Komplizierte Frage?
Ich habe eine für mich sehr komplizierte Frage;-)
Und zwar hatte ich mein jetztiges Auto bis Februar 2006 Vollkasko versichert und befand mich bis dato in der SF 3. Ab Februar 2006 habe ich die Vollkasko abgemeldet und nur noch Teilkasko gebucht. Mit der Teilkasko bin ich momentan in der SF 6 und möchte jetzt mein baldiges neues Auto wieder Vollkasko versichern lassen. Bin ich dann in der Vollkasko auch SF 6 oder fang ich da wieder an wo ich vor 2 Jahren aufgehört habe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schonmal im Voraus
Gruß
specht86
11 Antworten
Wenn es bei der gleichen Versicherung ist, bekommst du genau den SF Klasse in der VK die du damals zum Schluss hattest.
Hast du zwischenzeitlich mal gewechselt? in den beiden Jahren ohne Vollkasko??!!
Es kann auch "mit Glück" passieren das für dein neues KFZ wenn du zu einer neuen Versicherung gehst, das von der alten der VK Satz nicht mit übermittelt wird.
Also ich habe zwischenzeitlich nicht gewechselt, möchte nur jetzt wechseln, da meine jetzige zu teuer ist.
D.h., wenn ich Glück habe bekomme ich beim Wechsel die gleiche Klasse wie in der TK?
Gruß specht86
ja, aber dann bist du wirklich ein Glückskind..
hättest du zw. 2006 und heute die Versicherung noch gewechselt, würden die Chancen besser stehen, da die neue Gesellschaft nur die zuletzt bestehende abfragt.. Und da da nur die Haftpflicht war, würden sie dir die VK auf die HF anrechnen..
Also bekomme ich wahrscheinlich wieder bei der VK SF3, weil ich das zuletzt auch hatte?
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Hi,
na mal stop - warum soll er bei der alten Gesellschaft nicht auch an die HP-Klasse angeglichen werden?
Mir ist zwar nach wie vor schleierhaft, wie man mitten im Jahr von VK auf TK wechseln kann - aber wenn wir annehmen, dass seit Februar 2006 keine VK bestand, seh ich kein Problem der SF-Angleichung.
In meinen Bedingungen heißt es etwa wie folgt.
Zitat:
Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung
in der VollkaskoIst das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und
schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit
einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich deren Einstufung
nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt
nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres
bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den
Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
So oder so änhlich heißt es auch bei anderen Gesellschaften.
@TE: Schau in Deine Versicherungsbedingungen im Bereich des SF-Systems.
Ich seh also kein Problem, hier nicht auch SF 6 zu kriegen in der VK.
Grüße
Schreddi
PS: Selbst wenn der Wechsel von VK auf TK erst zum Jahreswechsel 07 erfolgte, wäre hier kein Problem.
also liebe leute....
1. von der vollkasko auf teilkasko oder haftpflicht und zurück geht ohne irgendwelche laufzeiten. heisst: jederzeit switchen möglich.
2. die teilkasko hat keinen sfr (prozente), die sind von der haftpflichtversicherung.
- oder wurdet ihr schon mal nach einem teilkaskoschaden zurückgestuft? -> nein
3.wenn ich in der haftpflicht sf6 habe und nie eine vollkasko hatte, bekomme ich auch die vollkasko mit sf6. wenn ich aber in der haftpflicht sf6 und in der vollkasko sf3 habe, wird es daran liegen, dass es mal geknallt hat.
in dem fall ist es egal ob man bei seiner gesellschaft bleibt oder zu einer anderen geht. die neue gesellschaft wird nach der versicherungsscheinnummer der alten fragen und danach ob es vorschäden gab. und wenn die anfrage zurückkommt, wird draufstehen: sf3 in der vk / sf6 in der hp. oder sf6 in der hp und unfallschaden vom xx.xx.xxxx in der vk
-> jeder bekommt das was er verdient😉
und lasst euch nicht von solchen sachen blenden wie "ich glaube direktline" : zweitwagen zu 35% oder trotz unfall sf6. entscheidend ist der preis der unter dem strich steht.
oft lassen sich solche sondereinstufungen auch nicht zu anderen gesellschaften mitnehmen.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von ka184
also liebe leute....1. von der vollkasko auf teilkasko oder haftpflicht und zurück geht ohne irgendwelche laufzeiten. heisst: jederzeit switchen möglich. (...)
