Konditionen Wandlung

Mercedes E-Klasse W211

Da ich laufend danach gefragt werde würde ich auf meiner Webseite gerne die Konditionen veröffentlichen, zu welchen bereits gewandelt wurde.

0,67% je 1000 KM zahlen und
4% Verzinsung auf den Kaufpreis bekommen

ist ja Standard, das geht doch bestimmt auch günstiger, oder?

Wer kann exakte Angaben zu seiner abgerechneten Wandlung machen?

Und wer noch nicht dabei ist, die Liste des "Club der Wandler" erweitere ich besonders gerne ;-)

21 Antworten

Angeblich gibt es bei DC folgende Staffelung für die bei einer Wandlung zu zahlende Nutzungsentschädigung:

- 0,4% pro 1.000 km für Taxifahrer;

- 0,5% pro 1.000 km für Firmen mit hoher Laufleistung;

- 0,67% pro 1.000 km für den Rest.

Außerdem soll es ein Urteil geben, in welchem die Richter bei der Wandlung eines Audi A6 Diesel auf 0,4% pro 1.000 km entschieden haben.

Viel Spass beim Wandeln wünscht Friewi 😎

Friewi hat Recht, die Prozentzahlen wurden mir so von einem Verkäufer bei DC genannt.

Das Urteil über den A6 ist ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 7.3.2003 (NZV 2003, 524) und besagt, daß Audi für einen Audi A6 Quattro 2,5 TDI "nur" 0,4% pro angefangene 1000km als Nutzungsentschädigung bekommt (Audi wollte 0,8%).

Da der besagte Audi durchaus mit der E-Klasse vergleichbar ist, habe ich bei meiner Rückgabe des E270CDI auch nur 0,4% angesetzt. Schau mer mal...

Zitat:

Original geschrieben von RogerT



Friewi hat Recht ...

Habe ich ja auch eigenhändig abgeschrieben aus einem Posting von RogerT ! 😁

Ciao, Friewi 😎

Aua, kalt erwischt..😉

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Eigentlich interessiert es mich herzlich wenig, wie DC sich das ganze vorstellt. Ich würde gerne wissen, ob hier jemand schon mal zu besseren Konditionen gewandelt hat als den oben genannten.

Schliesslich ist 0,67% kein gesetzlicher Wert oder so, sondern einfach die gängige Praxis. Das heißt ja nicht, dass man das nicht ändern kann.

Also, es gibt doch bereits genügend Wandler, wie wurde abgerechnet?

0,67 % wurde mir von der Rechtsabteilung des ADAC genannt.

0,67 % wurde mir von DC angeboten, ohne 4% Kapitalverzinsung

Bei dem Audi Urteil mit 0,4 % - gab es dort die 4 % Kapitalverzinsung nicht ?
Wäre wichtig zu wissen.

Gruß JoHoHa

War meines Wissens ein Leasingwagen, da sieht das alles etwas anders aus. Da bekommt der Hersteller z.B. 04% pro 1000km, die 4% Kapitalverzinsung bekommt man als Käufer von der Leasinbank auf das tatsächlich gezahlte Kapital (Anzahlung + Raten). Daher sollte auch bei z.B. Barkauf hier eine Gleichbehandlung angestrebt werden; d.h. Kaufpreis minus Nutzung (0,4%) plus Kapitalverzinsung (4%) = Erstattung vom Hersteller.
Die Nutzungsentschädigung hat m.A. nichts mit der Kapitalverzinsung zu tun; sind zwei paar Schuhe...

Hallo Leute,

ich habe für meine Wandlung eine Nutzungsentschädigung von 0,5% pro 1000km angeboten bekommen. Ich nicht schlecht, aber ich werde denen nochmal einen Ausdruck vom Urteilstext des A6-Fahrers (0,4% pro 1000km NE) vor die Nase halten - mal sehen...

Achso, da der Wagen finanziert ist, bekomme ich die kompletten Zinsen zurück (alle Raten + Anzahlung) !

