Kostenbescheid ohne Anhörungsbogen
Hallo ihr Lieben,
grundsätzlich weiß ich, dass ich beim Parken ein Fehler begangen habe und ich hätte auch gern dass Bussgeld dazu bezahlt, nur es kam nichts. Außer ein Kostenbescheid, der mir morgen vom Halter zugesandt wird.
Hintergrund:
Das Fahrzeug läuft nicht auf meinen Namen (lediglich die KFZ-Versicherung).
Ich habe das Fahrzeug in einer ehemaligen Haltestelle (die Haltestelle wurde zum Wohle des Asylantenwohnheimes vorverlegt) in der Einbuchtung abgestellt. Es existieren keinerlei Schilder mehr, die irgendwelche Verbote zu diesem Bereich ausdrücken, der fließende Verkehr war nicht beeinträchtigt. Mein grober Fehler war, dass ich am 10.06.2021 entgegen den Fahrtrichtung geparkt habe.
Nun habe ich dem Halter am selben Tag mitgeteilt, dass ich einen Zettel an der Scheibe vorfand und er doch bitte auf den Anhörungsbogen meinen Namen und Adresse angeben solle, um den Umstand nicht unnötig hinauszuzögern. Leider bekam er nichts.
Erst heute (also nach Ablauf der Verjährungsfrist) erhielt er einen Kostenbescheid mit den üblichen Floskeln, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.... blablabla
Ich bin der Meinung, dass ich bei diesem Parkvergehen mit einer geringeren Gebühr dabei gewesen wäre.
Ja, ich gehe sogar davon aus, dass von der Stadt bewusst die Zeit überschritten wurde, damit der höhere Betrag des Kostenbescheids über die Halterhaftung eingefordert werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit die Stadt nur aufs Bussgeld +Verwaltungsgebühr bei ordnungsgemäßen Vorgehen zurück zu drängen?
Lieben Gruß
Asmo
PS: Habe bei meiner Forum-Suche keine befriedigende Antwort gefunden. Die meisten Bussgeldbescheide bewegen sich offensichtlich in höheren Gebühren, so dass diejenigen mit dem Kostenbescheid hoch zufrieden sein könnten.
46 Antworten
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 21. September 2021 um 17:09:19 Uhr:
@Holger-TDI schrieb am 21. September 2021 um 17:09:19 Uhr:
Zitat:
Die Beweislast für die Zustellung
Durch die Zugangsfiktion trägt zunächst einmal der Betroffene die Beweislast. Es ist also an ihm einen substantiierten Gegenbeweis vorzubringen. Die Anforderungen hierbei dürfen jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen nicht überspannt werden. Der Tatsachenvortrag des Betroffenen muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Es muss zudem eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich der Vortrag als wahr erweist.
Wennd das so einach wäre, würde kein Mensch mehr einen Bußgeldbescheid bezahlen.
Diese "strenge" Zugangsfiktion greift aber nur, wenn die Behörde es per Einschreiben oder Urkunde versendet hat.
Bei Aufgabe per einfacher Post z.B. hier nachzulesen: (
https://www.rechtsanwalt-koeper.de/.../)
Zitat:
...In einer weiteren Entscheidung aus dem Jahr 2007 stellte das Bundessozialgericht klar, dass selbst in Fällen, denen ein Abgangsvermerk vorliegt, von dem angeblichen Empfänger eines mit einfacher Post übersandten behördlichen Schreibens grundsätzlich nicht mehr verlangt werden kann, als das einfache Bestreiten des Zugangs ("Habe ich nicht erhalten"😉. Es sei in diesen Fällen kein darüber hinaus gehendes "substantiiertes Vorbringen" zum Nichtzugang erforderlich. Dies wäre eine Überspannung der an den Adressaten zu stellenden Anforderungen an das Bestreiten. ...
Und Bußgeldbescheide werden natürlich weiterhin bezahlt. Spätestens, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und den Bescheid persönlich übermittelt. :-P
Zitat:
@ktown schrieb am 19. September 2021 um 10:55:12 Uhr:
Zitat:
Weil nicht jede Kommune drauf schreibt was vorgeworfen wird und was es kostet. Oftmals steht auf den Zetteln nur drauf, das was kommen wird.
Genau so schaut es aus. Bei mir stand nur drauf, dass etwas kommen wird. Es war nur eine Pappkarte (Postkartengröße) mit handschriftlichen Vermerk meines Kennzeichens (ohne Uhrzeit) und einem Datumstempel. Ich versuche mal den Zettel hochzuladen.
Auflösung:
Erst im Kostenbescheid konnte ich dann tatsächlich Grund der Owi erfahren.
"Sie parken verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen.
§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; - BKat
Um weiter Spekulationen vorzubeugen, den habe ich tatsächlich von der älteren Dame geschickt bekommen und selbst bezahlt. Jemand der schon diesen Passus aus den StVO-Regeln vergessen hatte (so wie ich - passiert mir auch nur einmalig), würde bei dem Owi-Grund wahrscheinlich immer noch rätseln, was jetzt genau daran falsch gelaufen war - denn in Fahrrichtung geparkt wäre es zu keinem Verwarnungszettel gekommen.
Auf Nachfragen bei der örtlichen Polizei, weshalb keine Anhörungsbögen sondern gleich Kostenbescheide verschickt werden, erhielt ich die Auskunft, O-Ton:
"Da es sich hierbei um ruhenden Verkehr handelte, werden von dieser Stadt keine Anhörungsbögen verschickt, aber die Halterhaftung eingeleitet."
Liebe Grüße und vielen Dank
PS: Fahre seit 28 Jahren unfallfrei und habe bis heute keinen einzigen Punkt bzw. Owi-Zettel erhalten, war aber über das Vorgehen irritiert und wollte Gewissheit haben ....