kleiner Denkanstoß an die Parkplatzschnorrer hier

Liebe Leute!
Ich will es kurz machen- ich selber bin schwerbehindert mit allen Zeichen die es da gibt- B, H, aG usw.
Das bedeutet ich bin auf diese Parkplätze angewiesen!
Nicht nur weil diese breiter sind und ich diesen Platz brauche zum ausladen eines Rollstuhls.
Auch kann ich schon mittlere Strecken (100 Meter) bei leichter Steigung nicht alleine bewältigen.
Deswegen freue ich mich über jeden Behindertenparkplatz der meinen Bewegungsradius im Rollstuhl erhöht.
Die Alternative wäre immer eine Begleitperson mitnehmen zu müssen- das kostet Geld und ist eine massive Einschränkung in meine persönliche Freiheit.

Denkt mal darüber nach ihr Behindertenparkausweis-schnorrer!
Besagte Parkplätze sind für aussergewöhnlich Gehbehinderte!! Keine Hüfte-kaputt-humpler und keine Unterschenkelamputierte!
Ich weiss, euer Leben ist so hart, aber meins ist härter.
Für euch ist es evtl anstrengend nen anderen Parkplatz zu nutzen, für mich unmöglich!
Ich bin übrigens jetzt so weit, dass ich von so Parkplatzerschleichern Fotos mache, den Ausweis und das Kennzeichen ablichte und all das an die schicke die es ausgestellt haben. Und es ist schon manch einer seinen Park-überall-schein wieder los geworden!
Schämt euch!

Tim

Beste Antwort im Thema

Lieber Tim!

Wenn ich das richtig verstanden habe, beschwerst Du Dich hier über Leute, die ihr Auto völlig legal auf Behindertenparkplätzen abstellen. Dein hartes Leben in allen Ehren, aber vielleicht solltest Du Dich mal auf die Parksünder konzentrieren, die keinen Parkausweis besitzen. Dass diese härter bestraft werden müssen, darüber sind wir uns ja einig (siehe z.B. hier ). Wie viele andere bin auch ich der Meinung, dass die bestehenden Schwerbehindertenparkplätze i.d.R. ausreichen sollten, wenn sie denn ausschließlich von Berechtigten belegt würden.

Diese Meinung scheinst Du jedoch nicht zu teilen, denn wie sonst ist es zu erklären, dass Du andere Behinderte auf Grund von Vermutungen denunzierst? Mich würde mal interessieren, nach welcher Methode Du dabei vorgehst: Fotografierst Du generell alle Inhaber eines Parkausweises oder nur diejenigen, die Deiner Meinung nach diesen Ausweis zu Unrecht "geschnorrt" haben? Und falls letzteres zutrifft, welche Merkmale führen zu Deiner Einschätzung? Bist Du evtl. sogar selbst Mediziner?

Es mag Dir vielleicht ungerecht vorkommen, dass Unterschenkelamputierte oder - wie Du sie liebevoll nennst - "Hüfte-kaputt-humpler" das gleiche Recht kriegen wie Du, aber bedenke doch mal das: Genau so wie Du jemandem unterstellst, er hätte den Ausweis zu unrecht (durch Täuschung, Klüngel, unfähigen Gutachter usw.) erhalten, könnte jemand Dir bzgl. Deiner zahlreichen Merkzeichen oder Deines GdB das gleiche unterstellen - schließlich wird beides von einer Behörde festgestellt.

Meine Empfehlung: Wer sich von Nichtbehinderten mehr Toleranz wünscht, sollte sich erst einmal selbst in Toleranz gegenüber anderen Behinderten üben...

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Hallo Leute,
bin erst seit 30 07. bei MT, dem allerersten Forum überhaupt, in dem ich auch schreibend aktiv bin. Habe mir den kompletten Thread durchgelesen und würde folgende Punkte aufführen, dass wir uns alle, auch diejenigen, die aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit falsch parken (nur diese können von einem sog. Gewissen überhaupt erreicht werden) von den rücksichts- und gewissenlosen Verkehrsteilnehmern, nachfolgend von mir "Subjekte" genannt, abheben:

1. Zu den Subjekten gehören insbesonders diejenigen, die Ausweise vorsätzlich unberechtigt, also mit vollem Kalkül zur Erreichung eines persönlichen Vorteils, benutzen. Zu den anderen später.

