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Kopiergeschützte Cds

Themenstarteram 2. September 2003 um 8:40

Werden auf meinem Audi CD Radio "Concert" nicht angenommen. Bleibt auf Track 1 bei 00:00 hängen. Alle älteren CD´s ohne Kopierschutz laufen einwandfrei.

Any Ideas ? Gibt es sowas wie einen Patch von Audi ? Fahrzeug und damit auch Radio sind Original und noch in der Garantie...

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17 Antworten

CD kopieren, Kopie behalten und das Original zurück zum Händler bringen...

Am Radio wirst Du da wenig machen können - die CD ist das Problem, der Kopierschutz entpuppt sich häufig eher als "Abspielschutz".

Moin,

das liegt nicht am Radio/CD-Spieler sondern an der CD :(

Diese mit sog. Kopierschutz versehenen CDs, sind nichts weiter als nicht dem CD-Standard entsprechende CD-aehnliche Silberscheiben. ( http://www.heise.de/ct/03/07/136/ )Verwirrt? Macht nichts, nimm die CD und bring sie zum Haendler zurueck, wenn sie nicht bei dir funktioniert - bzw. verlange eine CD, die nicht kaputt ist.

hier findest du eine Uebersicht ueber Un-CDs und richtige CDs: http://www.heise.de/ct/cd-register/

gruss, martin

PS: Das Kopieren von kopiergeschuetzten CDs auf CD-R oder CD-RW ist verboten!

am 2. September 2003 um 8:58

Wahrscheinlich ist in dem Radio ein CD-Player vebaut worden, wie er auch bei PC verbaut wird. Dadurch kann es bei einigen Kopiergeschützten CD´s zu Problemen kommen.

Ich würde auf jeden Fall zum Händler fahren und das reklamieren. Sie sollen Dir auf IHRE Kosten ein funktionstüchtiges Radio einbauen.

Grüße Rene´

haha hallo audi

mein radio spielt diese kopiergeschützte cd nicht ,

ich will ein neues radio............so

na das wird wohl kaum klappen... hab sogar schon von home cd playern gehört die bestimmte cd s nicht nehmen...

oder mein kumpel sein pioneer 9er serie im auddo... da hat er ausversehen einen datentrack abgespielt ( ist ja auch oft auf bravohits oder so) hat krszzzzchk bumm gemacht!! erklärung warum gibts nicht aber pioneer hats gerichtet.....

- ob es ein häufiger auftretendes problem ist weiss ich allerdings nicht .....

ich würd die cd zurückbringen.. vielleicht eine andere ausprobieren

Zitat:

Original geschrieben von Maatin

PS: Das Kopieren von kopiergeschuetzten CDs auf CD-R oder CD-RW ist verboten!

Falsch! Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes verboten!

Du kannst aber z.B. mit der Software Waverecorder direkt im PC eine analoge Kopie ohne grossartige Qualitätsverluste erstellen - völlig legal.

Wieder einmal eine Glanzleistung der deutschen Rechtssprechung...

 

P.S. @thor68: Das Radio ist doch völlig in Ordnung - die CD ist Mist!

Bringe die CD zurück und verlange dein Geld wieder. AUch wens vieleicht schwer fällt weil du die CD gern hättest. Aber die Hersteller solcher "Un-CDs" die absolut keinem Standart entsprechen sollen auf ihrem Schrott sitzen bleiben und das Problem mit den Raubkopieren anderst lösen... jedoch nicht auf die Kosten des Kunden.

my2cents

Mal so ne Frage:

Wer kann mir denn nachweisen, dass ich die CD durch Umgehung des Kopierschutzes gebrannt hab, und nicht einfach beim Abspielen aufgenommen ?

Da Audio-Kopien auf Grund fehlender Fehler-Korrektur auf der CD nie 100% gleich sind, kann man doch hinterher nicht nachweisen, auf welchem Wege sie kopiert wurden.

Also ich finde hier hat man völlig an der Realität vorbei gedacht !

Wie kann man denn bitteschön das Recht auf Sicherheitskopien und den Verbot der Umgehung des Kopierschutzes gleichzeitig im Gesetz verankern, das ist doch ein Widerspruch in sich!

Mein Tip wäre auch die CD einfach zurückzugeben. Sollen die doch auf Ihrem Schrott sitzenbleiben. Das würd ich allein schon aus Prinzip und Trotz machen.

>Falsch! Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes verboten!

ups, ja, stimmt, ich war noch nicht ganz wach *Ausredesuch*

>Wie kann man denn bitteschön das Recht auf Sicherheitskopien und den Verbot der Umgehung des Kopierschutzes gleichzeitig im Gesetz verankern, das ist doch ein Widerspruch in sich!

Man hat kein Recht auf Sicherheitskopien - die werden nur geduldet. Abgelten tust du deine Kopien ueber die GEMA-Gebuehren, die du beim Kauf unsichtbar loehnst.

Das gilt nicht fuer CDs mit Abspielschutz - allerdings steht auch nirgends, wann man den umgangen hat und wann nicht.