Eine Aussage, die allerhöchstens gesellschaftsspezifisch zutreffend ist, nicht aber allgemein.
Einfach mal so den Versicherungsumfang downzugraden ist nicht überall möglich - üblich ist meines Wissen noch der Ablauf der nächsten Zahlungsperiode (virtelhjährlich etwa).
Zitat:
Original geschrieben von ka184
(...)2. die teilkasko hat keinen sfr (prozente), die sind von der haftpflichtversicherung.
- oder wurdet ihr schon mal nach einem teilkaskoschaden zurückgestuft? -> nein (...)
Hat auch niemand behauptet - der TE hats falsch ausgedrückt, aber es gibt ja schlimmeres 😉
Zitat:
Original geschrieben von ka184
(...)3.wenn ich in der haftpflicht sf6 habe und nie eine vollkasko hatte, bekomme ich auch die vollkasko mit sf6. wenn ich aber in der haftpflicht sf6 und in der vollkasko sf3 habe, wird es daran liegen, dass es mal geknallt hat.in dem fall ist es egal ob man bei seiner gesellschaft bleibt oder zu einer anderen geht. die neue gesellschaft wird nach der versicherungsscheinnummer der alten fragen und danach ob es vorschäden gab. und wenn die anfrage zurückkommt, wird draufstehen: sf3 in der vk / sf6 in der hp. oder sf6 in der hp und unfallschaden vom xx.xx.xxxx in der vk
-> jeder bekommt das was er verdient😉 (...)
Seh ich nach wie vor anders - es gibt besagten Vertragspassus und den kenne ich nicht nur von der Gesellschaft meines PKWs.
Es ist durchaus nicht unüblich, nach nem VK-Schaden bei einem dann nicht mehr taufrischen Wagen mal ne Weile mit der Vk auszusetzen, um nach dieser Frist wieder mit der Haftpflicht-SF-Klasse einsteigen zu können.
Also - bitte nicht Sachen als allgemein erklären, die es nicht sind.
@TE:
Schon was rausgekommen?
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
verstehe den letzten part von dir nicht. natürlich ist es nicht möglich mal die vk auszusetzen um dann wie in der haftpflicht eingestuft zu werden! das habe ich doch nie behauptet!Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Seh ich nach wie vor anders - es gibt besagten Vertragspassus und den kenne ich nicht nur von der Gesellschaft meines PKWs.Zitat:
Original geschrieben von ka184
(...)3.wenn ich in der haftpflicht sf6 habe und nie eine vollkasko hatte, bekomme ich auch die vollkasko mit sf6. wenn ich aber in der haftpflicht sf6 und in der vollkasko sf3 habe, wird es daran liegen, dass es mal geknallt hat.in dem fall ist es egal ob man bei seiner gesellschaft bleibt oder zu einer anderen geht. die neue gesellschaft wird nach der versicherungsscheinnummer der alten fragen und danach ob es vorschäden gab. und wenn die anfrage zurückkommt, wird draufstehen: sf3 in der vk / sf6 in der hp. oder sf6 in der hp und unfallschaden vom xx.xx.xxxx in der vk
-> jeder bekommt das was er verdient😉 (...)
Es ist durchaus nicht unüblich, nach nem VK-Schaden bei einem dann nicht mehr taufrischen Wagen mal ne Weile mit der Vk auszusetzen, um nach dieser Frist wieder mit der Haftpflicht-SF-Klasse einsteigen zu können.Also - bitte nicht Sachen als allgemein erklären, die es nicht sind.