2. Jeder Ausweis ist grundsätzlich einmal zu Recht ausgestellt.

3. Niemand kann vom Sehen entscheiden, ob der Ausweisinhaber bzw. der Ausweisbenutzer dieses Ausweises "würdig" ist.
Für die, die nicht so viel mit Behinderungen zu tun haben: Die Behinderungen sind in der Regel so komplex, dass hier nicht nur das "nicht laufen können", sondern noch viele andere Punkte mit hereinspielen. Sprecht mal mit einem berechtigten Ausweisinhaber, der kann Euch das gern erklären. Diejenigen, die dieses Gespräch suchen, werden wahrscheinschlich nie mehr unberechtigt parken.

4. Der Parkausweisinhaber bzw. Parkausweisbenutzer ist lediglich der uniformierten Ordnungsmacht auskunftspflichtig, Punkt 3. gilt hier ebenfalls.

5. Den sonstigen Falschparkern, ausser den Subjekten, kann man mit Höflichkeit folgendes erklären, soweit man sie persönlich antrifft:

Ausreden-Parker (Regen usw.) erkläre ich, dass ich, wenn ich sehe, dass der Parkplatz belegt ist, weiter fahre. Es kommt dann nicht darauf an, wie lange man unberechtigerweise parkt. Behindertenparkplatz belegt = weiterfahren. Ein Großteil dieser Leute wird wahrscheinlich nicht mehr falsch parken, denn wenn das Gespräch höflich abläuft, kann man davon ausgehen, dass ich kein Subjekt vor mir habe.

Ist keiner beim falschparkenden Auto, wäre es mir zu stressig, nur deswegen auszusteigen, um einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen. Mache ich nur, wenn ich einen Beifahrer dabei habe. Hierfür habe ich mir den Zettel von Sonne30 kopiert (Einverständnis habe ich mal vorausgesetzt) und lasse den Beifahrer den Zettel pinnen. Ansonsten ist es mir dann egal.
Mit den Verwendern des falschen Ausweises (grün-orangener) versuche ich die gleiche Höflichkeit wie bei den Ausreden-Parkern, jedoch stösst man hier öfters mal auf Unverständnis. Dann lass ich es gut sein und zähl diesen einfach zu den Subjekten mit.

Anzeigen, Fotos usw. mache ich persönlich nicht, denn wer wie ich in einer kleineren Stadt (45.000 Einwohner) wohnt, könnte durchaus das Ziel von Racheakten der Subjekte sein.
Meine Hoffnung ist, dass die Subjekte über kurz oder lang entweder von der uniformierten Ordnungsmacht erwischt werden (hier miüssen die Strafen aber verschärft werden) oder der Umstand eintritt, dass man sich immer "zweimal" im Leben trifft. Wer weiß, was passiert. Ich wünsche jedenfalls niemandem das durchmachen zu müssen, was mir alles passiert ist. Und das in meinem Profil ist noch längst nicht alles.

Wir haben doch alle genug Stress und Ärger im Leben. Meine Devise ist: Ich mach mir keine Gedanken über Dinge, die ich nicht ändern kann.
Gegen die Subjekte kannst Du nichts machen und die sterben auch nicht aus.
Ich persönlich freue mich über jedes aufklärende Gespräch mit den Nicht-Subjekten, vor allem wenn diese dann in Zukunft erst denken und dann den Parkplatz wählen, wenigstens die meisten.

Im übrigen kann man auch mit diesem Parkausweis 3 Stunden im eigenschränkten Halteverbot parken oder in die Fußgängerzonen während der Be- und Entladezeiten, einfahren. Ich für mich benutze diese Möglichkeiten öfters als die ausgewiesenen Behindertenparkplätze, die versuche ich auch für diejenigen freizuhalten, die die anderen Möglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Aber das ist bei jedem verschieden, wie oben schon gesagt, die Sache ist sehr komplex.

Und keinesfalls sollen sich die vernünftigen Verkehrsteilnehmer und die Behinderten von den Subjekten in verschiedene Lager spalten lassen, wie ich es im Thread schon im Ansatz gesehen habe. Heben wir uns ab von den Subjekten mit Einsicht und Höflichkeit, das wird zwar den Subjekten egal sein, aber uns geht es dabei besser. Das ist doch schon mal ein Fortschritt.

Kurz noch zu meiner Person: Querschnitt incomplett 12. BW, 1. und 2. LW, kann noch ein bischen laufen, vom Lenkrad bis zum Rollstuhl (Kofferraum) unter Zuhilfenahme der Dachreling (sh. Profil).
Habe alle Berechtigungen für Behindertenparkplätze, kann aber die anderen Parkerleichterungen auch sehr häufig nutzen.