>Wer kann mir denn nachweisen, dass ich die CD durch Umgehung des Kopierschutzes gebrannt hab, und nicht einfach beim Abspielen aufgenommen ?

Tja, die Frage ist auch: Habe ich den Abspielschutz umgangen, nur weil er in meinem CD-Laufwerk nicht funktioniert? Oder habe ich den erst umgangen, wenn ich besondere Software dazu einsetze?

Was mir gerade noch einfaellt: Wenn auf einer Audio-CD ein Abspielschutz drauf ist, aber kein CD-DA Logo auf der Huelle/CD dann kann man die auch nicht umtauschen, weil sie ja keine Audio-CD ist ... also Vorsicht!

gruss, martin

PS: Hier noch ein paar Zitate aus dem heise Chat vor einiger Zeit, zu dem Thema:

Peter Schmitz (psz), c't

psz: Plak0815: Wie sieht es mit dem Problem der Hardware aus, viele CDs lassen sich auch auf "normalen" CD-Playern nicht abspielen. Wo wird garantiert dass ich das Werk, das ich kaufen, auch hoeren kann? Nirgends. Aber eine CD, die sich auf einem zum Abspielen gedachten Gerät nicht abspielen lässt, hat einen Sachmangel - man kann sie also zum Händler zurück bringen.

psz: gk: PP_rstweb: @gk: die bevölkerung will IHR recht auf ihre eigene privatkopie! Es gibt nach wie vor keine verbrieften Rechte zur Durchsetzung des Anspruchs auf Privatkopien gegen technische Kopierschutzmaßnahmen!

Dr. Axel Metzger (am), ifross

am: Rob-Knapp: @eh: Wer klärt, welche Kopierschutzverfahren wirksam sind? Die Gerichte? Ja

Themenstarteram 2. September 2003 um 13:13

tja

 

dann bleibt mir anscheinend wirklich nur die Lösung - kopie und zurück zum Erfinder.... schade .. bye bye Deep Purple .. bye bye Kraftwerk ... bye bye viele viele anderen ...

Zitat:

Falsch! Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes verboten!

schonwieder falsch.

das verwenden von programmen (software) zum umgehen von kopierschutz ist verboten.

wenn du ein cd-rom laufwerk bzw. nen cd-brenner hast, der die cd trotz kopierschutz auslesen kann, dann ist das ok.

gute tipps sind die brenner von sony, und die plextor cd-rom laufwerke bzw. brenner...

mein altes ultra-plex 32x hat bis jetzt noch immer alles gelesen...

mfg.

--hustbaer

Bis vor kurzem war es legal Audio CD's für den privaten zu 'sichern' (um genau zu sein durfte man sogar 7 Kopien besitzen für den privaten Gebrauch)

Der Begriff privater Gebrauch umfasste sogar das legale verschenken an Bekannte, Freunde und Familie.

Dann wurde das Urheberrecht das erste mal geändert, insoweit dass man seine Audio CD's zwar besitzen aber nur ohne den Gebrauch von Kopiertools vervielfältigen durfte.

(Bsp.: CDeX, Audiograbber oder Wave Recorder)

Seit Anfang August gilt folgendes.

Binäre Daten sind ab sofort Waren. Und ich darf nur Daten von denen ich auch das Original besitze. Allerdings hat jeder das Recht auf eine Kopie seiner legalen Musik.

Diese Kopie darf nicht mit illegalen Tools erstellt worden sein, sondern nur mit den normalen Brennprogrammen.

Da ich aber den Kopierschutz nicht so einfach umgehen kann, gestaltet sich dies schwierig.Paradox gell?

Zum anderen:

Dies gilt nur für digitale Daten. Das heisst wenn ich meine Kopie analog anfertige, greift der Kopierschutz nicht und ich bekomme eine legal angefertigte Kopie.

Z.B. Soundkarten Ausgang mit dem Line in des PC verbinden und anschliessend Aufnehmen. Völlig legal.

Software mäßig gibts es ein Programm das die Musik aufnimmt ehe der Soundprozessor den Ton weitergibt

Virtual Audio Cable nennt sich das Tool, ist aber umstritten.

Angesichts der außerordentlich präzisen Ausdrucksweise des neuen Urheberrechts halte ich die Genauigkeit meiner Vorredner für unverzichtbar :D

Nee...mal im Ernst:

Der Nachweis, dass eine Kopie unrechtmäßig erstellt wurde, dürfte in der Praxis ziemlich unmöglich sein.

äh.

ist EAC denn z.B. ein illegales programm?

ich meine: ganz sicher nicht!

kann auch keinen kopierschutz umgehen.

kann nur binär auslesen...

und wie gesagt, mit nem plextor o.ä. geht das auslesen sogar mit nero oder ähnlichen "legalen" tools...

mfg.

--hustbaer

Ich sehe es auch als quasi unmöglich nachzuweisen, ob eine CD analog "überspielt" wurde, oder erst ausgelesen, und dann ohne Kopierschutz gebrannt.

Wie schon gesagt, auf Grund der fehlenden Fehlerkorrektur ist auch einen digitale Kopie einer Audio-CD nicht 100% identisch mit dem Oorginal.

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