Hallo,
mal eine Frage für den der sich damit auskennt:
Ab wann habe ich eigentlich das Recht zu wandeln.Gilt das schon in dem Fall,wo es nicht geschafft wird ein klapperndes Geräusch aus der B-Saüle zu beseitigen,sowie klickernde Geräusche aus dem Lenkrad beim Einschlagen.Manchmal auftretende mittel- stark laute Geräusche von vorne beim Lenkeinschlag auf der letzten Umdrehung vorm Anschlag.Außerdem unverhoft auftretendes Zirpen,Knarzen,Krächzen,Zittern,Vibrieren irgendwelcher Bauteile im Wagen,deren Quelle nicht lokalisiert werden kann.Manchmal geht die Standheizung nicht,da Kurzstrecke.Hatte aber noch keine Tiefentladung.Ich weiß vielleicht stelle ich mich ein wenig an.Aber bei einem Auto von NP.47600 € finde ich das schon eine Zumutung.Und das bei 24.000 KM.Bei 300.000 KM hätte ich das akzeptiert.Und glaubt mir,diese Nebengeräusche sind so nervig wie elektronikische Probleme.Einziger Vorteil,das Auto läuft.Und mit der Aussage einer Werkstatt:" Die Nebengeräusche von draußen,wie Motor und Fahrtwind sind so stark vermindert worden,daß man jedes kleine Geräusch im Fahrzeug wahrnimmt" akzeptiere ich nicht.Da hat man gefälligst mehr Dämmwolle einzusetzen.

Danke für eine Antowrt

Gruß
Kim

Wandlung

Hallo Leute,
Es hat sich heute mit einem Mitstreiter aus der Touareg Fraktion folgender Dialog ergeben.
Herzlichen Dank an diesen Kollegen h-milch.

Diesen Dialog kopiere ich einfach hierherein.

Hallo,

habe gerade Deinen Beitrag gelesen. Kennst Du nicht das neueste OLG-Urteil, wo Diesel-Fahrern eine geringere %-Abrechnung (0,4 % anstatt 0,67 %) zubilligt ? Da hat Dich DC über den Nuckel gezogen.

Ich wollte mir jetzt eigentlich einen E 270 T CDI zulegen. Hattest Du Elektronikprobleme ? Was fährst Du jetzt für ein Fahrzeug ?

Gruss

...
__________________
„ES IST DER GEIST, DER DIE WELT BEWEGT.“
( Antoine de Saint – Exupéry )

JoHoHa schrieb am 16.01.04 07:42:
Danke für den Tip.

Hast Du auch das Aktenzeichen?

Habe im Moment Stress.

Komme im Laufe des Tages ausführlich.

Danke nochmals.

Hallo,

... na logisch ! Auf der Basis ist auch mein Mängel-Touareg über den Ladentisch zurück an den Händler gewandert.

Das Aktenzeichen ist "AZ: 14 U 54/01"! Alles auch nachzulesen in der NJW 2003, Seite 1950!

In dem Urteil hat das OlG Karlsruhe festgestellt, dass ein Dieselfahrzeug der gehobenen Mittelklasse ungefähr 250.000km in seinem "Leben" macht und nicht nur 150.000km, wie bis dahin durch den BGH vorgegeben! Aus diesem Grund wurde die neue Formel mit 0,4% je angefangene 1000km festgelegt!
Allerdings hat sich der BGH noch nicht dazu geäussert! Eine Revision ist meiner Kenntnis nach aber nicht anhängig!

An Deiner Stelle würde ich das von diesem Anwalt aus Berlin vertreten lassen - der macht das schon routinemäßig.

Gruss

...

__________________
„ES IST DER GEIST, DER DIE WELT BEWEGT.“
( Antoine de Saint – Exupéry )

Ich glaube das hat was.

Gruss Johoha

Hört sich gut an....genau der Anwalt Böhm wird wissen ob ich schon in der Lage bin zu wandeln

Gruß

nicht vergessen, Euer Anwalt muss an dem Gerichtsstand und Landgericht zugelassen sein, an dem Eure Sache verhandelt wird.

Gerichtstand ist in der Regel Sitz des Verkäufers.

Ein Berliner Anwalt nutzt einem Münchner z.B. herzlich wenig.

Aber für alle Berliner macht es Sinn, einen nachweislich mit der Materie erfahrenen Anwalt zu finden! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von fanta241


nicht vergessen, Euer Anwalt muss an dem Gerichtsstand und Landgericht zugelassen sein, an dem Eure Sache verhandelt wird.

Gerichtstand ist in der Regel Sitz des Verkäufers.

Der Verkäufer ist doch grundsätzlich die DC AG in Stuttgart (bei Neuwagen), oder?

Nein, der Verkäufer ist der Verkäufer ;-)

DC ist der Hersteller!

Jeder muss sich mit seinem Händler streiten.

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