Komisch, was haltet Ihr davon??!!
Folgendes hab ich bei Ebay gefunden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Artikelnummer: 2443947770
Ich hoffe damit kann sich das jeder anschauen.
Ok da ist nur ein Polo als Beispiel aufgeführt, aber ginge ja auch beim Golf.
Meine das ist doch verboten mit den US-Blinkern, wieso schreibt der das es erlaubt ist?
Bitte mal genau den unteren roten Text lesen.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DaLooP
das dachte ich ursprünglich auch, aber am telefon sagte mir der mitarbeiter von MTS, dass die anderen standlichter deaktiviert werden müssen
Hallo,
natürlich müssen sie das und nichts anderes steht in der ABE.
Lies sie dir bitte nochmals durch.
Ich zitiere:
Das serienmäßige Begrenzungslicht ist bei Betrieb (optional) der o.g. Standlichtfunktion ausser Betrieb zu setzen.
Optional bezieht sich also auf die Verwendung des Standlichtes im Blinker. Verwendest du es, mußt du dein serienmäßiges Standlicht ausser Betrieb setzen. Verwendest du das Standlicht nicht, bleibt alles beim alten.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von DaLooP
wenn man tagsüber mit eingeschalteten nebelscheinwerfern fährt ist da auch nix extra umgebaut -- aber es ist trotzdem verboten.
Ist nicht verboten, es steht unklar im gesetzestext: "bei sichtbehinderung", das ist ermessensfrage, aber nichts konkretes. D.h. wenn über ne landstrasse fährst, kannst du die dinger einschalten, weil die bäume so schattig waren etc.
Ja deshalb hab ich ja den Thread aufgemacht weil ich das komisch fande.
Aber das mit den MTS Blinkern klingt logisch.
Das Standlicht darf nur weiß sein und das andere muss abgeklemmt sein, obwohl ich das blöd finde, hätte das andere trotzdem noch gerne aber na ja.
Aber was er da bei Ebay geschreiben hat klingt merkwürdig finde ich.......
ist Bauernfängerei... genauso wie diese ganzen pseudo-xenon gutachten. Da er schreibt:
Zitat:
und die Blinkerbirne im Standlichtbetrieb weniger als 7W hat ist es erlaubt!!
wird es sich um je eine Sperrdiode und einen Widerstand oder 5V Spannungsregler handeln. Bei letzterem könnte man sich vielleicht sogar die Diode am Standlicht sparen und die Leistung wäre bei 12V/21Watt Birnen auf irgendwas bei 5-7Watt runtergesetzt 😉 Nur der Blinker muss dann noch mit der Diode entkoppelt werden...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von golf_gt3
@HenrikP
möp
leider falsch
OK, ich guck morgen nochmal in die VSV, vielleicht hab ich irgendwas anderes gemeint, jedenfalls ist mir so, ich guck mal genauer nach!
Zitat:
Original geschrieben von HenrikP
Ist nicht verboten, es steht unklar im gesetzestext: "bei sichtbehinderung", das ist ermessensfrage, aber nichts konkretes. D.h. wenn über ne landstrasse fährst, kannst du die dinger einschalten, weil die bäume so schattig waren etc.
OK, dann hät ich das beispiel besser mit der nebelschlussleuchte gemacht, da stehts ja konkret genug im gesetzestext.
wenn ich mal kurz was anmerken darf und ich bitte um Aufklärung.
Alle reden hier davon, dass es legal ist, wenn bauart- genehmigt. Aber weiterhin kommt ja hinzu, dass Standlicht weiß leuchten muss. Blinker leuchten nicht weiß, auch nicht mit Daidem-Blinkern.
Nach meiner Logik wäre damit jeder zum Standlicht umfunktionierte Blinker illegal!!!
Was genau habe ich jetzt nicht verstanden, damit es doch legal würde, wie hier schon geschrieben wurde ( egal, ob nun so umgebaut oder in irgend einer Weise gekauft)!!
Hoffe meine Frage war verständlich und ihr könnt mir helfen.
Zitat:
Original geschrieben von 16V Golfer
Alle reden hier davon, dass es legal ist, wenn bauart- genehmigt. Aber weiterhin kommt ja hinzu, dass Standlicht weiß leuchten muss. Blinker leuchten nicht weiß, auch nicht mit Daidem-Blinkern.
Nach meiner Logik wäre damit jeder zum Standlicht umfunktionierte Blinker illegal!!!
??? Wie jetzt??? 😁
Zitat:
Original geschrieben von 16V Golfer
wenn ich mal kurz was anmerken darf und ich bitte um Aufklärung.