Ich für meinen Teil habe somit das Thema abgehakt und wie man so schön sagt, somit "ein Problem weniger".

Für alle eine gute Zeit und mehr Gelassenheit im Umgang miteinander.

Alles wird gut.

Zitat:

Original geschrieben von n8hawk


Liebe Leute!
Ich will es kurz machen- ich selber bin schwerbehindert mit allen Zeichen die es da gibt- B, H, aG usw.
Das bedeutet ich bin auf diese Parkplätze angewiesen!
Nicht nur weil diese breiter sind und ich diesen Platz brauche zum ausladen eines Rollstuhls.
Auch kann ich schon mittlere Strecken (100 Meter) bei leichter Steigung nicht alleine bewältigen.
Deswegen freue ich mich über jeden Behindertenparkplatz der meinen Bewegungsradius im Rollstuhl erhöht.
Die Alternative wäre immer eine Begleitperson mitnehmen zu müssen- das kostet Geld und ist eine massive Einschränkung in meine persönliche Freiheit.

Denkt mal darüber nach ihr Behindertenparkausweis-schnorrer!
Besagte Parkplätze sind für aussergewöhnlich Gehbehinderte!! Keine Hüfte-kaputt-humpler und keine Unterschenkelamputierte!
Ich weiss, euer Leben ist so hart, aber meins ist härter.
Für euch ist es evtl anstrengend nen anderen Parkplatz zu nutzen, für mich unmöglich!
Ich bin übrigens jetzt so weit, dass ich von so Parkplatzerschleichern Fotos mache, den Ausweis und das Kennzeichen ablichte und all das an die schicke die es ausgestellt haben. Und es ist schon manch einer seinen Park-überall-schein wieder los geworden!
Schämt euch!

Tim

Warum denn das , ihr habt doch einen Rollstuhl. Also könnt ihr doch in der 4 oder 5 Reihe Parken, gegen über den laufenden

Fuss Kranken. Denn die sind auf das Parken in der Ersten Reihe besser dran.

Und da bin ich nicht der Einzigste der so denk. Mfg

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm86


Warum denn das , ihr habt doch einen Rollstuhl. Also könnt ihr doch in der 4 oder 5 Reihe Parken, gegen über den laufenden

Fuss Kranken. Denn die sind auf das Parken in der Ersten Reihe besser dran.

Und da bin ich nicht der Einzigste der so denk. Mfg

In der 4. oder 5. Reihe die breiteren Rollstuhlparkplätze errichten und dann womöglich an den enger parkenden Autos mit dem Rolli nicht vorbeikommen.😕

Geht doch einfach nicht auf die Antworten von Fritz ein.
Er ist über seine persönliche Situation so verbittert, dass er gar nicht anders antworten kann.

Schau Dir mal seine endlosen, sehr einfach gehaltenen Beiträge an, damit Du weisst was ich meine. 😰

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Da kommt der gute alte "Narbenvergleich" wieder ins Spiel... Das sind halt die Helden welche natürlich von allen die schlimmste Behinderung haben und um die sich das Universum zu drehen hat...

meine Frage weil ich das zufällig gesehn habe rechts wo am Bildschirm😁

wenn ich meinen Vater wo hinbringe ,egal hetzt wo ,
legt mein Vater seinen Behinderten- Ausweis in mein Auto ,er war Fliesenleger da könnt ihr ja vorstellen wie er beinaunt is 😁

das Darf man schon ,oder 😉

Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


meine Frage weil ich das zufällig gesehn habe rechts wo am Bildschirm😁

wenn ich meinen Vater wo hinbringe ,egal hetzt wo ,
legt mein Vater seinen Behinderten- Ausweis in mein Auto ,er war Fliesenleger da könnt ihr ja vorstellen wie er beinaunt is 😁

das Darf man schon ,oder 😉

Einen "Schwerbehindertenausweis" kannst immer ins Fenster legen, der hat für Gar Nix Gültigkeit :-)

Wenn schon dann einen "Parkausweis für Behinderte" (Blau)

Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


legt mein Vater seinen Behinderten- Ausweis in mein Auto ,
das Darf man schon ,oder 😉

Den normalen blau/orangenen Ausweis? Auf öffentlichen Beh.-Plätzen reicht der nicht, ja nach Laune der Ordnungshüter gibts Strafzettel oder Abschlepper.

Falls er die blaue Sondergenehmigung besitzt, geht das aber in Ordnung, es steht m.W. nirgends geschrieben, daß der Beh. selbst fahren muß.

