Kosten höher als vom ADAC angegeben
Guten Abend.
Mir ist vor ein paar Tagen etwas Dummes passiert: Eine Kombination aus Dunkelheit, schlechten Sichtverhältnissen und Übermut führte dazu, dass ich den Beginn eines Feldes neben einem Wende"kreis" (der tatsächlich nur auf einer Seite Kreis war, also eher ein Wendehalbkreis) für asphaltierte Kreisfläche hielt und drauf fuhr. Nun stand ich mit den Vorderreifen im Matsch, mit den Hinterreifen auf Asphalt und konnte wegen Frontantrieb natürlich nicht mehr weg.
Ich rief den ADAC an und da ich ja keinen Unfall hatte, werden die Kosten nicht übernommen, sondern sie boten mir an, einen Dienstleister zu kontaktieren. Ich nahm an und die Dame sagte, es würde 180€ kosten.
Als der gute Mann dann da war und mich rausgezogen hatte, saß ich in seinem LKW und musste 214€ überweisen, also 34€ mehr als angekündigt.
Frage: Schätzt der ADAC den Wert nur? Oder woran kann das liegen, dass der Preis darüber liegt. Die Dame am Telefon sagte definitiv "Das wird dann 180€ kosten", nicht "Das wird dann so ZIRKA 180€ kosten".
Am Ende sind mir die 34€ bei der Summe auch egal, ich ärgere mich eh drüber. Ich frage mich nur, was ich beim nächsten Mal tue, wenn mir sowas passiert und die Differenz ggf. noch höher ausfällt. Kann man sich auf den genannten Preis berufen?
LG (und vielen Dank im Voraus)!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Februar 2019 um 14:20:53 Uhr:
Hallo Ostelch... - also wenn ich mich festfahre dann nie aus versehen!
da ist immer ein "unfall - dabei"... - der Rest ist dummes daherreden!und es soll leute geben die Lesen hier und wissen in Zukunft was zu tun ist!
Verzeihung ICH will den Menschen helfen - nicht dumm anquatschen.
Werde doch nicht gleich frech. Weisst du, was ein "Unfall" ist? Offenbar nicht. Das ist nicht das, was du dazu erklärst, um eine Versicherungsleistung beanspruchen zu können, sondern "ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden)."
Wenn du als vorsätzlich gegen eine Mauer fährst, ist das ebensowenig ein Unfall, als wenn du aus Versehen dein Auto in den Schlamm fährst, es aber ohne Schäden bleibt und nur geborgen werden muss.
Du magst den Menschen helfen wollen, aber dazu solltest du auch wissen, worüber du schreibst. Wer nun wen "dumm anquatscht" mag hier jeder Leser selbst beurteilen.
Grüße vom Ostelch
19 Antworten
Woher soll ein Laie denn wissen, ob beim festfahren nicht noch was kaputt gegangen ist. Die meisten Autos sind für Straße und nicht für Motsche.
Meines Erachtens ein Unfall.
Zitat:
@Sebalb schrieb am 18. Februar 2019 um 13:21:51 Uhr:
Woher soll ein Laie denn wissen, ob beim festfahren nicht noch was kaputt gegangen ist. Die meisten Autos sind für Straße und nicht für Motsche.
Meines Erachtens ein Unfall.
Der Übergang ist fließend. Da es mit dem Rausziehen beim TE wohl erledigt war und er keine bleibenden Schäden berichtet hat, war es wohl eher kein Unfall.
Grüße vom Ostelch
Dass der ADAC unter Umständen Bergungskosten nicht bezahlt, hatten wir in einem anderen Thread mal ausführlich diskutiert. Hier der Link.
https://www.motor-talk.de/.../...ach-unfall-nicht-zahlen-t6524548.html
Gut zu wissen, denn das lässt einem schon etwas Spielraum 😁
Hallo Ostelch... - also wenn ich mich festfahre dann nie aus versehen!
da ist immer ein "unfall - dabei"... - der Rest ist dummes daherreden!
und es soll leute geben die Lesen hier und wissen in Zukunft was zu tun ist!
Verzeihung ICH will den Menschen helfen - nicht dumm anquatschen.
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Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Februar 2019 um 14:20:53 Uhr:
Hallo Ostelch... - also wenn ich mich festfahre dann nie aus versehen!
da ist immer ein "unfall - dabei"... - der Rest ist dummes daherreden!und es soll leute geben die Lesen hier und wissen in Zukunft was zu tun ist!
Verzeihung ICH will den Menschen helfen - nicht dumm anquatschen.
Werde doch nicht gleich frech. Weisst du, was ein "Unfall" ist? Offenbar nicht. Das ist nicht das, was du dazu erklärst, um eine Versicherungsleistung beanspruchen zu können, sondern "ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden)."
Wenn du als vorsätzlich gegen eine Mauer fährst, ist das ebensowenig ein Unfall, als wenn du aus Versehen dein Auto in den Schlamm fährst, es aber ohne Schäden bleibt und nur geborgen werden muss.
Du magst den Menschen helfen wollen, aber dazu solltest du auch wissen, worüber du schreibst. Wer nun wen "dumm anquatscht" mag hier jeder Leser selbst beurteilen.
Grüße vom Ostelch