Alle reden hier davon, dass es legal ist, wenn bauart- genehmigt. Aber weiterhin kommt ja hinzu, dass Standlicht weiß leuchten muss. Blinker leuchten nicht weiß, auch nicht mit Daidem-Blinkern.
Nach meiner Logik wäre damit jeder zum Standlicht umfunktionierte Blinker illegal!!!
Was genau habe ich jetzt nicht verstanden, damit es doch legal würde, wie hier schon geschrieben wurde ( egal, ob nun so umgebaut oder in irgend einer Weise gekauft)!!
Hoffe meine Frage war verständlich und ihr könnt mir helfen.
1) Richtig, das 'Standlicht' muss weiss leuchten
2) Ein 'umfunktionierter' Blinker ist, vereinfacht gesagt, nicht zulaessig *)
3) Blinker mit Standlichtfunktion sind esozusagen infach nur ein Blinker und ein Standlicht die 'zufaellig' im selben Gegaeuse untergebracht sind. Nach meinem Wissen gibt es sowas bislang fuer einige 3er-BMW, Polos (9N?) und z. B. auch unseren Golf III (Golf II IMO auch). Bei all diesen Teilen ist dafuer gesorgt, dass das Standlicht weiss und die Blinker gelb leuchten.
*)
Es gibt einige Leute, die ihre 'weissen' Blinker so umbauen, dass diese weisses Standlicht und gelbes Blinklicht haben. Das ist dann (da nicht bauartgeprueft) immer noch nicht so ganz koscher aber sieht schonmal gescheiter aus.
Wo das Stichwort Xenon-Brenner in H1-Scheinwerfer schonmal gefallen ist. Es soll auch hier einen legalen Weg geben. Wenn man bestimmte Bedingungen einhaelt (z.B.Scheinwerfer neu,), dann kann man denn umgebauten Scheinwerfer lichttechnisch untersuchen lassen. Faellt das Ergebnis der Untersuchung positiv aus, duerfte man den umgebauten Scheinwefer, evtl. nach zusaetzlichem TUeV-Eintrag, einbauen. Nur.... die Untersuchung kostet wohl 'recht viel'
Evtl. ist es auch moeglich umgebastelte Blinker untersuchen und 'bauartpruefen' zu lassen, aber auch das duerfte recht teuer werden.
mm
Zitat:
Original geschrieben von SceneNord
@menschmeier
Wieso ist das Unsinn? Habe eine ABE für die Standlichter in den Blinkern! Außerdem war ich damit auch schon zum TÜV und der hat auch nichts dazu gesagt. Ich habe ihn die ABE gezeigt und gut war das.
Sorry fuer den Unsinn, evtl. habe ich dich missverstanden.
Also wenn der Blinker mit integrierter Standlichtfunktion angeboten wird und er ein Pruefzeichen hat, dann wird damit wohl alles in Ordnung sein. Ein wenig wundern es mich, dass spezielle Lampen (Silver Star, Diadem) vorgeschrieben werden koennen, aber gut, dann isses halt so.
Ich hatte dich erst so verstanden, dass du meinst, dass umgefummelte Blinker legal wuerde, wenn die von dir beschriebenen Birnen reinkaemen.
Falls du das nicht so gemeint hast, Entschuldige bitte.
mm
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Ein wenig wundern es mich, dass spezielle Lampen (Silver Star, Diadem) vorgeschrieben werden koennen, aber gut, dann isses halt so.
Dem ist so, da es die einzigen Lampen sind, die nicht orange sind aber dafür orange leuchten!
Grüße
Totti
Zitat:
Original geschrieben von menschmeier
Wo das Stichwort Xenon-Brenner in H1-Scheinwerfer schonmal gefallen ist. Es soll auch hier einen legalen Weg geben. Wenn man bestimmte Bedingungen einhaelt (z.B.Scheinwerfer neu,), dann kann man denn umgebauten Scheinwerfer lichttechnisch untersuchen lassen. Faellt das Ergebnis der Untersuchung positiv aus, duerfte man den umgebauten Scheinwefer, evtl. nach zusaetzlichem TUeV-Eintrag, einbauen. Nur.... die Untersuchung kostet wohl 'recht viel'
Absolut korrekt!!! Ich bin gerade in diesem Stadium... Trotzdem müssen noch die anderen bekannten Auflagen erfüllt werden, wie dyn. Leuchtweitenregulierung und SRA...
Grüße
Totti
danke dir menschmeier