Kostenbeteiligung seitens VOLVO bei Zahnriemenriss ??
Hallo Leute,
keine Angst, meinem Elch gehts gut 😉 😁
Aber mal eine theoretische Frage: Volvo gibt für die Zahnriemen ein bestimmtes Wechselintervall vor. Bei meinem S60 sind es 8 Jahre oder 160.000km, je nachdem, was früher eintritt. Was ist, wenn der Riemen vor dieser Zeit reisst?
Pech gehabt? Oder trägt Volvo alle Kosten (im Schlimmstenfall neuer Motor)
Danke & Grüße,
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Was ist, wenn der Riemen vor dieser Zeit reißt?
Na, dann ist es ja gut, dass es Deinem Elch gut geht, denn "Pech gehabt" beschreibt es schon sehr gut 😁 😛
Sofern Du nicht in irgendeiner Hinsicht eine Garantie von Volvo hast, die Volvo z.B. bei regelmäßig durchgeführten Inspektionen anbieten könnte, hast Du keinen Anspruch gegen Volvo.
Ich versteh' aber gar nicht, warum Du das fragst.... steht doch alles in §§ 433 Abs. 1, 434 Abs. 1, 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB. 😁 😁 😁
(Nein, jetzt bitte nicht fragen wie es wäre, wenn Volvo damals böswillig einen teildefekten Zahnriemen eingebaut hätte und Du das anhand von BND-Informationen aus Libyen nachweisen könntest 😉 )
Gruß
xc90er
das heißt Volvo macht eine Vorschrift für das Wechselintervall eines lebenswichtigen Teils und wenn er vorher reißt isses Pech für den Halter? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
... und wenn er vorher reißt isses Pech für den Halter? 😰
Du bist mit einer kurzen Antwort zufrieden? ==> Ja.
Ob sich Volvo im Einzelfall evtl. an einem entstandenen Schaden beteiligen würde (muuuahahahahahaa), kann ich natürlich nicht sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Hallo Leute,keine Angst, meinem Elch gehts gut 😉 😁
Puuhh ... 😁🙂
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
Aber mal eine theoretische Frage:
Kommt mir eher vor, wie eine rhetorische; aber wegen einem kleinen "et" will ich mit Dir nicht streiten ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
das heißt Volvo macht eine Vorschrift für das Wechselintervall eines lebenswichtigen Teils und wenn er vorher reißt isses Pech für den Halter? 😰
Ich glaube nicht, dass in den o.a. §§ konkret Volvo erwähnt wird. 😉
Pech trifft´s wirklich ganz gut. Du müsstest imho schon darlegen, dass der zum Ausfall führende Mangel im Rahmen der Wartungsarbeiten hätte auffallen müssen.
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Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
...im Rahmen der Wartungsarbeiten hätte auffallen müssen.
...und hättest dann bestenfalls einen Anspruch gegen die Werkstatt. Hey, good luck! Dann doch lieber die Sache mit Libyen 😁 😛 😉
Hi Eric,
ich denke, die Antwort von VCG würde in etwa so ausfallen:
" Sehr geehrter Herr Eric L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.4.2008. Wir sind immer bestrebt, dem Kunden eine möglichst zufriedenstellende Antwort zu geben. Unsere Produkte entsprechen höchsten Anforderungen. Leider kann es im Einzelfall immer zu unvorhergesehenen Ausfällen langlebiger Komponenten kommen. Einen Garantieanspruch haben sie aufgrund des Alters Ihres Fahrzeuges nicht.
Es ist uns auch nicht möglich, Ihnen im Wege der Kulanz entgegen zu kommen. Denn Sie haben an Ihrem Fahrzeug nachträgliche, nicht von VCG autorisierte Veränderungen vorgenommen, die sich negativ auf die Haltbarkeit des aufeinander abgestimmten Gesamtsystems auswirken.
WIr sind sicher, das sie unsere Entscheidung verstehen.
Mit gasfeindlichen Grüßen,
Ole Luegerson"
Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von xc90er an und wünsche noch einen herzlichen Glückwunsch nachträglich.
Gruß, Hagen
I LOVE IT !!!Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
ich denke, die Antwort von VCG würde in etwa so ausfallen:
Klasse. Ob Volvo Car Germany eigentlich hier rekrutiert? 😉
wieso rekrutieren ?
abschreiben reicht doch 😁😁😁
und kostet nix
Gruß
Edgar - kann solche Standardsätze bald auswendig
Zitat:
Original geschrieben von xc90er
Du bist mit einer kurzen Antwort zufrieden? ==> Ja.Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
... und wenn er vorher reißt isses Pech für den Halter? 😰
Da fragt man sich dann wirklich, warum die Wechselintervalle
vorgeschriebenwerden. Eine
Empfehlungwürde bei dieser Rechtslage reichen...
Hallo Gemeinde,
die Intervalle von Herstellern sind alle Empfehlungen und keine Vorschriften.
Bei Vorschriften sind wir auf einer rechtlichen anderen Basis als bei einer Empfehlung.
Bei Volvomotoren kommt es eher selten zu solchen Schäden.
Bei anderen Herstellern (Renault z.Bsp.) kommt es häufiger vor und da wird kein Schaden bezahlt auf Garantie. Mit Kulanz sieht es da je nach alter anders aus.
Der empfohlene Wechselintervall von 160.000 bei dir Eric oder bei dem neuen 1,6D 240.000km ist meiner Meinung nach echt eine Leistung.
Also Riss-freie-Zeit
MfG der Fuchs
Hallo Platikfurchs,
ist es empfehlenswert auch gleich den anderen Keilriemen und die Rollen (Spannrolle/Umlenkrolle?) mit zu wechseln?
Was treibt der an? Servolenkung?
Danke & Grüße,
Der Arbeitspunkt im Inspektionsplan heißt m. W. "Austausch Motorberiemung". Nach meinem Verständnis schließt das den (die?) Keilriemen mit ein. Gibt es denn bei Dir außer dem Poly-V-Keilriemen noch einen weiteren? Wenn nicht und Du mit dem anderen Keilriemen eben diesen Poly-V-Riemen meinst, treibt der Lichtmaschine, Servolenkung und Klimakompressor an. Bei der Wasserpumpe bin ich mir nicht sicher, die kann auch am Zahnriemen hängen. Nachsehen kann ich leider nicht mehr.
Gruß
Jörg
Beim Zahnriemenwechsel werden der Zahnriemen,Umlenkrolle,Spannrolle und auch der Polyriemen erneuert.