ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens

Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens

Themenstarteram 17. April 2008 um 8:39

Hallo,

meiner Lebensgefährtin ist kürzlich jemand in das Auto gefahren. Der Schaden ist überschaubar: Stoßfänger, Scheinwerfer, Pralldämpfer und ein paar Kleinteile. Auf den ersten Blick ist kaum etwas zu sehen. Die Höhe des Schadens liegt knapp über 1000 €, das Gutachten kostete beim Dekra nicht ganz 200 €.

Bei einer telefonischen Rückfrage an die gegnerische Versicherung machte mir die Sachbearbeiterin Vorwürfe, weil ein Gutachten in diesem Fall überflüssig sei und erst ab ca. 3000 € Schadenhöhe nötig ist. So wäre es angeblich auch vorab telefonisch besprochen worden. Meine Antwort war, daß ich nicht bereit bin mit ihr darüber zu diskutieren, da meine Lebensgefährtin als Geschädigte einen Anspruch auf ein neutrales Gutachten hat. Punkt. Dann war auch Ruhe auf der anderen Seite der Telefonleitung.

Meine Frage wäre, ob es irgendwelche Untergrenzen bei der Schadenhöhe gibt, bei denen man quasi im Rahmen der Schadenminderungspflicht nicht zu einem Gutachter darf. Als Laie kann man ja oftmals auch nicht abschätzen was sich hinter einer vermeintlichen Bagatelle vielleicht noch verbirgt. Und bei einem späteren Verkauf des Autos ist es ganz sinnvoll, wenn man die Beschädigungen neutral und detailliert belegen kann.

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Beste Antwort im Thema

Hallo Schwatzmaul,

 

massgeblich für einen merkantilen Minderwert sind nicht unbedingt nur die Instandsetzungskosten.

Art und Umfang der Beschädigungen sowie die Marktlage sind hier ein wesentlicher Faktor.

 

Es kann durchaus sein, dass du bei einem neuen Fahrzeug aufgrund des Neuersatz  eines  lackierten Stoßfänger einen merkantilen Minderwert  feststellt, da zum Beispiel in bestimmen Regionen eine Vielzahl von Fahrzeugen angeboten werden und der Interessierte  Käufer  -der ja die Wahl hat- dann logischerweise auf ein "unfallfreies" Fahrzeug bei seiner Kaufentscheidung abstellt. Es ein denn, du  machst etwas am Preis.

 

In einer anderen Region ist dieses "Odium" des Unfallschaden  vielleicht überhaupt nicht von Bedeutung, das dieses Fahrzeugmodell unter Umständen geht wie "geschnitten Brot" egal ob da mal etwas Instand gesetzt wurde oder nicht.

Ob dies aus technischer Sicht gerechtfertigt ist, mag dahingestellt bleiben.  Es ist aber nun einmal der Markt und somit die Praxis.

 

Ich kalkuliere gerade einen Mercedes T-Modell C 43 AMG mit einem erheblichen Seitenschaden. Das Fahrzeug ist EZ 09/1999 und hat 150.000 KM auf der Uhr.  Dem schreibe ich eine Wertminderung obwohl das Auto 9 (!) Jahre alt ist. Diese Wertmnderung wird die Versicherung auch bezahlen (früher oder später, freiwillig oder Gezwungener Maßen, da bin ich mir sicher sowie dies diese Versicherung in Ihrer Werbung auch ist.... :D:D)

 

Was ich damit sagen möchte ist, dass die Ermittlung eines merkantilen Minderwert wirklich von sehr vielen  Faktoren abhängig ist und immer Fallbezogen betrachtet werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug nach einem Unfallschaden in seinem Wert gemindert, die Frage ist, ob und wie sich das auswirkt.

 

Gruss

 

Delle

 

ps.: im Fall von Businessman würde ich zum Beispiel keinen merkantilen Mindertwert bescheinigen.

 

65 weitere Antworten
Ähnliche Themen
65 Antworten
am 19. April 2008 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Ist in so einem Fall nicht die Wertminderung durch "Unfallwagen" hoeher als der eigentliche Schaden?

Wenn er das Auto jetzt verkaufen wuerde, waers doch einiges weniger wert als ein Unfallfreies.

Nein, die Wertminderung hier ist nicht höher als der Schaden.

Hier auch mal ein Link zur Wertminderung:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/wertmind.htm

Themenstarteram 20. April 2008 um 11:40

Hallo,

was die Wertminderung angeht, ist bei uns (wie am Anfang geschrieben Schaden knapp über 1000€; Pralldämfer, Stoßfänger, Scheinwerfer und ein paar Kleinteile) im Gutachten folgende Bemerkung:

Zitat: Aufgrund von Schadenart und -umfang sind die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung nicht gegeben.