Schreddi
wenn man bisher nur eine haftpflicht hatte, geht diese einstufung. wenn ich aber schon mal ein vk hatte wird dies irgendwo vermerkt sein und man wird danach eingestuft. inklusive vorschäden ....
und das switchen zwischen vk, tk und haftpflicht ist möglich. die prämie für die gezahlte periode wird nur nicht immer erstattet, d.h. dass wenn man jährlich zahlt sollte man die vk zum ende der periode rausnehmen, weil die eh schon bezahlt ist. wenn ich aber bei einem meiner kunden die vk rausnehme habe ich die möglichkeit als vermittler zu entscheiden ob die prämie trotz jährlicher zahlungsweise taggenau abgerechnet wird. schließlich ist es meine provision, die ich mir dann streiche.
ich weiss jetzt nicht ob du aus der branche bist? aber in der regel hab ich als vermittler noch nie weder bei unserer gesellschaft noch bei der beratung von fremdkunden ein problem damit gehabt den versicherungsumfang zu ändern.
Hallo nochmal,
Zitat:
Original geschrieben von ka184
(...)
verstehe den letzten part von dir nicht. natürlich ist es nicht möglich mal die vk auszusetzen um dann wie in der haftpflicht eingestuft zu werden! das habe ich doch nie behauptet!wenn man bisher nur eine haftpflicht hatte, geht diese einstufung. wenn ich aber schon mal ein vk hatte wird dies irgendwo vermerkt sein und man wird danach eingestuft. inklusive vorschäden ....(...)
Du hast meine letzten Part falsch verstanden - falls er schlecht formuliert war sorry.
Und selbstverständlich wird ein VK-Schaden vermerkt - aber ich verweise nochmal auf den oben von mir zitierten Passus meiuner Vertragsbedingungen.....
Zitat:
Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung
in der VollkaskoIst das Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), richtet sich deren Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug innerhalb des letzten Jahres bereits eine Vollkasko bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkasko nach I.6.
--> heißt:
Ich baue Februar 2006 nen VK-Schaden bei SF3, aber mein Auto ist schon 5 Jahre alt. Daraufhin lasse ich die VK bezahlen, kündige sie zum Jahresende 2006.
Ab 01.01.07 also nur noch HP und Teilkasko.
Nach dem 01.01.08 möchte ich wieder eine Vollkasko (unabhängig davon ob neues Auto oder nicht - ich nehms mals so an).
--> gemäß obigen Bedingungen steíge ich mit der HP-SF-KLasse ein, nicht mit der schadenbelasteten aus der VK.
Nur ne Annahme - der TE hatte ja nichtmal nen Schaden (hat er zumindest nicht gesagt)
Ich kenne hier nur die Verbesserung der SF-Klasse nach dieser Frist - etwa wenn ich nen HP-Schaden hatte, die VK aber nicht regulieren habe lassen.
Ist dann die SF der VK besser, bleibt sie bestehen und beim neuerlichen Einschluss wird dann geprüft ob diese stehen gebliebene besser ausschaut als die aktuelle der HP --> dann lohnt sich ja Angleichung nicht.
Zitat:
Original geschrieben von ka184
und das switchen zwischen vk, tk und haftpflicht ist möglich. die prämie für die gezahlte periode wird nur nicht immer erstattet, d.h. dass wenn man jährlich zahlt sollte man die vk zum ende der periode rausnehmen, weil die eh schon bezahlt ist. wenn ich aber bei einem meiner kunden die vk rausnehme habe ich die möglichkeit als vermittler zu entscheiden ob die prämie trotz jährlicher zahlungsweise taggenau abgerechnet wird. schließlich ist es meine provision, die ich mir dann streiche.(....)
Okay - das sagt nix anderes aus - offensichtlich haben wir uns auch hier missverstanden.
Es ist doch nicht üblich, dass gezahlte VK-Beiträge erstattet werden - dazu brauchs doch zumindest die "Kulanz" der Versicherung (mal unabhängig vom Provosionsmodell bei Dir 😉).
Ich kenn die Kündigung zum nächsten Zahlungstermin - alles andere hat eben mangels der Rückerstattung nie Sinn gemacht.
Ausnahmen bestätigen selbstverständlich die Rede - etwa bei finanziellen Problemen des VNs, sonstigen schweren Ereignissen oder schlichtweg im Rahmen einer Tarifumstellung wenn der VN plötzlich merkt, dass er für die 15 Jahre alten Golf noch ne VK laufen lässt 😉
Grüße
Schreddi