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kleiner Parkrempler & Parkverbot

Themenstarteram 16. Mai 2017 um 14:01

Hallo,

war beim Rückwärtssetzen wohl nicht ganz bei der Sache und habe minimal ein anderes Auto

getroffen, Kennzeichenhalterung war etwas eingedrückt am anderen KFZ, ansonsten nichts zu

sehen. (auch nachträglich nicht auf den Fotos, die ich selber angefertigt habe.) Der Halter ist zu einer Vertragswerkstatt gefahren, die haben einen KV in Höhe von 1200 € zzgl. 3 Tage Ersatzfahrzeug

erstellt. Das fremde Fahrzeug parkte allerdings im Parkverbot (Mündung zu einer Querstraße)

Bekommt der Unfallgegner evtl. eine Mitschuld aufgebrummt, weil er falsch geparkt hat und dabei

auch Fußgänger beim Überqueren der Straße behindert hat?

Auf jeden Fall wurde hier wieder aus einer Mücke ein Elefant gemacht, zulasten aller Beitragszahler!

Ich wäre wahrscheinlich nicht einmal wegen des etwas verbogenen Kennzeichenhalters zur Werkstatt

gefahren!

Beste Antwort im Thema

Bleibt zu hoffen, das der Geschädigte mit rechtlicher Unterstützung seine Ansprüche umfassend geltend macht.

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Wieso wirst du nicht hochgestuft? Rabattschutz?

Wenn die Versicherung an den Geschädigten zahlt, ist es egal, ob 5 Euro oder 5000 Euro, dein HP-SF wird so oder so belastet. Oder willst du den Schaden zurück kaufen und hattest gehofft, dass es billig wird?

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 6:45

Hallo hydro,

weder rabattschutz, noch werde ich den Schaden selber übernehmen, die Versicherung stuft mich selbst dann nicht

hoch, wenn ich in einem Jahr fünf Unfälle baue, dann wird sie mich aber wohl rausschmeißen ...

Hmm, das verstehe ich nicht. Wenn deine Versicherung den Schaden reguliert, wirst du doch in von SF-Klasse herunter gestuft und zahlst einen höheren Beitrag.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 08:21:51 Uhr:

erst mal danke für die stellungnahmen,

hier ein paar antworten auf die fragen: 1. an meinem Auto ist absolut nichts dran

2. in der Versicherung werde ich nicht hochgestuft

mich ärgert es, wie zu unser aller lasten ein schaden aufgebauscht wird und das, obwohl zumindest

moralisch eine mitschuld besteht, evtl. sogar auch rechtlich. ich bin sicher, wenn der unfallgegner

20 Prozent eigenanteil tragen müßte, würde der wagen so bleiben wie er ist.

aber wie gesagt, mir ist kein schaden entstanden ausser etwas Zeitaufwand für Telefonate

Andere ärgert es maßlos, dass sie mit ihren Beiträgen DEINEN leicht zu vermeidenden Unfall mitfinanzieren müssen.

Du bist gegen ein geparktes Auto gefahren und versuchst, dem Geschädigten eine Mitschuld aufs Auge zu drücken. Anständige Menschen würden zu ihrem Fehler stehen, sich beim Geschädigten entschuldigen und den verursachten Schaden bezahlen.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 08:45:00 Uhr:

... weder rabattschutz, noch werde ich den Schaden selber übernehmen, die Versicherung stuft mich selbst dann nicht hoch, wenn ich in einem Jahr fünf Unfälle baue, ...

Jetzt bin ich aber auch neugierig geworden was das für eine Versicherung ist.

Gruß Metalhead

Wie kann ein Fahranfänger hochgestuft werden? (keine Ahnung, ob trollfahrer Fahranfänger ist, aber nur so als Beispiel)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 17. Mai 2017 um 09:41:15 Uhr:

Wie kann ein Fahranfänger hochgestuft werden?

Schadensfreiheitsklasse Mallus.

Gruß Metalhead

Stimmt. Und dann? ;)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 17. Mai 2017 um 09:46:01 Uhr:

Stimmt. Und dann? ;)

OK, dann kann einem nix mehr passieren (außer rauswurf). :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 08:21:51 Uhr:

erst mal danke für die stellungnahmen,

hier ein paar antworten auf die fragen: 1. an meinem Auto ist absolut nichts dran

2. in der Versicherung werde ich nicht hochgestuft

mich ärgert es, wie zu unser aller lasten ein schaden aufgebauscht wird und das, obwohl zumindest

moralisch eine mitschuld besteht, evtl. sogar auch rechtlich. ich bin sicher, wenn der unfallgegner

20 Prozent eigenanteil tragen müßte, würde der wagen so bleiben wie er ist.

aber wie gesagt, mir ist kein schaden entstanden ausser etwas Zeitaufwand für Telefonate

Also das ist ja wohl ne Frechheit. Du fährst ein stehendes Objekt an, und beschwerst Dich dann über die (wenn auch sehr großzügige) Begleichung des Schadens? Völlig egal ob der im Parkverbot stand oder nicht. Hätte ja auch etwas anderes da stehen können. Du hast einfach gepennt, oder den Abstand falsch eingeschätzt.

