ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen für Parken ohne Parkverbot

Knöllchen für Parken ohne Parkverbot

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 20:35

Hallo Freunde,

Vielleicht kann einer was zu dem Bild sagen. Ich arbeite im KH und bei uns sind die Parkplätze rar. Daher parke oft so wie auf dem Bild und habe nun das erste mal ein Ticket bekommen. Normalerweise stehen wir da immer zu zweit. Viele parken so. Das hintere ist ein anderes auto. Ich stehe zu hälfte auf dem Parkplatz und nicht komplett auf dem Rasen.

Danke schon mal

Hintere auto
Ähnliche Themen
21 Antworten

Der Benz ist Deiner?

Und da fragst Du ernsthaft, weshalb Du ein Ticket bekommen hast.

Seit wann gehört die Grünfläche zum Parkplatz? So lange kann die Fahrschule nicht her sein

am 1. Februar 2022 um 21:03

Gehört der Parkplatz zum Krankenhausgelände, oder ist der öffentlich/unabhängig vom Krankenhaus?

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 21:06

Hallo. Danke für deine "nette" Antwort.

Lesen sollte auch nicht solange her sein ,dann würdest du wissen das das Auto nicht meines ist. Ich stand aber ähnlich. Ich stand ich mit den vorder Reifen auf der Grünfläche.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 21:08

Zitat:

@pk79 schrieb am 1. Februar 2022 um 22:03:41 Uhr:

Gehört der Parkplatz zum Krankenhausgelände, oder ist der öffentlich/unabhängig vom Krankenhaus?

Die Grünfläche gehört meines wissens zum Krankenhaus. Macht das einen Unteschied? Dann würde ich nachfragen.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 21:13

Zitat:

@NicoMitLai schrieb am 1. Februar 2022 um 22:08:25 Uhr:

Zitat:

@pk79 schrieb am 1. Februar 2022 um 22:03:41 Uhr:

Gehört der Parkplatz zum Krankenhausgelände, oder ist der öffentlich/unabhängig vom Krankenhaus?

Die Grünfläche gehört meines wissens zum Krankenhaus. Macht das einen Unteschied? Dann würde ich nachfragen.

Haha bei mir auch :D meine natürlich den Parkplatz. Ich werde aber mal genau nachfragen.

N’Abend,

wer hat das Knöllchen ausgestellt?

Ordnungsamt oder privater Kontrolldienst?

Was wird den auf dem Knöllchen vorgeworfen?

Anschließend können wir (denke ich) bestimmt weiterhelfen.

Gehe aber stark von Parken auf dem Rasen aus.

Tom

Natürlich sollte da keiner stehen/befahren.

Wer soll den Rasen denn wieder reparieren?

am 1. Februar 2022 um 21:20

Zitat:

@NicoMitLai schrieb am 1. Februar 2022 um 22:08:25 Uhr:

Zitat:

@pk79 schrieb am 1. Februar 2022 um 22:03:41 Uhr:

Gehört der Parkplatz zum Krankenhausgelände, oder ist der öffentlich/unabhängig vom Krankenhaus?

Die Grünfläche gehört meines wissens zum Krankenhaus. Macht das einen Unteschied? Dann würde ich nachfragen.

Wenn die Fläche öffentlich und das Ticket vom Ordnungsamt ist, kannst Du wahrscheinlich nicht viel dagegen machen.

Wenn es sich um Krankenhausgelände handelt und das Ticket von einem vom Krankenhausträger beauftragten privaten Kontrolldienst ist, kannst Du eventuell mit Deinem AG sprechen. Kein Krankenhausträger wird in Zeiten wie diesen (z.T. extreme Personalengpässe) so wahnsinnig sein und seinen Mitarbeitern Knöllchen ausstellen wollen.

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 21:24

Zitat:

@Tom511 schrieb am 1. Februar 2022 um 22:13:47 Uhr:

N’Abend,

wer hat das Knöllchen ausgestellt?

Ordnungsamt oder privater Kontrolldienst?

Was wird den auf dem Knöllchen vorgeworfen?

Anschließend können wir (denke ich) bestimmt weiterhelfen.

Gehe aber stark von Parken auf dem Rasen aus.

