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kleiner Parkrempler & Parkverbot

Hallo,

war beim Rückwärtssetzen wohl nicht ganz bei der Sache und habe minimal ein anderes Auto
getroffen, Kennzeichenhalterung war etwas eingedrückt am anderen KFZ, ansonsten nichts zu
sehen. (auch nachträglich nicht auf den Fotos, die ich selber angefertigt habe.) Der Halter ist zu einer Vertragswerkstatt gefahren, die haben einen KV in Höhe von 1200 € zzgl. 3 Tage Ersatzfahrzeug
erstellt. Das fremde Fahrzeug parkte allerdings im Parkverbot (Mündung zu einer Querstraße)
Bekommt der Unfallgegner evtl. eine Mitschuld aufgebrummt, weil er falsch geparkt hat und dabei
auch Fußgänger beim Überqueren der Straße behindert hat?
Auf jeden Fall wurde hier wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht, zulasten aller Beitragszahler!
Ich wäre wahrscheinlich nicht einmal wegen des etwas verbogenen Kennzeichenhalters zur Werkstatt
gefahren!

Beste Antwort im Thema

Bleibt zu hoffen, das der Geschädigte mit rechtlicher Unterstützung seine Ansprüche umfassend geltend macht.

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Trollfahrer --> Trollversicherung --> pure Trollerrei --> kann zu

Ich habs ..... Du fährst einen elektrischen Rollstuhl mit Mopedkennzeichen oder sonst etwas in der Art.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 18. Mai 2017 um 08:13:52 Uhr:


alle vermutungen falsch: ich habe mein fahrzeug selber versichert, auf meinen namen, und zahle auch die
prämie selber! die lösung ist recht einfach, wundert mich, dass noch keiner von den schlaubergern hier
drauf gekommen ist

Zitat:

@NeureicH schrieb am 18. Mai 2017 um 08:37:05 Uhr:


Trollfahrer --> Trollversicherung --> pure Trollerrei --> kann zu

Nein, bitte nicht! Ich warte noch auf Antwort! 😉

Die Versicherung existiert schon, gibt wirklich keine Hochstufung (allerdings auch keinen Schadenfreiheitsrabatt 😉).

Gruß Metalhead

hallo Metalhead, Volltreffer !!!

jojo56: die Idee ist gut, in meinem fall aber nicht richtig !

Komm, nun spann uns nicht so auf die Folter. Die ersten halten's schon nicht mehr aus und schimpfen! 😎

jetzt mal Butter bei die Fische
Was ist das für eine ominöse Versicherung um die man so ein Geheimnis machen muss und wo darf man als zweijähriger schon selbst Auto fahren?
Bobbycar zählt nicht.

Zitat:

@catcherberlin schrieb am 18. Mai 2017 um 18:53:57 Uhr:


Da werden sie geholfen...
www.verivox.de
www.check24.de

Da erzählst du ja mal was ganz neues.
Glaub nicht dass du dort eine Versicherung findest, die keine SF Klassen hat. und du wahllos Unfälle verursachen kannst, ohne dafür finanziell bestraft zu werden.
Mittlerweile glaub ich, dass der TE seinem Namen gerecht wird und hier wirklich rumtrollt. Anders ist seine Geheimniskrämerei nicht zu verstehen. Oder er braucht die Aufmerksamkeit und will immer wieder gefragt werden.

Dann frag ihn doch. Mir hat er geantwortet. Das ist alles völlig OK, es gibt diese Versicherung wirklich, ohne Tricks und Zauberei.

Kleiner Lösungshinweis: Es gibt sie nicht für beliebige Fahrzeuge, sondern nur für solche mit einem ganz bestimmten Merkmal. :cool.

Naja, ihr habt hier fuer dieses rumgestotter mein vollstes Missverstaendnis. Das so eine Versicherung hier nicht genannt wird, muss schon einen tieferen Grund haben. Ich denk hier mir meinen Teil.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 18. Mai 2017 um 22:52:56 Uhr:


Dann frag ihn doch. Mir hat er geantwortet. Das ist alles völlig OK, es gibt diese Versicherung wirklich, ohne Tricks und Zauberei.

Kleiner Lösungshinweis: Es gibt sie nicht für beliebige Fahrzeuge, sondern nur für solche mit einem ganz bestimmten Merkmal. :cool.

Ich wusste nicht dass wir hier ein Quiz oder "rate mal mit Rosenthal" veranstalten.😕

Warum nicht? MT ist Unterhaltung, oder?

Mal sehen, wann der erste draufkommt. (Ich würde mir jetzt blöd vorkommen, wenn ich's rausposaune.)

Laesst sich auch ein Porsche 911 mit 207PS ohne Hochstufung damit versichern?

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