Wenn bei Businessman nur der Stoßfänger zerkratzt ist, dürfte in einem Gutachten nach meinem Verständnis als Laie ebenfalls keine Wertminderung ausgewiesen werden, da die Struktur des Autos nicht beschädigt wurde und er nach dem Lackieren (oder Austauschen) des Stoßfängers wieder wie vorher ist. Oder irre ich mich, bzw. hat der Gutachter bei uns eventuell einen Fehler gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Hallo Schwatzmaul,

 

ob vom Sachverständigen ein merkantiler Minderwert festgestellt wird, hängt von sehr vielen Parametern ab.

 

Wie Du richtig geschrieben hast, kommt es auf Art und Umfang der Beschädigung an. Gleichzeitig spielt aber das Fahrzeugalter, die Laufleistung und die Auswirkung des Schadens auf einen Verkauf am lokalen Markt eine wesentliche Rolle.

 

Auch differiert die Art der Berechnung zum Teil erheblich. Das geht von unterschiedlichsten Berechnungsmodellen bis hin zum freien "Gefühl" des SV (heißt dann natürlich offiziell anders:cool:).

 

Letztlich besteht bei dem SV ein erblicher Ermessensspielraum bei der Feststellung der Wertminderung.

 

Das dürfte auch der Grund sein, weswegen man über alle Fragen der Wertminderung so trefflich streiten kann: Frag drei Sachverständige und Du bekommst fünf Antworten... :D

 

Schöne Grüße

Hafi

da schwatzmaul aber den schaden beim verkauf angeben muss, ist zu erwarten, dass der käufer später auch weniger zahlen moechte.

kann zwar unsinnig sein, aber duerfte der regel entsprechen.

Harry

am 20. April 2008 um 16:56

Leider weiß man nicht wie alt das Fahrzeug ist und was für eine Laufleistung das Auto von Schwatzmaul hat.

Zitat: Aufgrund von Schadenart und -umfang sind die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung nicht gegeben.

Wenn eine Wertminderung nicht gegeben ist, ruf den Sachverständigen an und lass dir schriftlich bestätigen, daß du das Fahrzeug nach Reparatur wieder als unfallfreies Fahrzeug verkaufen kannst und das Fahrzeug nicht Offenbarungsplichtig ist und somit keinen finanziellen Nachteil hast bei Veräußerung.

Das wird er dir nämlich nicht bestätgen wollen und somit würde ich dann auf Nachbesserung des Gutachtens bestehen hinsichtlich der Wertminderung.

Das Fahrzeug hat nach dem Unfall den Makel "Unfallfahrzeug" und dadurch kann auf dem Markt nicht mehr der Preis erzielt werden wie ein unfallfreies Fahrzeug. Alleine dieser Makel reicht schon für eine merkantile Wertminderung aus.

Und damit steht der Geschädigte nicht alleine und kann sich auch auf Rechtsprechung berufen.

Mich wundert nur immer wieder ,das solch ein SV mit solch einem Satz im Gutachten noch des nachts ruhig schlafen kann:confused:

Themenstarteram 20. April 2008 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Letztlich besteht bei dem SV ein erblicher Ermessensspielraum bei der Feststellung der Wertminderung.

Das dürfte auch der Grund sein, weswegen man über alle Fragen der Wertminderung so trefflich streiten kann: Frag drei Sachverständige und Du bekommst fünf Antworten... :D

Schöne Grüße

Hafi

Hallo,

das klingt ja fast nach dem Betrachten eines Fußballspiels: 4 von 2 sagen es war Elfmeter, 5 tippen auf Abseits, einer will Eckball, dabei wurde doch nur der eigene Mannschaftskamerad vom Torhüter bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt :D. Spaß beiseite.

Ich war über die nicht angegebene Wertminderung eigentlich nicht überrascht, weil ja "nur" ein paar Anbauteile beschädigt wurden, die leicht getauscht werden können, ohne daß man später noch etwas erkennen könnte. Höchstens an den Produktionsdaten der Ersatzteile. Ich war erst verwundert, als es hieß, daß man eventuell sogar nur für einen zerkratzten Stoßfänger (von Businessman, nicht, daß ich es ihm nicht gönnen würde!) eine Wertminderung bekommen kann. Das konnte ich mir irgendwie nicht vorstellen. Da sind wir dann wohl wieder bei dem Beispiel von Hafi.

@Mensch_Maier

Das Auto meiner Lebensgefährtin ist im Dezember 3 Jahre alt geworden und hat aktuell 67000 km gelaufen. Auf Nachfrage hat der Sachverständige ihr bei der Besichtigung erklärt, daß sie die Beschädigungen bei einem Verkauf besser angeben sollte (werden wir auch machen), der Schaden wäre aber grenzwertig. Wir können jetzt mit dem Gutachten auch belegen, daß keine tiefgreifenden Beschädigungen vorgelegen haben. Ein Anruf bei dem Sachverständigen kann aber auch nicht schaden.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Hallo Schwatzmaul,

 

massgeblich für einen merkantilen Minderwert sind nicht unbedingt nur die Instandsetzungskosten.

Art und Umfang der Beschädigungen sowie die Marktlage sind hier ein wesentlicher Faktor.