Zitat:

Original geschrieben von Castro67


Einen "Schwerbehindertenausweis" kannst immer ins Fenster legen, der hat für Gar Nix Gültigkeit :-)

Wenn schon dann einen "Parkausweis für Behinderte" (Blau)

Wenn auf dem "Schwerbehindertenausweis" aG ersichtlich ist dann aber schon.

In Österr. verlieren alle Parkausweise ohne Foto (Ausstellung vor 1.1.2001) mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Castro67


Einen "Schwerbehindertenausweis" kannst immer ins Fenster legen, der hat für Gar Nix Gültigkeit :-)

Wenn schon dann einen "Parkausweis für Behinderte" (Blau)

Wenn auf dem "Schwerbehindertenausweis" aG ersichtlich ist dann aber schon.
In Österr. verlieren alle Parkausweise ohne Foto (Ausstellung vor 1.1.2001) mit 31.12.2015 ihre Gültigkeit.

Nein, def. nicht! Der Schwerbehindertenausweis ist KEIN Parkausweis!

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Wenn auf dem "Schwerbehindertenausweis" aG ersichtlich ist dann aber schon.

Für die offiziellen Parkplätze in Deutschland reicht das eben nicht, da gilt nur der Blaue

Hatte da mal Streß mit der Ordnungsmacht, als mein Blauer zum Verlängern auf dem Amt war. Und das auf meinem PP vorm Haus..

Zitat:

Original geschrieben von Castro67



Zitat:

Original geschrieben von Golf II Gti 16V


meine Frage weil ich das zufällig gesehn habe rechts wo am Bildschirm😁

wenn ich meinen Vater wo hinbringe ,egal hetzt wo ,
legt mein Vater seinen Behinderten- Ausweis in mein Auto ,er war Fliesenleger da könnt ihr ja vorstellen wie er beinaunt is 😁

das Darf man schon ,oder 😉

Einen "Schwerbehindertenausweis" kannst immer ins Fenster legen, der hat für Gar Nix Gültigkeit :-)

Wenn schon dann einen "Parkausweis für Behinderte" (Blau)

ja den blauen fürs Parken , und auch die invaliden Pension hat er auch 😉

ist mit Foto 😁😁

das heist ,
sie schicken dich früher in Pension ,er hat e 40jahre und ein Paar monate 😉 und vor 2 wochen hat es ihn noch die achillessehne
abgerissen , den Knall hörte ich ,die heilt von selber wiede r an + so einen Spezialschuh , seit dem ist der Parkausweis in meinen Auto
ihn Dauerbetrieb und mus auch dort stehen bleiben wo ich am liebste davon rennen will von meinen GTI 😰

Als Invaliditätspension wird in Österreich eine gesetzliche Rente wegen dauernder oder vorübergehender verminderter Arbeitsfähigkeit eines Arbeiters bezeichnet.

Moin Leute
(Hab mir nur die erste Seite des threads durchgelesen)
Verstehen kann ich den TE schon irgendwie. Ist aber halt sehr müßig und strittig die Leute versuchen zu wollen, zu sortieren. Wer nen parkausweis hat, ist nunmal befugt und darf ihn in Anspruch nehmen. Da darf man sich drüber aufregen oder man lässt es besser gleich. Es sollte von den Einparkenden denk ich manchmal selber entschieden werden den Parkplatz in Anspruch zu nehmen oder eben nicht. Je nachdem ob es zumutbar ist. Bitte nicht falsch verstehen! Bsp: meine Tochter ist 2 einhalb Jahre und kleinwüchsig. Wir haben auch den parkausweis bekommen. Wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin, nehmen wir solch einen Parkplatz nicht in Anspruch, da ich die kleine eben aufn Arm nehmen kann. Mein Bruder hingegen ist nach nem Schlaganfall sehr eingeschränkt. Da siehts dann anders aus. Lieber die Leute versuchen anzuschwärzen die solche Parkplätze wirklich zu unrecht missbrauchen. Ob's was bringt sich unnötig ärger aufzuschwatzen!?!? Gruß Maik

Sorry, nur kann ich mir nicht verkneifen auch mal wieder meinen Senf dazu zu packen.
Mir wurde von einem Mitarbeiter der zuständigen, ausstellenden Behörde gesagt: Ja, es gilt nur noch den BLAUEN europäischen Ausweis. Soweit, so gut. Nun kommt das ABER: Das Foto, was ja zwingend vorgeschrieben ist, ist in den allermeisten Fällen eben NICHT sichtbar.
Da liegt also ein blauer EU Ausweis hinter der Scheibe. Schön! Und? Das sagt mir lediglich, dass irgendjemand einen EU Ausweis besitzt. Er sagt mir aber nichts darüber aus, ob die Person, die das Fahrzeug bewegt hat eine irgendwie geartete Berechtigung hat genau DIESEN Parkplatz zu nutzen, eben, weil nicht zu erkennen ist, ob es sich um den Inhaber des Ausweises handelt und welche Merkmale zu Grunde liegen, für DIESEN Ausweis.