Echt geil manche Leute... :D

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 8:50

irrtum,

meine versicherung für das unfall auto kennt keine rabattstufen bzw. schadensfreiheitsklassen,

davon abgesehen fahre ich seit über 40 jahren auto, i.d.r. so 50.000 km pro jahr,

in spitzenjahren auch mal über 80.000 km anfangs etwas weniger

also pi mal daumen habe ich 2.000.000 km abgespult, dazu noch etliche kilometer mit einem klasse 2 lkw

und etliche taxi-kilometer während meines studiums.

2 * einen punkt erhalten

2 leichte auffahrunfälle schaden im niedrigen 4 stelligen euro bereich

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 10:50:07 Uhr:

... meine versicherung für das unfall auto kennt keine rabattstufen bzw. schadensfreiheitsklassen, ...

Jetzt möchte ich aber doch mal wissen was das für eine Versicherung ist, hab von sowas noch nie gehört.

Danke.

Gruß Metalhead

am 17. Mai 2017 um 8:59

Es gibt Gruppenversicherungen , Flottenversicherungen und zusätzlich noch Vertragsfreiheit wenn sich die Versicherung darauf einlässt mit Dir einem individuellen Vertrag einzugehen.

Zu den anderen Threadschreibern die behaupten das einen die Versicherung in jedem Fall hochstuft:

Es gibt die Möglichkeit das die Versicherung aus wirtschaftlichen Gründen zahlt weil der Schriftverkehr und Gutachter bei kalkuliertem Restrisiko die Versicherung evt mehr kostet als der Schaden.

Dann wird die Versicherung Dich auch nicht hochstufen.

So etwas hatte ich wegen einem umgefahrenen Poller. Kein Schaden am Fahrzeug und eine Zeugin die es nicht gesehen hat, sondern etwas gehört hat. Zweite Zeugin die bestätigt hat das der Poller schon vorher verbogen war und das der Poller nicht einmal berührt wurde.

Die Versicherung hat bezahlt und mir schriftlich bestätigt das nicht hochgestuft wird.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Mai 2017 um 10:51:47 Uhr:

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 10:50:07 Uhr:

... meine versicherung für das unfall auto kennt keine rabattstufen bzw. schadensfreiheitsklassen, ...

Jetzt möchte ich aber doch mal wissen was das für eine Versicherung ist, hab von sowas noch nie gehört.

Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 10:50:07 Uhr:

irrtum,

meine versicherung für das unfall auto kennt keine rabattstufen bzw. schadensfreiheitsklassen,

davon abgesehen fahre ich seit über 40 jahren auto, i.d.r. so 50.000 km pro jahr,

in spitzenjahren auch mal über 80.000 km anfangs etwas weniger

also pi mal daumen habe ich 2.000.000 km abgespult, dazu noch etliche kilometer mit einem klasse 2 lkw

und etliche taxi-kilometer während meines studiums.

2 * einen punkt erhalten

2 leichte auffahrunfälle schaden im niedrigen 4 stelligen euro bereich

du bist vielleicht seit über 40 Jahren Beifahrer - zumindest wenn dein Geburtsdatum 08/1975 in deinem Steckbrief stimmt

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 17. Mai 2017 um 10:50:07 Uhr:

irrtum,

meine versicherung für das unfall auto kennt keine rabattstufen bzw. schadensfreiheitsklassen,

davon abgesehen fahre ich seit über 40 jahren auto, i.d.r. so 50.000 km pro jahr,

in spitzenjahren auch mal über 80.000 km anfangs etwas weniger

also pi mal daumen habe ich 2.000.000 km abgespult, dazu noch etliche kilometer mit einem klasse 2 lkw

und etliche taxi-kilometer während meines studiums.

2 * einen punkt erhalten

2 leichte auffahrunfälle schaden im niedrigen 4 stelligen euro bereich

Wurde zwar schon mal gefragt. Aber diese Versicherung würde mich auch interessieren. Hab ich noch nicht gehört, dass Versicherungen keine SF kennt. Wie stufen die denn ein? Nach Sympathie oder wie muss man sich das vorstellen.

Alles sehr merkwürdig.

Und übrigens. Die Versicherungen die ich kenne , belohnen dich nicht für mehr Kilometer, sondern werden dadurch teurer.

Also bitte mal die Karten auf den Tisch legen, ansonsten klingt das unglaubwürdig.:confused:

Oder ist dein Nikname hier Programm??

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