Tom

Ist vom Landkreis und die Nummer ist 141118. 25 €

Eine Ordnungswidrigkeit gem. 56 OWiG. Sonst stehen nur die Daten drauf

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 21:27

Zitat:

@pk79 schrieb am 1. Februar 2022 um 22:20:08 Uhr:

Zitat:

@NicoMitLai schrieb am 1. Februar 2022 um 22:08:25 Uhr:

 

Die Grünfläche gehört meines wissens zum Krankenhaus. Macht das einen Unteschied? Dann würde ich nachfragen.

Wenn die Fläche öffentlich und das Ticket vom Ordnungsamt ist, kannst Du wahrscheinlich nicht viel dagegen machen.

Wenn es sich um Krankenhausgelände handelt und das Ticket von einem vom Krankenhausträger beauftragten privaten Kontrolldienst ist, kannst Du eventuell mit Deinem AG sprechen. Kein Krankenhausträger wird in Zeiten wie diesen (z.T. extreme Personalengpässe) so wahnsinnig sein und seinen Mitarbeitern Knöllchen ausstellen wollen.

Ja. Genau das fand ich gerade schade. Also es brauch keiner klatschen für mich, aber da hätte ich mir dann doch was anderes erhofft.

Also dann wird es wegen der Grünfläche sein nehme ich an?

Zitat:

@NicoMitLai schrieb am 1. Februar 2022 um 22:24:57 Uhr:

Ist vom Landkreis und die Nummer ist 141118. 25 €

Der dazu passende Tatvorwurf lautet: "Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2)"

Das Zeichen 290.1 ist das Zonenhaltverbot (https://www.strassenausstatter.de/.../...ts-fuer-eine-zone-800x800.jpg)

Der Vorwurf passt aber nicht, selbst wenn es da im Umkreis tatsächlich so ein Schild geben sollte. Nach der StVO gilt das Schild nämlich "auf allen öffentlichen Verkehrsflächen" und dazu gehört die Wiese ganz bestimmt nicht.

Ich würde aus anderen Gründen trotzdem bezahlen.

Wenn das Knöllchen vom Landrat ist, dann ist es die Polizei.

Wichtig ist, wer der Eigentümer dieser Grün-Fläche ist.

Ist der Eigentümer die öffentliche Hand, musst du zahlen.

Ist der Eigentümer das KKH, musst du das Knöllchen nicht bezahlen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 1. Februar 2022 um 22:40:52 Uhr:

Zitat:

@NicoMitLai schrieb am 1. Februar 2022 um 22:24:57 Uhr:

Ist vom Landkreis und die Nummer ist 141118. 25 €

Der dazu passende Tatvorwurf lautet: "Sie parkten im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2)"

Das Zeichen 290.1 ist das Zonenhaltverbot (https://www.strassenausstatter.de/.../...ts-fuer-eine-zone-800x800.jpg)

Der Vorwurf passt aber nicht, selbst wenn es da im Umkreis tatsächlich so ein Schild geben sollte. Nach der StVO gilt das Schild nämlich "auf allen öffentlichen Verkehrsflächen" und dazu gehört die Wiese ganz bestimmt nicht.

Ich würde aus anderen Gründen trotzdem bezahlen.

Hi, dein letzter Satz interessiert mich. Kannst du vielleicht näher eingehen? ??

Zitat:

@un-happy schrieb am 1. Februar 2022 um 23:55:03 Uhr:

Hi, dein letzter Satz interessiert mich. Kannst du vielleicht näher eingehen? ??

1. Der TE vermutet evtl. nur, dass er das Knöllchen wegen der Wiesen-Parkerei bekommen hat. Er parkt ja öfter in der Nähe der Krankenhauses, es kann sich also um einen anderen Verstoß handeln, der mit der Wiese gar nichts zu tun hat, sondern eben mit der Haltverbotszone.

2. Geht es doch um die Wiese und kommt die Behörde mit dem Knöllchen nicht durch, dann kann der Vorwurf geändert werden und ein Verstoß gegen die Grünanlagensatzung vorgeworfen werden, was viel teurer als die 25 Euro werden kann.

3. Gibt sich der TE als Fahrer zu erkennen und zahlt die 25 Euro nicht, dann ergeht ein Bußgeldbescheid, der mit Gebühren und Auslagen die Sache 28,50 teurer macht. Dagegen muss der TE dann wieder Einspruch einlegen und ggf. vor Gericht gehen. Ausgang ungewiss, viel Zeit und Stress investiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Knöllchen für Parken ohne Parkverbot