Kostenbescheid ohne Anhörungsbogen

Hallo ihr Lieben,

grundsätzlich weiß ich, dass ich beim Parken ein Fehler begangen habe und ich hätte auch gern dass Bussgeld dazu bezahlt, nur es kam nichts. Außer ein Kostenbescheid, der mir morgen vom Halter zugesandt wird.

Hintergrund:
Das Fahrzeug läuft nicht auf meinen Namen (lediglich die KFZ-Versicherung).
Ich habe das Fahrzeug in einer ehemaligen Haltestelle (die Haltestelle wurde zum Wohle des Asylantenwohnheimes vorverlegt) in der Einbuchtung abgestellt. Es existieren keinerlei Schilder mehr, die irgendwelche Verbote zu diesem Bereich ausdrücken, der fließende Verkehr war nicht beeinträchtigt. Mein grober Fehler war, dass ich am 10.06.2021 entgegen den Fahrtrichtung geparkt habe.

Nun habe ich dem Halter am selben Tag mitgeteilt, dass ich einen Zettel an der Scheibe vorfand und er doch bitte auf den Anhörungsbogen meinen Namen und Adresse angeben solle, um den Umstand nicht unnötig hinauszuzögern. Leider bekam er nichts.
Erst heute (also nach Ablauf der Verjährungsfrist) erhielt er einen Kostenbescheid mit den üblichen Floskeln, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.... blablabla

Ich bin der Meinung, dass ich bei diesem Parkvergehen mit einer geringeren Gebühr dabei gewesen wäre.
Ja, ich gehe sogar davon aus, dass von der Stadt bewusst die Zeit überschritten wurde, damit der höhere Betrag des Kostenbescheids über die Halterhaftung eingefordert werden kann.

Gibt es eine Möglichkeit die Stadt nur aufs Bussgeld +Verwaltungsgebühr bei ordnungsgemäßen Vorgehen zurück zu drängen?

Lieben Gruß
Asmo

PS: Habe bei meiner Forum-Suche keine befriedigende Antwort gefunden. Die meisten Bussgeldbescheide bewegen sich offensichtlich in höheren Gebühren, so dass diejenigen mit dem Kostenbescheid hoch zufrieden sein könnten.

46 Antworten

Wenn auf dem Zettel entsprechende Post angekündigt wird, muß der Tatvorwurf ja auch nicht unbedingt drauf stehen. Letztlich ist es ja so, daß hier Verstöße mit zulassungs- und fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen sanktioniert werden, so daß man davon ausgehen kann, daß die Täter Kenntnisse der Vorschriften aus der StVO besitzen und somit vor Ort selbst darauf kommen können, was sie falsch gemacht haben, was im hier diskutierten Fall ja auch durch den TE belegt wurde.

Bayern ist ja auch Ausland.
*duckundweg*

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. September 2021 um 10:48:09 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 19. September 2021 um 09:07:08 Uhr:


Um was für einen Betrag geht es denn? Sind das nicht 18,50 €? Gegen die Fahrtrichtung parken kostet 15,- €. Also geht es um 3,- €.

Kostenbescheid = 28,50.- €

Ich dachte bei Verstößen im ruhenden Verkehr wären es nur 18,50 €

Gruß

Uwe

Zitat:

@nogel schrieb am 19. September 2021 um 13:23:26 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 19. Sept. 2021 um 10:55:12 Uhr:


Weil nicht jede Kommune drauf schreibt was vorgeworfen wird und was es kostet. Oftmals steht auf den Zetteln nur drauf, das was kommen wird.

Was? Es steht nichtmal drauf, was einem vorgeworfen wird? Naja, wenn das so sein sollte, laß ich mich gerne belehren.

Kenn ich aus gut 30 Jahren Autofahren nicht (Bayern).

Beispiel
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Kenne ich auch nur so. In 20 Jahren Auto fahren. 😉

Man erfährt erst mit dem Schreiben worum es geht.

Unsere Stadt ist da wohl ne Ausnahme. Die Damen & Herren vom Ordnungsamt drucken den jeweiligen Verstoß aus inklusive der Bankverbindung auf der Rückseite.
Man hat dann 10 Tage Zeit zum Überweisen. Macht man das nicht, kommt Wochen später Post und der Betrag erhöht sich um 5€ Mahngebühr.

Gruß
Andre

so kenn ichs auch

Ich kenne beide Varianten nicht 😁

Zitat:

@tchibomann schrieb am 19. September 2021 um 15:36:30 Uhr:


Unsere Stadt ist da wohl ne Ausnahme. Die Damen & Herren vom Ordnungsamt drucken den jeweiligen Verstoß aus inklusive der Bankverbindung auf der Rückseite.
Man hat dann 10 Tage Zeit zum Überweisen. Macht man das nicht, kommt Wochen später Post und der Betrag erhöht sich um 5€ Mahngebühr.

Gruß
Andre

Und hängen den Zettel dann ans Auto?

Nee 😉

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. September 2021 um 15:58:49 Uhr:


Und hängen den Zettel dann ans Auto?

Nee 😉

Doch.

Zitat:

@Asmo schrieb am 18. September 2021 um 00:58:04 Uhr:


Nun habe ich dem Halter am selben Tag mitgeteilt, dass ich einen Zettel an der Scheibe vorfand

Soweit ich es aus meinem Umfeld kenne war der Zettel bereits die Verwarnung. Stand dort denn nichts weiter drauf?
Falls dem so war. Glückwunsch, die Verjährung ist ganz knapp NICHT abgelaufen.

Warum den ganzen Thread lesen? Einfach mal ne Antwort raushauen.....

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 19. Sept. 2021 um 15:58:49 Uhr:


Und hängen den Zettel dann ans Auto?

Nein, der klemmt hinter einem Wischerblatt, meistens dem rechten 😉

Gruß
Andre

Ja, so ist das hier auch.

Nur mit den ausgeführten „paar Wochen und dann 5€ mehr“… das kann so nicht sein.

Da kommt erstmal ein Brief mit genau der gleichen Summe 😉

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. September 2021 um 20:42:41 Uhr:



Zitat:

@Asmo schrieb am 18. September 2021 um 00:58:04 Uhr:


Nun habe ich dem Halter am selben Tag mitgeteilt, dass ich einen Zettel an der Scheibe vorfand

Soweit ich es aus meinem Umfeld kenne war der Zettel bereits die Verwarnung. Stand dort denn nichts weiter drauf?
Falls dem so war. Glückwunsch, die Verjährung ist ganz knapp NICHT abgelaufen.

Und das hat nun was mit dem Sachverhalt zutun?

Weder geht es noch um Verjährung noch konnte der TE die Verwarnung bezahlen weil er sie noch nicht in voller Höhe kannte.

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