Komm ich mit gealterten Scheinwerfern durch den Tüv?
Hallo zusammen,
beide Scheinwerfer sind an den Seiten deutlich gealtert und eingetrübt (siehe Fotos).
Nach vorne hin kann ich keine Schäden erkennen. Da das Licht nach vorne rausgeht sollte es eigentlich kein Problem sein. Aber Behörden und Vorschriften sind da vielleicht anderer Meinung.
Hat jemand Erfahrung damit wie so etwas bei der HU beurteilt wird?
33 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 4. März 2025 um 21:00:36 Uhr:
Nochmal genau lesen. Die Prüforganisationen unterstützen das. Es scheint nur hier im Forum ein Problem zu sein.
Ich habe einzig und allein auf einen Analogieschluß geantwortet ... genau das was ich zitiert habe. Der Gedankenansatz wäre auf alles möglich übertragbar.
Ich werfe auch was in die Kollekte 😉