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Km deutlich überzogen.

Themenstarteram 26. September 2019 um 7:36

Hi,

Ich habe letztes Jahr mein Auto mit 9TKm jährlich versichert.

Nun hab ich aber 16TKm (da ich öfter Langstrecke fahren musste als erwartet) auf der Uhr d. H bis Jahresende wird es ca 19TKM.

Ich Wechsel ehh jedes Jahr die Versicherung und würde nächstes mal dann mehr angeben.

Jetzt meine Frage wird der Kilometerstand dem neuen Versicherer mitgeteilt sodass ich eine Nachzahlung zu erwarten habe?

Wenn das so ist wäre es ja besser wenn ich mich melde.

Danke

Beste Antwort im Thema

Ehrliche Menschen zahlen das, was sie in Anspruch nehmen.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. September 2019 um 11:35:35 Uhr:

Zitat:

@Peternita schrieb am 26. September 2019 um 10:31:48 Uhr:

Oetteken

Solche Antworten brauchen wir hier.

Wenn ich aus privaten oder gesundheitlichen Gründen 10000km mehr fahren muß, weiß ich das vorher

Man oh man.

Die Frage war ob es nachbezahlt werden muß.

Bist du zu dumm meinen Hinweis zu verstehen?

Sobald man bemerkt, dass man falsche Angaben gemacht hat, kann, soll und muss man diese korrigieren.

Tut mir leid, mein Fehler Sorry falsche Wortwahl von mir.

Habe mich vor 3 Jahren letztes Mal damit beschäftigt.

Alles geklärt

und wie halten das die Versicherungen mit den Schritten über die Jahre?

 

z.B. Neuwagen und 5000km-Stufen.

Jahr1: ich habe 20Tkm versichert, melde am Jahresende Kilometerstand 22Tkm, ich komme in die Preisgruppe 20-25Tkm und zahle nach.

Jahr 2: Ende des 2.Jahres Kilometerstand 44Tkm. Wird jetzt zur Einstufung 44-25Tkm oder 44-22Tkm gerechnet?

Im Falle 44-22TDM wäre es dann wohl überlegenswert nach dem ersten Jahr nicht Kilomertstand 22Tkm sondern 24,5Tkm zu melden.

Üblicherweise sind es 3 tkm Schritte ab 6 tkm, also 6, 9, 12, 15, 18, 21 etc. So zumindest kenne ich es von meinen Versicherungen. Das steht zwar meist nicht in den AKB, lässt sich aber schön mit den Online-Tarifrechnern heraus finden.

@Bug99:

Das geht dann schief, wenn du nach dem ersten Jahr 24,5 tkm meldest und Anfang Januar bei 22 tkm einen Unfall hast...

Zitat:

@hydrou schrieb am 26. September 2019 um 12:16:16 Uhr:

 

Das geht dann schief, wenn du nach dem ersten Jahr 24,5 tkm meldest und Anfang Januar bei 22 tkm einen Unfall hast...

und was soll da passieren?

Das sagt dir dann deine Versicherung...

Ich würde auf schuldhafte und vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung mit Leistungsfreiheit tippen, ggf. sogar Versicherungsbetrug: https://www.juraforum.de/lexikon/obliegenheitsverletzung

In einem Versicherungsvertrag vereinbaren der Versicherer und der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers vor einem Schadensfall beziehungsweise nach dessen Eintritt.

Diese Obliegenheit wird dadurch verletzt, dass der Versicherungsnehmer diesen vertraglichen Pflichten gegenüber seinem Versicherer nicht nachkommt. Der Versicherer kann daher die Leistung verweigern. Dies wird grundsätzlich auch bereits per Versicherungsvertrag vereinbart.

Eine solche Leistungsverweigerung seitens des Versicherers ist aber nur dann möglich, wenn die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers schuldhaft gewesen ist. Darüber hinaus muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Versicherungsnehmers und dem dadurch entstandenen Schaden gegeben sein. Ein solcher ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Schaden dem Versicherungsnehmer nicht zugerechnet werden kann, weil zum Beispiel der Eintritt dieser Folgen unwahrscheinlich war und man mit ihnen nicht hätte rechnen müssen.

Diese Umstände – also die schuldhafte Obliegenheitsverletzung und die Kausalität – hat der Versicherer zu beweisen.

 

man kann sich doch mal irren... oder vertippen

Genau, man gibt absichtlich einen zu hohen km-Stand an, um im nächsten Jahr Beiträge zu sparen. Das kann man dann am Schluss dem Richter erklären, wie man nicht nur eine Zahl, sondern mehrere Zahlen falsch angegeben hat, also 24500 anstelle 22000. Wenn man schon cleverer sein will als die Versicherung und sich mit einem Versehen rausreden möchte, sollte man nur eine Ziffer verwechseln, am besten die auf der Tastatur daneben liegt...

ja sicher!

aber muss man ein schlechtes Gewissen haben? Am Ende des zweiten Jahre ist man 44Tkm gefahren und hatte diese auch versichert/bezahlt.

Das könnten (und sollten) die Versicherer am Ende jedes Jahres selbst so berücksichtigen, quasi als Bonus für Kunden die beim Unternehmen verbleiben.

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