Der Anlass mit dem Mitarbeiter der auszustellenden Behörde zu sprechen war der, weil ich eine Frau, die offensichtlich (!) an keiner Behinderung (leidet) anzusprechen und mich ziemlich barsch anfahren lassen musste, das sie sehr wohl berechtigt wäre. Sie hätte schließlich auch den Ausweis im Wagen liegen.
Jau ... der Ausweis lag tatsächlich im Auto. Nur, ob es die Inhaberin des Ausweise persönlich war, die dort parkte - übrigens nicht nur einmal - konnte ich nicht erkennen, weil der Ausweis so gelegt wurde, dass das Foto (natürlich) nicht zu sehen war.
Ok, ich habe dafür Prügel eingesteckt, weil es mich nichts angeht, ob da jemand falsch parkt und ob derjenige eine Berechtigung hat, die ich schon gar nie nicht zu kontrollieren habe. Habe ich verstanden. Meine Antwort, dass es mir in Zukunft dann halt egal wäre ... war natürlich auch nicht richtig.
Ok, mal davon abgesehen, dass ich derzeit wieder für die Lebenshilfe Menschen mit Handikap fahre, wobei das Handikap von leicht bis Schwerstbehindert geht, fühle ich mich als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises auch diskriminiert.
Entweder ich darf mich auch Schwerbehindert nennen, auch wenn mein GdB bei 50 liegt (und BITTE ... zwar bin ich zu 100% behindert, nur gibt es dafür keinen Ausweis und das liegt wohl nur daran, dass ich nur Unsinn im Kopf habe!). Oder aber, ich gebe meinen Ausweis ab ... und laufe nur noch in ehrfürchtiger, gebückter Haltung durch die Gegend aus Respekt vor denen, die auf Hilfe in jeglicher Form angewiesen sind.
Würden sich bei Behinderten alleine mal durchsetzen NICHT MEHR von % zu reden sondern von GdB, der sich ja durchaus aus mehreren Behinderungen zusammen setzen kann und nicht nur auf eine Sache bezieht, wäre schon viel gewonnen.
Übrigens war ein Senatspräsident des Erfurter Bundesarbeitsgerichtes (den ich die Ehre hatte in einem Seminar persönlich kennen zu lernen) darauf erpicht und er konnte ziemlich fuchsig werden, wenn es jemand wagte in seinem Beisein von PROZENT bei einer Behinderung zu reden.
Zudem war ich noch Schwerbehindertenbeauftragter in unserer Firma. Ich rede also nicht wie der Blinde von der Farbe.
Zum Schluss, den TE kann ich ganz gut verstehen und bevor man auf ihm rum geprügelt hätte, hätte sich so mancher erst mal Gedanken über das Eingangsthema machen sollen oder mal eine Einrichtung der Lebenshilfe besuchen. Dann hätte sich so mancher Beitrag erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Der Anlass mit dem Mitarbeiter der auszustellenden Behörde zu sprechen war der, weil ich eine Frau, die offensichtlich (!) an keiner Behinderung (leidet) anzusprechen und mich ziemlich barsch anfahren lassen musste, das sie sehr wohl berechtigt wäre. Sie hätte schließlich auch den Ausweis im Wagen liegen.
Jau ... der Ausweis lag tatsächlich im Auto. Nur, ob es die Inhaberin des Ausweise persönlich war, die dort parkte - übrigens nicht nur einmal - konnte ich nicht erkennen, weil der Ausweis so gelegt wurde, dass das Foto (natürlich) nicht zu sehen war.

Es wäre ja auch gut möglich, dass wer eine Person abholt, auf welchen der Ausweis ausgestellt ist. Und in dem Moment darf der Fahrer sehr wohl auf einem B-Platz parken. Oder anders ausgedrückt: Der Fahrer selbst muss keine Behinderung aufweisen, zum Benutzen des Ausweises muss aber die Fahrt in unmittelbaren Interesse der behinderten Person erfolgen.

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