 

Es kann durchaus sein, dass du bei einem neuen Fahrzeug aufgrund des Neuersatz  eines  lackierten Stoßfänger einen merkantilen Minderwert  feststellt, da zum Beispiel in bestimmen Regionen eine Vielzahl von Fahrzeugen angeboten werden und der Interessierte  Käufer  -der ja die Wahl hat- dann logischerweise auf ein "unfallfreies" Fahrzeug bei seiner Kaufentscheidung abstellt. Es ein denn, du  machst etwas am Preis.

 

In einer anderen Region ist dieses "Odium" des Unfallschaden  vielleicht überhaupt nicht von Bedeutung, das dieses Fahrzeugmodell unter Umständen geht wie "geschnitten Brot" egal ob da mal etwas Instand gesetzt wurde oder nicht.

Ob dies aus technischer Sicht gerechtfertigt ist, mag dahingestellt bleiben.  Es ist aber nun einmal der Markt und somit die Praxis.

 

Ich kalkuliere gerade einen Mercedes T-Modell C 43 AMG mit einem erheblichen Seitenschaden. Das Fahrzeug ist EZ 09/1999 und hat 150.000 KM auf der Uhr.  Dem schreibe ich eine Wertminderung obwohl das Auto 9 (!) Jahre alt ist. Diese Wertmnderung wird die Versicherung auch bezahlen (früher oder später, freiwillig oder Gezwungener Maßen, da bin ich mir sicher sowie dies diese Versicherung in Ihrer Werbung auch ist.... :D:D)

 

Was ich damit sagen möchte ist, dass die Ermittlung eines merkantilen Minderwert wirklich von sehr vielen  Faktoren abhängig ist und immer Fallbezogen betrachtet werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug nach einem Unfallschaden in seinem Wert gemindert, die Frage ist, ob und wie sich das auswirkt.

 

Gruss

 

Delle

 

ps.: im Fall von Businessman würde ich zum Beispiel keinen merkantilen Mindertwert bescheinigen.

 

Themenstarteram 20. April 2008 um 19:13

Hallo Delle,

das mit der Wertminderung ist ja offensichtlich ein weites Feld. Ich bin froh, daß ich damit sonst nichts zu tun habe:D. Bei dem Stoßfänger fällt mir gerade noch eine Frage ein. Als ich kürzlich in der Markenwerkstatt angerufen habe, erfuhr ich, daß es für den Wagen meiner Lebensgefährtin ab Werk lackierte Stoßfänger gibt. Ist auch eine sehr gängige Farbe. Ist das heute allgemein so üblich, oder kann man das nicht so sagen? Ich bin da nicht auf dem neuesten Stand. Bei meinen Autos (Durchschnittsalter 22 Jahre) stellen sich solche Fragen nicht:D.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

Ja, das gibt es schon des öfteren. Einige Hersteller bieten das an. Man kann die Stoßfänger lackiert oder alternativ auch Grundiert geliefert bekommen. Bekommt man die lackiert ab Werk, passt die Farbe (oder auch nicht :D)

 

Und..... die Verbringungskosten zum Lackierer entfallen *LOL* 

 

:D;)

 

Gruss Delle

 

 

 

 

Themenstarteram 20. April 2008 um 19:53

Hallo Delle,

meine Freundin glaubte von vornherein, daß es lackierte Teile ab Werk gibt. Ich habe ihr im Brustton der Überzeugung erklärt, daß das Blödsinn ist und die Teile immer vor Ort lackiert werden. Mist, vielleicht sollte ich einfach mal die Klappe halten, wenn ich keine Ahnung habe:D.

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

PS: Danke an alle für die Antworten.

Sag ihr einfach, die Farbe passt nicht... Nie !!! (hehe) und deshalb macht das keine Werkstatt ;) 

 

Soll Sie dir doch das Gegenteil beweisen. :cool:

 

Gute Nacht Schwatzmaul :)

 

Es grüßt dich Delle

Themenstarteram 20. April 2008 um 20:14

Hallo Delle,

ja, so könnte ich noch elegant aus der Nummer herauskommen. Werde ich mal probieren :cool:.

Gute Nacht Delle

Mit freundlichen Grüßen

Schwatzmaul

am 13. Mai 2008 um 17:15

Wieso soll Businessman's Auto nun ein Unfallwagen sein? Er sagt es ist nur die Stoßstange defekt. Ich habe meine auch getauscht gegen eine andere, da aus optischen Gründen. Ist im Prinzip das gleiche - nur fahre ich keinen Unfallwagen :confused:

 

Um es mal aufzulösen: Schadenhöhe ist bei mir 748 €, keine Wertminderung sowie Verbesserung laut Gutachter. In dem Sinne also auch kein Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Um es mal aufzulösen: Schadenhöhe ist bei mir 748 €, keine Wertminderung sowie Verbesserung laut Gutachter. In dem Sinne also auch kein Unfallwagen.

Es ist ein Offenbarungspflichtiger Fahrzeugschaden, den du bei einem Verkauf auch angeben solltest.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kosten für Schadengutachten in Relation zur Höhe des Schadens