehung kommt natürlich nicht in Frage!

Zu Antwort 2: Ja, es geht um ein neues Auto (mit der A-Klasse ist Autobahnfahren stressiger) und auch um ausgleichende Gerechtigkeit. Letzteres finde ich legitim, wenn der Vertrag insoweit Gleichbehandlung vorsieht.

Mir ist natürlich klar, dass ein Firmenwagen kein Geschenk ist. Aber ich hätte nicht gedacht, dass 40 km Entfernung dazu führen, dass er fast doppelt so teuer für mich ist wie für den anderen.

Folgendes würde bei mir noch funktionieren: Altes, aber hochwertiges Auto mit verhältnismäßig geringem Listenneupreis. Aber kann man so etwas überhaupt leasen?

:confused: Hast du geheiratet, oder warum antwortet jetzt plötzlich ein anderer User? :confused:

Wie dem auch sei, hast du es schon einmal von dieser Seite betrachtet:

Angenommen ihr leistet beide das Gleiche für euer Unternehmen, erzielt also die gleichen Einnahmen, die anderen Kosten werden auch zu gleich Teilen verursacht, nur halt die KFZ-Koszen sind bei die durch die Mehrkilometer höher. Dann hast du ja im Endeffekt weniger für das Unternehmen erwirtschaftet, insofern wäre es dann doch auch gerecht, wenn dein Geschäftspartner anteilig mehr vom Gewinn erhält, oder nicht?

Themenstarteram 2. September 2012 um 7:56

Nein, sorry. Gestern habe ich einem Kumpel das Forum gezeigt und prompt versehentlich mit seinem neuen Login geantwortet. Dumm gelaufen...

Die Plausibilitätserwägungen verstehe ich, aber sie greifen meines Erachtens nicht ganz ein, und zwar wegen des ungerechten Steuersystems:

Er profitiert ja von der 1-Prozent-Regel dadurch, dass er viel weniger an Steuervorteil abführen muss als ich. Wir müssen ja differenzieren zwischen Kosten für die Firma und (völlig überhöht pauschalierten) Privatentnahmen, die zu individuellen Steuernachteilen führen. Meinem Partner nutzt es ja nichts, wenn ich privat höhere Steuern zahle

Besprich das mal ganz in Ruhe mit eurem StB.

Im großteil aller Personengesellschaften wird bei der Gewinnermittlung nicht dem jeweiligen KFZ-Nutzer der Mehrgewinn zugeordnet, sondern der Gesamtgewinn nach einer vorher vertraglich festgelegten Quote verteilt. Das bedeutet, dass dein Partner gewinnmäßig an deinem Geldwerten Vorteil beteiligt wird (er muss ihn also anteilig mitversteuern obwohl er ihn garnicht hat), aber dir dann die höhere Privatentnahme auf dem Kapitalkonto belastet wird. Welche genauen Auswirkungen sich da im einzelnen bei euch ergeben, rechnet dir der Kollege bestimmt gerne vor, und nur er kann es, da man dazu die genauen Zahlen kennen muss.

Zitat:

Original geschrieben von michaelbarrero

Zweiersozietät mit Gewinnverteilung 65-35 zu meinen Lasten (Juniorpartner).

Die Gesamtkosten des PKW sind gemeinsame Betriebsausgabe. Der Seniorpartner hat einen PKW und gestattet mir dieselbe Leasingrate wie er (1.100 netto pro Monat einschließlich Versicherung). Tanken wird über die Sozietät mit Tankkarte abgerechnet. Listenneupreis (brutto) des Fahrzeuges 81.000.

(eben weil dies wegen der Gewinnverteilung vorteilhaft ist und ich den Wagen des anderen sowieso mitbezahlen muss).

Richtig, sein Gewinn wird durch deine Fahrzeugkosten stärker geschmälert als deiner. Allerdings willst bzw. kannst Du dir Ausgaben in seiner Größenordnung nicht leisten. Möglicherweise kannst Du also auch mit einem billigeren KFZ den finanziellen Ausgleich innerhalb der Sozietät nicht mehr schaffen.

Aber mal was anderes. Was habt ihr da eigentlich für einen Vertrag aufgesetzt? Konsum am Arbeitsplatz hört sich ja erst mal gut an. Aber sowohl von kleinen als auch von großen Sozietäten, die eigentlich ausreichend Gewinn abwerfen sollten, sind mir genau solche Situationen als Auslöser für Streitigkeiten bekannt. Das geht bei einem angeblich unnötigen Gerät für die Kaffeeküche los, geht über angeblich zu hohe Ausgaben für Fachliteratur oder einen angeblich zu großen PC-Bildschirm und endet dann beim Dauerstreitthema "Firmenwagen", der bei den meisten eigentlich nur ein Privatwagen im Gemeinschaftsvermögen ist.

Um wenigstens das letzte Problem zu vermeiden, werden die Firmenwagen - so dachte ich - bei aktueller Gestaltung extra berechnet und quasi vom Partnerkonto bezahlt oder erst bei der persönlichen Erklärung berücksichtigt.

Die beste Lösung wäre daher, wenn der Wagen deines Partners so wie deiner jeweils extra berechnet wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Kostenvergleich DienstKfZ